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(...) Und drittens werden gerade Mütter mit wenig oder keinem Einkommen und vielen Kindern im Regen stehen gelassen, denn bei Empfängern von Grundsicherung wird die Mütterrente vollständig auf die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderungsrente angerechnet. (...)

(...) Sollte aus Ihrer Sicht die Entscheidung eines Sozialhilfeträgers der Nachprüfung im Verwaltungswege und vor den Sozialgerichten bedürfen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Die Betroffenen und deren Bevollmächtigte können bei Bescheiden von den gegebenen Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) Gebrauch machen, wenn sie der Meinung sind, dass die hier dargestellten Rechtsgrundlagen falsch angewendet oder eine Berechnung falsch durchgeführt wurde, und sich damit eine Überprüfung dieser Entscheidung sichern. (...)

(...) Die Mehrausgaben der Mütterrente II werden sich auf jährlich 3,7 Milliarden Euro belaufen (...)

(...) Obwohl wir derzeit nicht individuell auf alle Ihre Fragen eingehen können, werden wir nichtsdestotrotz Ihr Anliegen aufnehmen (...)
