Dieser Teil des sog. "EU-Sixpacks" legt eine detaillierte Sanktionsregelung für die wirksame Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte innerhalb des Euro-Währungsgebietes fest.
Über die 17 Euroländer hinaus können sich jedoch auch die übrigen EU-Mitgliedstaaten dieser Verordnung verpflichten, sofern diese die EU-Kommission davon unterrichten.