Verbot der NPD

Der Antrag für ein Verbotsverfahren der NPD wurde mit geringer Mehrheit abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
210
Dagegen gestimmt
326
Enthalten
40
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Am 23.04.2013 stimmte der Bundestag über ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab.

Der Antrag wurde eingereicht von der Fraktion der SPD.
Diese fordert eine Auflösung und ein Verbot der umstrittenen Partei unter Bezugnahme auf Artikel 21 Absatz 2 im Grundgesetz: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. […]"

Außerdem soll verboten werden Ersatzparteien zu gründen. Das Vermögen der NPD soll zugunsten des Staates gemeinnützig verwaltet werden.

Die NPD sei nah mit der rechtsextremen Szene verbunden und somit sei ein Verbotsantrag verhältnismäßig. Mit dem Verbot würde eine Finanzierung durch die staatliche Parteienfinanzierung beendet.

Der Antrag wurde mit leichter Mehrheit abgelehnt.