Wir sind stolz, dass wir gemeinsam mit anderen Kritikern einen massiven Druck gegen das "Überwachungsgesetz" aufbauen konnten.
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Der Landtag ist damit nicht befasst.
Die von Ihnen angesprochene Neuauszählung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt, also Stimmen einer Partei – hier des BSW – fälschlicherweise nicht gezählt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss ist um rasche und transparente Aufklärung bemüht und hat die Wahlleitungen und Wahlbehörden um Stellungnahmen zu den Vorwürfen des BSW gebeten. Die Einschätzung der Wahlleitungen wurde auch an das BSW mit der Bitte um Erwiderung weitergeleitet.
Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück. Der Wahlprüfausschuss hat diese Legislatur bereits einige Einsprüche bearbeitet und die Empfehlungen dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.