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Im Bayerischen Landtag wurde über einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes abgestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, das bisherige Familien- und Krippengeld zu einer einmaligen Zahlung von 3.000 Euro pro Kind zusammenzufassen, die ab dem zweiten Lebensjahr ausgezahlt werden soll.
Der Änderungsantrag der Grünen verfolgt den Ansatz, auf die Einführung des Kinderstartgeldes zu verzichten und stattdessen das bisherige Familiengeld schrittweise auslaufen zu lassen. Künftig sollte die Leistung nur noch für Kinder gezahlt werden, die bis Ende August 2026 geboren werden. Für eine Übergangszeit ist vorgesehen, das Familiengeld weiterhin zu gewähren, allerdings einkommensabhängig und nur bis zu einer Grenze von 100.000 Euro Jahreseinkommen. Ziel ist es, die frei werdenden Mittel nicht mehr als direkte Geldleistungen an Familien auszuzahlen, sondern stärker in den Ausbau und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung zu investieren. Damit sollten insbesondere Kommunen entlastet und die Qualität sowie Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen verbessert werden.
Der Änderungsantrag wurde mit 130 Gegenstimmen abgelehnt. 26 Abgeordnete stimmten für den Antrag, es gab keine Enthaltungen.