Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr im Irak

Der Bundestag hat die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses und damit auch den Antrag der Bundesregierung Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr im Irak mit den Stimmen von CDU/CSU und mehrheitlich der SPD angenommen.

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Dafür gestimmt
359
Dagegen gestimmt
218
Enthalten
79
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die bestehende Ausbildungsmission der deutschen Bundeswehr soll ab dem 1. April 2018 durch den "Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks" ausgetauscht werden. Als Grundlage für den Einsatz dienen die Resolutionen 2249 und 2396 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie die Bitte der irakischen Regierung an die VN, sie im Kampf gegen die Terrororganisation IS zu unterstützen.

Die Bundesregierung verweist in ihrem Antrag auf die bisherigen Erfolge des Einsatzes in der Bekämpfung des IS in der Region Kurdistan-Irak. Die Fortsetzung der Unterstützung durch deutsche Streitkräfte sei demnach sinnvoll, da der IS auch nach deutlicher Schwächung weiterhin eine große Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstelle. Da der sogenannte IS zurzeit auf eine asymmetrische Kriegsführung setzt, müsse der Einsatz der Bundeswehr dementsprechend angepasst werden.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Aufklärung
  • Luftbetankung
  • Überwachung des See- und Luftraumes durch AWACS-Flügen (diese finden nur über NATO- oder internationalem Luftraum statt), Weitergabe der Daten an Anti-IS-Koalition
  • Durchführung von militärischen Ausbildungslehrgängen (Ausbildung der Ausbilder) und Fähigkeitenaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte v.a. in Zentralirak
  • Verbindung, Beratung und Unterstützung gegenüber der irakischen Regierungsinstitutionen und Streitkräften sowie in Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen den IS, mit Fokus auf zentralirakische Streitkräfte
  • Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Arbeit deutscher Soldat*innen
  • Konsultations- und Koordinationsaufgaben im Irak sowie Fähigkeitsausbau und beratende Unterstützung der internationalen Partner
  • bis Juni 2018 Koordinations- und Führungsaufgaben im Training Coordination Centre (KTCC) in Kurdistan
  • sanitätsdienstliche Aufgaben

Das Mandat ist bis zum 31.Oktober 2018 befristet und es sollen bis zu 800 Soldat*innen eingesetzt werden können. Das voraussichtliche Budget für den Einsatz beträgt ca. 69,5 Millionen Euro.

Für die Beschlussempfehlung des federführenden Auswärtigen Ausschusses, der die Annahme des Antrages empfiehlt, stimmten die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, wobei sich ein CDU/CSU-Abgeordneter und drei SPD-Abgeordnete enthielten. Neun Abgeordnete stimmten gegen den Antrag.

Die FDP-Fraktion enthielt sich ihrer Stimmen, wobei auch hier 3 Abgeordnete gegen den Antrag stimmten. Alexander Lambsdorff (FDP) begründete das Abstimmverhalten damit, dass es in dem Antrag um zwei verschiedene Dinge gehe. Einerseits die Unterstützung des Anti-IS-Koalition in Syrien und Irak, die die Fraktion befürwortet. Andererseits beinhaltet der Antrag aber auch die Stabilisierungsmission im Zentralirak, gegen welche an sich ausspreche, da sie zu vage formuliert sei.

Sowohl Grüne, AfD als auch Linke übten auch Kritik an der Stabilisierungsmission aufgrund fehlender Details und Grundlagen. Alexander Neu (Linke) kritisierte, dass Streitkräfte vor Ort ausgebildet würden, die Geld vom Iran erhielten.