(...) Ehrlich gesagt habe ich Herrn Nouripour nicht so verstanden wie Sie. Unabhängig davon ist aber für mich klar, dass die Scharia in Deutschland nicht gelten darf. Wir leben in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, in dem rechtsstaatliche Prinzipien gelten. (...)

(...) In Deutschland gilt das Grundgesetz. Die Politik schafft damit Rahmenbedingungen für unser Zusammenleben. (...)

(...) Seien Sie im Übrigen versichert, dass alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag geschlossen für das Grundgesetz einstehen. (...)

(...) Ich habe mir die Zwischenfrage von Herr Nouripour noch einmal angehört. Wörtlich sagt er „Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile (Anm.: der Scharia), die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können.“ Das Grundgesetz gebietet die Freiheit der Religionsausübung. Eingeschränkt wird diese durch die Strafgesetze, wie ich in meiner Rede auch ausführe. (...)

(...) Es geht also darum, Religionsausübung, insbesondere die Ausrichtung des eigenen Verhaltens an bestimmten Glaubenssätzen, in Deutschland zu ermöglichen, sofern sie mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. (...)

(...) Dabei wird die Vielfalt des islamischen Lebens und der islamischen Theologie, wie sie nicht zuletzt auch in Deutschland vielerorts praktiziert wird, vollkommen ignoriert. Den Kulturkampf, den die AfD mit ihrem Antrag heraufbeschwört, ist kein Mittel des Rechtsstaates, sondern verstößt seinerseits diametral gegen unsere Grundwerte, gegen die Menschenrechte, die Freiheits- und Gleichheitsrechte unseres Landes. (...)