(...) Ich teile Ihre Einschätzung der Situation nicht, sondern habe vielmehr das Gefühl, dass sich aktuell viele, gerade auch junge, Menschen in die Zivilgesellschaft einbringen. Trotzdem muss man natürlich wachsam sein, um extremistischen Tendenzen jeder Art entschlossen entgegen zu treten und gleichsam das Ehrenamt stärken, um so auch gleichzeitig den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. (...)

(...) Für die von Ihnen angesprochene Gemeinnützigkeit gilt jedoch: Die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte entscheiden darüber, ob ein Verein die formale Gemeinnützigkeit erhält bzw. behält. (...)

(...) Uns als CDU/ CSU-Bundestagsfraktion liegt die Stärkung des Ehrenamts am Herzen. Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen steuerlichen Vorteile sind für eingetragene Vereine existentiell, weshalb wir eine Förderung gemeinnütziger Vereine unterstützen. (...)


(...) Durch § 51 Absatz 3 wird es möglich, dass die Erwähnung einer Organisation in Verfassungsschutzberichten bereits ausreicht, den Status der Gemeinnützigkeit zu versagen. Das Problem ist offensichtlich: Die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist eine bloße Meinung von irgendwelchen Beamten, oftmals auf wissenschaftlich höchst zweifelhaften Bewertungsgrundlagen, die Rechtswirkung entfaltet. So ist es inakzeptabel, dass Antifaschismus bereits Ausdruck verfassungsfeindlicher Bestrebungen sein soll. (...)

(...) Für mich ist selbstverständlich klar, dass politische Bildungsarbeit ein gemeinnütziger Zweck ist und dieser Förderzweck Teil der überarbeiteten Richtlinien sein muss (...)