Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Am 8. November 2018 wurde im Bundestag über einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über "Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung" abgestimmt. Dadurch sollen Rentner*innen im Alter besser abgesichert werden; gleichzeitig soll der Beitragssatz für aktuelle Beitragszahler*innen reguliert werden.

362 von 644 anwesenden Abgeordneten stimmten mit Ja, 222 MdB stimmten dagegen und 60 enthielten sich. Die Zustimmungen gehen auf die CDU/CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion zurück, Ablehnungen kamen von den GRÜNEN, der AfD und der FDP. Die Linke-Fraktion enthielt sich dieser Abstimmung.

Damit wurde der Entwurf angenommen.

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Dafür gestimmt
362
Dagegen gestimmt
222
Enthalten
60
Nicht beteiligt
65
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Symbolbild Rente

„Nach einem Leben voller Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein, das ist das Kernversprechen des Sozialstaats und eine wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“

So beginnt der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung. Es sei ausschlaggebend, dass zum einen die Rentner*innen aufgrund ihres langjährigen Beitrages zur Rentenversicherung eine angemessene Rente erhalten, zudem müsse auch ebenso berücksichtigt werden, dass man die aktuellen Beitragszahler*innen finanziell nicht übermäßig belaste.

Dafür soll in der gesetzlichen Rentenversicherung vorerst bis 2025 eine „doppelte Haltelinie“ für das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) bei 48% und den Beitragssatz (Anteil des Arbeitsentgelts, der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgeführt wird) bei 20% eingeführt werden, was durch die erforderlichen gesetzlichen Regelungen durchgesetzt werden kann. Um das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, soll die Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel ergänzt werden, die dafür sorgt, dass die Renten bis 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird. Um den Beitragssatz bei 20% zu halten, soll eine Beitragssatzgarantie eingeführt werden, durch die bei Bedarf weitere Bundesmittel für die Rentenversicherung bereitzustellen sind. Außerdem verpflichtet sich der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr als Finanzierungsgrundlage für die allgemeine Rentenversicherung.

Andrea Nahles (SPD) betont in der Debatte, dass die zusätzliche private Vorsorge oder Vorsorge über Betriebsrenten eine gute Sache sei, allerdings nur in der Ergänzung der Rente, nicht ersetzend. Mit dem neuen Gesetz sollen die Renten nun vergleichbar mit den Löhnen steigen. Die Rente sei der gesellschaftliche Lohn für ein Leben voller Arbeit, welches also mit einem anständigen Lebensabend belohnt werden müsse.

Johannes Vogel (FDP) stellt die langzeitige Realisierung des Rentenpaketes aufgrund der Finanzierungsmöglichkeiten in Frage. Er befürwortet des Weiteren die skandinavische Rentenpolitik, mit der ein flexibler Renteneintritt festgelegt wurde.

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