

(...) Zunächst einmal tritt in dieser Debatte ein häufiges Missverständnis auf: Es handelt sich bei der Forderung nicht um ein Fahrverbot, sondern um ein Zulassungsverbot ab 2030. Das bedeutet, dass auch nach Zulassungsende noch fossile Verbrennungsmotoren auf deutschen Straßen unterwegs sein werden. (...)

(...) Es gilt nicht für Lebens- und Futtermittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel, lebende Pflanzen und Tiere und anderes mehr. Tabakerzeugnisse fallen ebenfalls nicht darunter, sondern werden wie Lebensmittel und Bedarfsgegenstände von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer nach den Regelungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches kontrolliert. Im Vordergrund steht hierbei die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der TabakV und TabakProdV ergeben. (...)


(...) 2) Ich bin der festen Überzeugung, dass wir unsere Ziele für 2030 schaffen werden. Die Weichen haben wir heute im Bundestag dazu gestellt: Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. (...)

(...) Darüber hinaus wird die Rente um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können. Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. (...)