Reform des Bundestagswahlrechts

Nach drei Monaten ohne gültiges Wahlrecht aufgrund von koalitionsinternen Differenzen haben Union und FDP diesen Missstand behoben. Die Opposition kündigte eine Verfassungsklage an.

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Dafür gestimmt
294
Dagegen gestimmt
241
Enthalten
0
Nicht beteiligt
84
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige Wahlrecht im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt und dem Bundestag bis zum 30. Juni 2011 Zeit gegeben, um eine verfassungsmäßige Regelung zu treffen. Aufgrund von koalitionsinternen Differenzen zwischen Union und FDP war die Frist allerdings verstrichen.

Die Karlsruher Richter sahen durch den Effekt des sog. "negativen Stimmgewichts" die "Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl" nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Unter bestimmten Umständen konnte das bisherige Wahlrecht zur Folge haben, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten führen bzw. umgekehrt. Diese Paradoxie könne theoretisch immer dann auftreten, wenn bei einer Wahl Überhangmandate entstehen, heißt es in dem Antrag der Regierungskoalition.

Die Reform sieht vor, dass die Zweitstimmen, mit denen die Anzahl der Mandate einer Partei ermittelt werden, nicht mehr zwischen den Bundesländern verrechnet werden. Statt dessen soll jedes Bundesland seine Abgeordneten separat wählen. Überhangmandate soll es nach dem Willen von Union und FDP weiterhin geben.

Die Opposition kritisierte, weder der Effekt des negativen Stimmengewichts noch das Problem der Überhangmandate, von denen vor allem die CDU profitiere, werde mit der Reform behoben.