Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM gestimmt. Als einzige Fraktion stimmte die Linke geschlossen mit Nein. Abgelehnt wurde der ESM auch von vereinzelten Abgeordneten der anderen Fraktionen.

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Dafür gestimmt
493
Dagegen gestimmt
106
Enthalten
5
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll mit dem sog. Fiskalpakt ("Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion") einen dauerhaften Krisenbewältigungsmechanismus gegen die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise darstellen und dient damit als dauerhafter Nachfolger der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Laut ESM-Vertrag tritt er in Kraft, sobald mindestens 90 % der geplanten Zeichnungen (Anhang II des ESM-Vertrages) durch die ESM-Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden. Als Entscheidungsgremium wird ein Gouverneursrat eingesetzt.

Jeder ESM-Mitgliedsstaat ernennt ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied. Diese müssen grundsätzlich Teil der jeweiligen Regierungen in den ESM-Mitgliedsstaaten sein sowie die Zuständigkeit für Finanzen vorweisen können.

Nachdem ein ESM-Mitgliedsland an den Vorsitzenden des Gouverneursrats ein Stabilitätshilfeersuchen gerichtet hat und dieses unterstützt wird, hat sich das ESM-Mitglied strengen Auflagen zu unterwerfen. Hierzu zählen laut Bundesfinanzministerium u.a.

die Kreditvergabe an das betroffene Land (z. B. Darlehen),

Vorsorgliche Programme (z. B. Bereitstellung von Krediten bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten),

Primär- und Sekundärmarktkäufe (z. B. Kauf von Staatsanleihen),

die Rekapitalisierung von Finanzinstituten (z. B. Vergabe von Krediten bei der Gefährdung der finanzielle Stabilität eines Staates).

Als Kontrollinstanz dient die Europäische Kommission. Diese überwacht in Kooperation mit der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) die eingeleiteten Maßnahmen.

Die Finanzierung des ESM wird durch die teilnehmenden Staaten gewährleistet. Im ESM-Vertrag ist geregelt, dass das Gesamtkapital insgesamt 700 Mrd. Euro betragen wird. Dieses setzt sich aus 80 Mrd. Euro als eingezahltes Kapital und 620 Mrd. Euro, die darüberhinaus vom Gouverneursrat eingefordert werden können, zusammen. Der jeweilige Anteil der ESM-Mitgliedsstaaten wird dabei an dem jeweiligen Kapital an der EZB (deutscher Anteil: 27,1 %) berechnet. Damit beträgt der deutsche Anteil am ESM-Kapital 21,72 Mrd. Euro eingezahltes Kapital sowie 168,31 Mrd. Euro als abrufbares Kapital.

Der ESM ist höchst umstritten. So sind Verfassungsklagen vor dem Bundesverfassungsgericht, z. B. durch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als Prozessbevollmächtigte des Vereins "Mehr Demokratie", angekündigt.

Abgestimmt wurde auch über den Fiskalpakt. Zum Abstimmungsverhalten

Text: Gregor Hackmack/abgeordnetenwatch.de