
(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 6.12.2011 sowie für Ihr großes Engagement, die Behandlung von Palliativpatientinnen und -patienten zu verbessern und dabei auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entsprechend gestalten zu wollen. Wie Ihnen bekannt ist, unterstützt meine Fraktion Ihr Anliegen, dass eine medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Überbrückung im Notfall nicht strafbewehrt sein sollte, da sonst die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Ich werde mich mit meiner Fraktion auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen. (...)

Sehr geehrter Herr Sitte,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich unterstütze ich das Anliegen der Petition.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Harald Terpe

(...) die Palliativ-/Hospizverbände teilgenommen haben. Dabei wurde die Frage der rechtlichen Ermöglichung des Überlassens von Betäubungsmitteln durch Ärzte an Palliativpatienten in bestimmten ambulanten Notfall- bzw. Krisensituationen erörtert. (...)

(...) In der Tat besteht in dieser Frage bei der Versorgung von ambulanten Palliativpatienten Handlungsbedarf. Deshalb begrüße ich, dass im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung Regelungen auf den Weg gebracht werden sollen, die das Überlassen bestimmter Betäubungsmittel in eng begrenzten Mittel ermöglichen. (...)

Sehr geehrter Herr Sitte,

(...) Wie Sie vielleicht wissen, ist die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München eine "Kooperation für gute Luft" unter Beteiligung der Umlandgemeinden auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der „Kooperation für gute Luft“ wurde von der Regierung von Oberbayern ein Runder Tisch mit dem Ziel einberufen, mögliche Maßnahmen zur Lösung des NO2-Problems unter Beteiligung aller maßgeblichen Behörden zu diskutieren und das weitere Vorgehen festzulegen. (...)