Ab dem 1. Januar 2014 gibt es eine Erhöhung der Kostenpauschale für externe Büros und anfallende Kosten von 955€ auf 2.500€ monatlich.
Zusätzlich werden 3.000€ monatlich zur Verfügung gestellt, um bis zu drei Mitarbeiter einzustellen. Vorher waren dafür 580€ zzgl. Lohnnebenkosten vorgesehen.
Außerdem wird die Bezirksverordnetenentschädigung künftig pauschal geregelt und nicht wie bisher prozentual abhängig vom Gehalt. Bezirksverordnete und deren Stellvertreter erhalten nun 1.000€ bzw. 250€.
Die Grundentschädigung der Fraktionsvorsitzenden ist ab sofort nicht mehr an die der Bezirksverordneten gekoppelt, sondern liegt pauschal bei 500€.
Die Zuschüsse an die Fraktionen werden um 75.000€ erhöht.
© Bild: Maik Meid /flickr CC BY 2.0
Kommentare
In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat
Bernd am 10.06.2014 um 17:47 Uhr
PermalinkIch halte es für verfassungswidrig, wenn Abgeordnete auf Staatskosten Mitarbeiter, die mit Sicherheit aus der eigenen Parteigruppe kommen , ausbeuten können, um diese gegen Kritik und Kritiker einsetzen zu können. Eine Verwischung von Abgeordneten- und Parteienfinanzierung ist daher aus gutem Grund verfassungswidrig. Abgeordnete dürfen lediglich mit der Kraft oder Schwäche ihrer Argumente, ihrer Haltung und nicht aufgrund staatlicher Finanzmittel ihre Position behaupten.
TheDoc am 04.12.2014 um 01:44 Uhr
PermalinkKlar, Höfinghoff macht sich und seinen Genossen noch die Tasche voll!
Eberhard am 29.03.2016 um 11:52 Uhr
PermalinkKlar, wenn die Einnahmen zu erhöhen sind ,sind sich alle einig! Die einzige Forderung zur gerechten Entlohnung ist die Anpassung an die Beamtengehälter! Dann wäre der Selbstbedienungsladen endlich geschlossen.