
(...) Vor der Errichtung einer Pflegekammer müssten daher gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken entkräftet werden. Die Einrichtung einer Kammer für Pflegeberufe würde gegen das verfassungsmäßige Übermaßverbot verstoßen, wenn die für sie vorgesehen Aufgaben auch von bestehenden Berufsverbänden, Vereinen und den Gewerkschaften wahrgenommen werden können. Daher bin ich grundsätzlich der Ansicht, dass auf staatliche Regelungen verzichtet werden kann, wo berufliche Selbstverwaltung gelingt. (...)

(...) Die Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung bietet wichtige Erkenntnisse, die insbesondere für die Verantwortlichen in den Krankenhäusern eine gute Orientierung bei der Bewältigung ihrer Arbeit sein können. Dies betrifft insbesondere die Tatsache, dass die vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation bisher nicht in allen befragten Einrichtungen ausgeschöpft wurden, um eine fachgerechte Pflege der Patientinnen und Patienten auch unter den bestehenden Rahmenbedingungen sicherzustellen. (...)

(...) Ein entscheidender Grund für den Abbau des Pflegepersonals ist der Kostendruck im Krankenhaus. Die Finanzierungsbedingungen der Krankenhäuser sind durch politische Entscheidungen immer weiter unter Druck geraten. (...)


(...) Ich werde mich deshalb im Gesetzgebungsverfahren für eine gute Bahnreform engagieren, die zum Wohle und nicht zu Lasten des Bürgers geht. Die Bundesrepublik Deutschland muss dabei auch weiterhin Eigentümer mit entsprechendem Einfluss auf das eigene Netz bleiben. (...)

(...) Grundsätzlich gilt bei verheirateten, dass die Einkommensgrenze das Vierfache des Eckregelsatzes nicht übersteigen darf – das sind rund 1.400 Euro. Mit der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes II müssten Sie daher deutlich unter der Grenze liegen. Ich gehe daher davon aus, dass bei Ihnen keine Leistungen angerechnet bzw. (...)