(...) Ich persönlich bin gegen „Schnellschüsse“ bei der Sperrung von Seiten. Meiner Meinung nach ist ein sicheres rechtstaatliches Verfahren nötig, auch halte ich einen richterlichen Beschluss für nötig. (...)
(...) Wir Grüne haben uns übrigens bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts dafür eingesetzt, dass wir vom „ius sanguinis“ (Recht des Bluts) wegkommen und sich die Staatsangehörigkeit stärker nach dem sog. „ius soli“ (Recht des Bodens) richtet, d.h. (...)
(...) wer ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, indem er diese Werke aus dem Internet herunterInternet speichert, handelt grundsätzlich rechtswidrig. Nur wenn eine Schranke des Urheberrechts eingreift, fehlt es schon am Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung. (...)
Sehr geehrter Herr Hultsch,
meiner Antwort habe ich nichts mehr hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Knut Reuber-Tagesen