
Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.
Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die steigenden Verbraucherpreise abzufedern.
Der Sozialstaat ist für jene da, die ihn brauchen. Das gilt für Bürgergeld-Empfänger*innen ebenso, wie für alle anderen – auch Beschäftigte.
Als weitere Schritte der Reform sind unter anderem ein Nothilfemechanismus, der Unterstützung bietet bei Einbrüchen auf dem studentischen Arbeitsmarkt, die Verlängerung der Förderhöchstdauer über die Regelstudienzeit hinaus, die Erleichterung von BAföG-Bezug auch bei Studienfachwechsel und eine Studienstarthilfe für Studienanfänger*innen, die in Bedarfsgemeinschaften lebten, geplant.
Mit dem Mindestlohn wurde eine Lohnuntergrenze beschlossen, die regelmäßig von einer Kommission überprüft wird. Inwieweit nicht-tarifgebundene Beschäftigte, wie Sie schreiben, bei Lohnerhöhungen regelmäßig "leer ausgehen" kann ich nicht beurteilen, da mir hierzu keine Informationen vorliegen.