Änderungsanträge zum ersten Modernisierungsgesetz Bayern (Abschnitt Baurecht)

Der Gesetzentwurf für das Erste Modernisierungsgesetz Bayern umfasst eine Fülle an Maßnahmen, die den Freistaat Bayern digitaler, unbürokratischer und "schlanker" machen sollen. Die Maßnahmen betreffen insbesondere das Baurecht aber auch den öffentlichen Dienst. Insgesamt 20 Änderungsanträge zum Gesetz wurden von den Oppositionsparteien eingereicht; zwei der SPD-Fraktion wurden namentlich abgestimmt. 

In ihrem Änderungsantrag forderte die SPD, die Freiflächengestaltungssatzungen im Baugesetz in vollem Umfang zu erhalten. Diese regeln unter anderem, wie viele Stellplätze für Fahrräder und Autos beim Bau eines Mehrparteienhauses gebaut werden müssen. Außerdem wird darin festgelegt, welcher Anteil der freien Flächen versiegelt werden darf. Ursprünglich lag die Entscheidungskompetenz darüber bei den Kommunen, die eigene Satzungen erlassen durften. Durch das Modernisierungsgesetz sollen große Teile dieser Kompetenz eingeschränkt werden. Die SPD möchte dies mit dem Änderungsantrag verhindern. Sie begründet dies unter anderem mit der Sorge vor steigender Flächenversiegelung, die dem Ziel von klimaresistenten und ökologisch vielfältigen Kommunen entgegen wirkt.

Der zuständige Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfahl sämtliche Änderungsanträge der Oppositionsparteien abzulehnen. Der Landtag folgte der Empfehlung. Somit wurde auch dieser Änderungsantrag mit 119 Nein-Stimmen zu 35 Ja-Stimmen abgelehnt. Es gab eine Enthaltung des CSU-Abgeordneten Harald Kühn.  

In einem weiteren Änderungsantrag für den Bereich Baurecht forderte die SPD, die bisherige Regelung zur Errichtung von Spielplätzen beizubehalten. Diese sieht vor, dass beim Bau von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten ein ausreichend großer Spielplatz angelegt werden muss. Mit dem Modernisierungsgesetz soll diese Vorgabe ersatzlos gestrichen werden. Der Landtag folgte auch hier der Empfehlung des zuständigen Ausschusses und lehnte den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit 117 Nein-Stimmen zu 14 Ja-Stimmen ab. Es gab 24 Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
1
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 203 Abgeordneten.