Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mindestlohn in der Fleischwirtschaft ohne Gegenstimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
576
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
54
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf sieht vor: Der Mindestlohntarifvertrag soll nun für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" gelten. Dies soll sichergestellt werden durch die Aufnahme der Branche in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Mindestlohntarifvertrag entlohnt werden.