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Fakt ist, dass heute eine nicht zu unterschätzende Anzahl an Personen ausschließlich einen Minijob haben, obwohl sie zeitlich auch einen Vollzeitjob ausüben könnten. Dies wollen wir aufgrund des zunehmenden Arbeitskräftemangels und auch der Bekämpfung von Altersarmut adressieren und das Erwerbspersonenpotenzial heben.
Wir beobachten das Vertragsverletzungsverfahren und werden sein Ergebnis in der Hamburger Gesetzgebung berücksichtigen.
Da Sie diese Frage ebenfalls an die anwesende Julia Höller gestellt haben, kann diese Ihre Frage sicherlich besser beantworten.
Ich war mit dem Vorgang bisher nicht befasst - insbesondere da ich nicht dem Haushaltsausschuss angehöre. Gerne werde ich mich aber näher mit dem Vorgang vertraut machen.