Abbau der kalten Progression

Mit der eigenen Stimmenmehrheit haben Union und FDP einen Abbau der sog. "kalten Progression" beschlossen. U.a. wird der Grundfreibetrag um insgesamt 350 Euro angehoben.

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Dafür gestimmt
310
Dagegen gestimmt
243
Enthalten
0
Nicht beteiligt
66
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Im System des progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarifs profitiert der Staat von systembedingten Steuermehreinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen. Diesen Steuerbelastungen will die schwarz-gelbe Koalition durch eine Korrektur des Einkommensteuertarifs entgegen wirken.

Ziel sei es zu verhindern, so die Koalition, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. So werde sichergestellt, dass der Staat nicht von Lohnerhöhungen profitiert, denen keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrunde liegt.

Der bisherige Tarifverlauf soll wie folgt verändert werden:
– Stufenweise Anhebung des Grundfreibetrags orientiert an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8 130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8 354 Euro, der Grundfreibetrag erhöht sich somit um insgesamt 350 Euro.
– Der Tarifverlauf wird im Bereich der Progressionszonen im gleichen prozentualen Ausmaß angepasst. Eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im Tarifverlauf
soll ab der 18. Legislaturperiode im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden. Zusätzlich empfiehlt der Finanzausschuss folgende Veränderungen des Gesetzentwurfs:
– Folgeänderungen bei der Lohnsteuerberechnung und zwei Pflichtveranlagungstatbeständen auf Grund der Tarifänderungen.