
(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift. Für Herrn Ziemiak als Generalsekretär der CDU Deutschlands sind die Beschlüsse unseres Parteitages handlungsleitend. (...)
Antw.: Nein, auch, weil wir ja vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. (...)

der Gesetzentwurf schießt an gleich mehreren Stellen über das Ziel hinaus

(...) Diese Regelung besagt , dass die Telemedienanbieter nicht dazu berechtigt sind Betroffene von der Übermittlung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. (...)

Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf stammt aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium. Auch der Gesetzesbegründung ist leider keine genaue Erklärung zu § 15 b Abs. 3 Telemediengesetz zu entnehmen. Daher können wir uns zurzeit leider auch nicht erklären, weshalb genau diese Schweigepflicht eingeführt wird.
Auch wir als Freie Demokraten sehen die Notwendigkeit, die Verfolgung von strafbaren Äußerungen im Netz zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ ist jedoch der falsche Weg.

§ 15b regelt die Ausnahme, nämlich die Übermittlung von Passwörtern und anderen Zugangsdaten von Telemediendienstbetreibern an die in § 15b Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufgeführten Behörden.