Der von der Bundesregierung angebrachte Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung der Ermittlungskompetenzen der zuständigen Behörde des Zolls „Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK)“ vor. Anlass dieses Entwurfes sind die enormen Beitragsausfälle in der Sozialversicherung, den Steuereinnahmen sowie die fehlenden Schutzrechte und Sozialleistungsansprüche der Betroffenen. Die geplanten Erweiterungen sehen vor der Behörde Möglichkeiten zu geben, bereits bei sich anbahnender Schwarzarbeit intervenieren zu können und ihnen mehr Möglichkeit hinsichtlich Angeboten illegaler Beschäftigungen und Schwarzarbeit in Print-, Online und sonstigen Medien zu geben. Zudem sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die FSK angepasst werden.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es zudem effektiver gegen Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung und Zwangsarbeit sowie Kindergeldmissbrauch vorgehen zu können und die dahin gehende Strafverfolgung zu verbessern. Mit 449 Stimmen der CDU/CSU, SPD und AfD wurde der Antrag stattgegeben. Lediglich Lothar Maier lehnte den Antrag, genau wie die Fraktion der Linkspartei, ab. Die Fraktionen der FDP und Grünen enthielten sich einheitlich bei der Abstimmung. Für die Abgeordneten der Grünen Fraktion lässt der Antrag jedoch einiges aus. So kritisieren sie unter anderem den fehlenden Opferschutz, sowie Bußgelder für die Menschen, welche illegal beschäftigt wurden. Auch die unbegründete Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung ist ein Grund für die Enthaltung der Fraktion. Die Änderungen fassten die Grünen in einem Entschließungsantrag zusammen. Müller-Gemmeke fasst die Entscheidung ihrer Fraktion wie folgt zusammen:
Unser Fazit ist also: Wir wollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken. Das ist uns wirklich ein Anliegen. Das darf aber nicht zulasten von Grundrechten und Rechtsstaatsprinzipien gehen. Das ist hier aber der Fall, und deshalb können wir uns nur enthalten.
Auch die FDP begründet ihre Enthaltung mit nicht nachvollziehbaren Eingriffen in die Grundrechte, die fehlende Digitalisierung der Behörde und die fehlende Transparenz der Kosten des Gesetzentwurfs.