Sicherheitskonzept für Bayern

Der Landtag hat den Dringlichkeitsantrag „Freiheit braucht Sicherheit“ der CSU für ein bayerisches Sicherheitskonzept mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktion angenommen. Polizei und Verfassungsschutz sollen gestärkt und Abschiebungen schneller durchgeführt werden.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
49
Enthalten
2
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Bayerische Landtag hat das Sicherheitskonzept der Regierungspartei CSU beschlossen. Polizei, Justiz und Verfassungsschutz sollen gestärkt werden, um dadurch der Bedrohung durch Terrorismus, Internetkriminalität, organisierter Kriminalität und der Zunahme extremistischer Straftaten entgegenzuwirken, heißt es in dem Antrag. Die CSU will nach eigenen Angaben die Stärkung der staatlichen Institutionen erreichen. So sollen Bundeswehreinsätze im Inland erlaubt und die Anbieter von E-Mail-Diensten und Sozialen Medien sollen zur Speicherung und Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten verpflichtet werden.

Das Konzept beeinhaltet außerdem die folgenden Punkte:

  • eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen in der Bundesrepublik und 30.000 Flüchtlingen in Bayern
  • eine schnelle Durchführung der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen
  • eine Aberkennung des Aufenthaltsrechts für ausländische Straftäter
  • die Aufhebung des Familiennachzuges von anerkannten Flüchtlingen
  • das Verbot von Stellvertreterehen, Kinderehen und Vielehen
  • das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit
  • eine Deutschpflicht in Moscheen


Freie Wähler und Grüne brachten Gegenanträge ein. Die Freien Wähler fordern in ihrem Antrag "Sicherheit braucht Konsequenz" mehr Pragmatismus sowie die Erstattung aller durch die Flüchtlingssituation entstandenen Kosten von Land-, Bund- und Europa.
Die Grünen lehnen den CSU-Antrag ab, da dieser in ihren Augen gegen Geflüchtete hetze. In ihrem Gegenantrag "Freiheit schützen - Zusammenhalt stärken – Terror bekämpfen" betonen sie die Gefahr der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit und rufen dazu auf, Freiheit zu schützen anstatt sie einzuschränken.
Die SPD warf der CSU vor, einen fremdenfeindlichen Antrag gestellt zu haben und dadurch Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Sie rief dazu auf, dem Antrag der Grünen zuzustimmen.
Über die Gegenanträge der Oppositionsfraktionen wurde in einfacher Form, d.h. nicht namentlich, abgestimmt. Der Antrag der Freien Wähler wurde mit den Stimmen von CSU, SPD und den Grüne abgelehnt. Der Antrag der Grünen wurde mit den Nein-Stimmen von CSU und den Freien Wählern verworfen.