
(...) Allerdings sehe ich keinen Zusammenhang zwischen dem deutschen Recht zu Organspenden und –entnahmen und den Vorwürfen, die gegenüber der Volksrepublik China erhoben werden. Dass der kommerzielle Handel mit Organen gegen unsere Wertevorstellungen verstößt, deshalb verboten ist und auch strafrechtlich zu verfolgen ist, steht außer Frage. (...)
(...) Mit den Änderungen zur Organspende in Deutschland ist es uns grundsätzlich nicht möglich, auf die Praxis in China einzuwirken. (...)

(...) Das Bundesjustizministerium müsste hier einen Gesetzesvorschlag machen, ob und wie eine Strafverfolgung in Deutschland möglich wäre. Dafür will ich mich gern einsetzen. (...)

(...) Ein deutscher Arzt, der in China also eine von Ihnen beschriebene Transplantation durchführt, muss daher bereits nach geltender Rechtslage eine Strafverfolgung in Deutschland fürchten. Gleiches gilt für einen deutschen Empfänger, der eine entsprechende Transplantation an sich durchführen lässt. (...)

(...) Ich habe deshalb den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende unterstützt. Durch gezielte Förderung, Motivation und Unterstützung bei der Organspende werden wir den Menschen helfen können, die auf eine Transplantation angewiesen sind. (...)

(...) Dennoch liegt das Problem des illegalen Organhandels nicht bei diesen Institutionen. Eigentlich ist es hinreichend im Strafrecht geregelt. Ich sehe nicht in erster Linie ein gesetzgeberisches Defizit sondern ein Verfolgungs- und Vollzugsdefizit. (...)