Leistungsschutzrecht

Mit den Stimmen von Union und FDP hat der Bundestag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Der Entwurf war im letzten Moment geändert worden.

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Dafür gestimmt
293
Dagegen gestimmt
242
Enthalten
3
Nicht beteiligt
81
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Kern des sog. Leistungsschutzrechts war zunächst, dass Suchmaschinenanbieter wie Google und News-Aggregatoren wie Rivva für das Anzeigen kleiner Textausschnitte ("Snippets") eine Vergütung an die Verlage zahlen sollten.

Wenige Tage vor der Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag wurde der Entwurf in diesem Punkt geändert. Demnach sollen "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" kostenlos bleiben, wobei in dem Gesetzestext nicht definiert ist, wie lang die Textausschnitte sein dürfen. Dieser Punkt ist in der Koalition nicht unumstritten. Nach Ansicht von CDU-Netzpolitiker ergebe sich dadurch "weiterhin einen zu großen Interpretationsspielraum". Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzung seien aber entscheidende Voraussetzungen sowohl für den Wirtschaftsstandort Deutschland als auch für einen fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern, so die Netzpolitiker.

Es wird allgemein erwartet, dass diese Frage von den Gerichten geklärt wird.

Unter das Leistungsschutzrecht fallen sollen dagegen Smartphone-Apps, die für den Nutzer aus Nachrichtentexten eine individualisierte Zeitung erstellen. Für sie wird die Anzeige der Texte lizenpflichtig.

Weiterführende Information:
Der Gesetzentwurf im Wortlaut
"Leistungsschutzrecht" bei Wikipedia