Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Ein Antrag von SPD, CDU, die Linke und der Piratenpartei zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des Bezirksverordnetengesetzes wurde angenommen. Die Grünen enthielten sich mehrheitlich.

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Dafür gestimmt
115
Dagegen gestimmt
4
Enthalten
26
Nicht beteiligt
3
Abstimmungsverhalten von insgesamt 148 Abgeordneten.

Ab dem 1. Januar 2014 gibt es eine Erhöhung der Kostenpauschale für externe Büros und anfallende Kosten von 955€ auf 2.500€ monatlich.
Zusätzlich werden 3.000€ monatlich zur Verfügung gestellt, um bis zu drei Mitarbeiter einzustellen. Vorher waren dafür 580€ zzgl. Lohnnebenkosten vorgesehen.

Außerdem wird die Bezirksverordnetenentschädigung künftig pauschal geregelt und nicht wie bisher prozentual abhängig vom Gehalt. Bezirksverordnete und deren Stellvertreter erhalten nun 1.000€ bzw. 250€.
Die Grundentschädigung der Fraktionsvorsitzenden ist ab sofort nicht mehr an die der Bezirksverordneten gekoppelt, sondern liegt pauschal bei 500€.

Die Zuschüsse an die Fraktionen werden um 75.000€ erhöht.

© Bild: Maik Meid /flickr CC BY 2.0

Kommentare

In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat

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Ich halte es für verfassungswidrig, wenn Abgeordnete auf Staatskosten Mitarbeiter, die mit Sicherheit aus der eigenen Parteigruppe kommen , ausbeuten können, um diese gegen Kritik und Kritiker einsetzen zu können. Eine Verwischung von Abgeordneten- und Parteienfinanzierung ist daher aus gutem Grund verfassungswidrig. Abgeordnete dürfen lediglich mit der Kraft oder Schwäche ihrer Argumente, ihrer Haltung und nicht aufgrund staatlicher Finanzmittel ihre Position behaupten.

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Klar, Höfinghoff macht sich und seinen Genossen noch die Tasche voll!

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Klar, wenn die Einnahmen zu erhöhen sind ,sind sich alle einig! Die einzige Forderung zur gerechten Entlohnung ist die Anpassung an die Beamtengehälter! Dann wäre der Selbstbedienungsladen endlich geschlossen.