Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Die Koalition hat das umstrittene Steuersenkungspaket ("Wachstumsbeschleunigungsgesetz") mit einem Volumen von 8,4 Milliarden Euro beschlossen. Davon profitieren sollen u.a. Familien, Erben und Hoteliers. Zahlreiche Bundesländer drohen mit Ablehnung im Bundesrat.

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Dafür gestimmt
322
Dagegen gestimmt
246
Enthalten
0
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 621 Abgeordneten.

Von dem Gesetz profitieren u.a.: Familien: Die Steuerfreibeträge sollen für jedes Kind von derzeit 6024 auf 7008 Euro steigen. Dies kommt vor allem Besserverdienenden zu Gute, da nur sie einen so hohen Betrag steuerlich geltend machen können. Zum Ausgleich wird für Familien mit geringem Einkommen das Kindergeld um 20 Euro pro Kind angehoben (1. Kind künftig 184 Euro, 2. Kind: 190 Euro, jedes weitere Kind: je 215 Euro). Private Erben: Geschwister, Nichten und Neffen sollen künftig besser gestellt werden. Für sie sinkt die Erbschaftssteuer von aktuell 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent, je nach Höhe des geerbten Vermögens Firmenerben: Sie müssen zwar nach wie vor die Arbeitsplätze im Betrieb erhalten, um in den Genuss von Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer zu kommen. Allerdings wird die einzuhaltende Frist verkürzt und die Mindestlohnsumme verringert. Konkret bedeutet dies: Wer künftig einen Betrieb fünf Jahre fortführt und in dieser Zeit eine zusammengezählte Lohnsumme von 400 Prozent zahlt, zahlt nur 15 Prozent der sonst fälligen Erbschaftssteuer (zuvor: sieben Jahre und 650 Prozent). Wer sich verpflichtet, einen geerbten Betrieb mind. sieben Jahre fortzuführen, zahlt gar keine Erbschaftssteuer (zuvor: mind. zehn Jahre). Erben kleinerer Betriebe sind von der Lohnregel nicht betroffen. Unternehmen: Für sie gelten ab 2010 bessere Abschreibungsregeln. Künftig sind bspw. eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro möglich. Außerdem soll die sog. Zinsschranke abgeschwächt werden. Durch sie sollte verhindert werden, dass Konzerne in Deutschland erwirtschaftete Gewinne ins Ausland verlagern. Künftig gilt eine Freigrenze von drei Millionen Euro (zuvor eine Million Euro). Überdies wird die Förderung von Biokraftstoffe nicht wie geplant reduziert. Hoteliers: Der Mehrwertsteuersatz sinkt für Übernachtungen von derzeit 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Dieser Punkt des Steuerpakets ist besonders umstritten. In einer Ausschussanhörung sprach sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Experten gegen eine Senkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen im Hotelgewerbe aus. Ein von den Grünen eingebrachter Änderungsantrag, der den Verzicht auf die Mehrwertsteuersenkung und statt dessen eine Anhebung der Regelsätze für Kinder aus Hartz IV-Familien vorsah, fand keine Mehrheit. Abgelehnt wird das Steuersenkungspaket u.a. von der Opposition sowie von zahlreichen Bundesländern, die die wegfallenden Steuereinnahmen zu spüren bekämen. Auf Kritik stößt vor allem der Plan, zur Refinanzierung der Steuersenkung neue Schulden aufzunehmen. Bei den Kritikern herrscht zudem Skepsis, dass die Maßnahmen tatsächlich das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Ob das Gesetz wie geplant am 1.1.2010 in Kraft treten kann, hängt von der Zustimmung des Bundesrates am 18.12.2009 ab.

Links zur Abstimmung: Das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" im Wortlaut (Drs. 17/15, pdf)