Abschuss von Wölfen erleichtern

Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen angenommen, der das Abschießen von Wölfen erleichtert. Die Lockerung des artenschutzrechtlichen Zugriffsverbotes (Bundesnaturschutzgesetz § 44 und § 45) wird begründet mit der "Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden".

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Dafür gestimmt
361
Dagegen gestimmt
275
Enthalten
0
Nicht beteiligt
73
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Mit dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurf soll das Bundesnaturschutz dahingehend geändert werden, dass es neue Regelungen hinsichtlich des Wolfes beinhaltet. So wird der Paragraph 45 um einen Unterpunkt erweitert, welcher den "Umgang mit dem Wolf" gesetzlich regelt. Anlass sei, dass es inzwischen wieder viele Wölfe in Deutschland gebe: Als Erfolg des Artenschutzes sei dies zwar zu begrüßen, jedoch gehe von mehr Wölfen auch eine erhöhte Gefahr für die Weidetierhaltung aus.

Mit der Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit für den Abschuss von Wölfen hergestellt werden. Mit den Abschüssen sollen Schäden an Herden von Nutztieren vermieden werden. So werde es mit der Änderung möglich, einzelne Wölfe eines Rudels abzuschießen, wenn Nutztiere getötet oder verletzt wurden, auch wenn man nicht genau weiß, welcher Wolf den Schaden zugefügt hat. Das darf solange fortgeführt werden, bis die Nutztiere nicht mehr angegriffen werden. Außerdem sollen sogenannte "Wolfshybriden" (Hybriden zwischen Wolf und Hund) von zuständigen Behörden gefangen genommen werden dürfen. Zudem werde das Füttern und Anlocken der Tiere mit Futter verboten. Damit sollen eine Gewöhnung an und der Verlust der Scheu vor den Menschen vermieden werden.

Der Antrag wurde durch die Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. Die Oppositionsparteien sowie Sandra Bubendorfer-Licht von der CDU stimmten gegen den Antrag.

 

FDP-Antrag "Wolfsmanagement"


Eine weitere Abstimmung fand über einen "Entwurf eines Gesetzes zum Wolfsmanagement" statt, der von der FDP-Fraktion eingebracht wurde. Dieser sieht die steigende Wolfspopulation (jährlich circa 25 bis 30 Prozent) als größere Gefahr und fordert den Wolf und seinen möglichen Abschuss als jagbare Tierart im Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Eine Folge wäre, dass die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes aufgehoben wären, der Abschuss wäre noch deutlicher erleichtert als im Antrag der Regierungsfraktionen, da Abschüsse nun nicht mehr vorher von einer Behörde geprüft werden müssten. FDP- und AfD-Fraktion stimmten dem Antrag zu, die Regierungsfraktionen, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE dagegen. Damit wurde der Antrag abgelehnt. (Hier zu den Abstimmungsergebnissen auf der Website des Bundestages.)