

(...) Leiharbeit besteht darin, kurzfristig die Auftragsschwankungen in einem Betrieb flexibel auszugleichen. (...) Mir ist bewusst, dass in der Zeitarbeitsbranche keine rosigen Lohn- und Arbeitsbedingungen herrschen. (...)

(...) Zunächst einmal ist das Betreuungsrecht für Kinder Ländersache und wird nicht vom Bund geregelt. Ich nehme daher an, dass Sie sich mit ihrer Frage auf den Passus im neuen Kindergartengesetz von NRW beziehen, in dem von der neuen Förderstruktur die Rede ist und der für die Gruppe III (Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt) eine Öffnungszeit von 45 Stunden vorsieht. Bei dieser Zahl handelt es sich lediglich um die Berechnungsgrundlage für die Fördersumme durch das Land NRW, nicht um verbindliche Vorgaben. (...)

(...) Hiermit hat das Gericht klargestellt, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit der Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern gezahlt wird. Nach dieser Entscheidung ist die Reform des Unterhaltsrechts noch einmal neu zu beraten und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Die Verabschiedung im Deutschen Bundestag, die ursprünglich für Ende Mai geplant war, ist daher noch einmal verschoben worden. (...)

(...) mitnichten verunglimpfe ich in meiner Antwort irgendjemand. Es ist eine Tatsache, dass alleinerziehende Frauen am stärksten von Armut bedroht sind. Aber ich unterstütze ausdrücklich den Ansatz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, bei der Novelle des Unterhaltsrechts die Eigenverantwortung auch der ehemals verheirateten Mütter zu stärken. (...)

(...) So haben die Erfahrungen in Weimar und im Dritten Reich gezeigt, dass es möglich ist, durch die Art der Fragestellung das Ergebnis zu beeinflussen. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern haben außerdem gezeigt, dass Plebiszite häufig unter dem Einfluss der Medien als Abstimmungen über die Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit mit der jeweiligen Regierungspolitik instrumentalisiert werden, während die eigentlich zur Abstimmung stehenden Sachfragen weitgehend in den Hintergrund treten. (...)