Lockerung des Rauchverbots

Am 15.07.2009 hat der bayerische Landtag einer Lockerung des Rauchverbots zugestimmt. Fortan ist es Wirten von Gaststätten, die nicht größer als 75qm sind, gestattet zu wählen, ob sie Raucher oder Nichtraucher empfangen wollen. Darüber hinaus ist nun in allen Gaststätten das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen sowie in Festzelten erlaubt.

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Dafür gestimmt
100
Dagegen gestimmt
73
Enthalten
3
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.

Hinweis: Das hier dokumentierte Abstimmungsverhalten gibt das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung vom 15.07.2009 wieder.

Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition orientierte sich dabei am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Durch die Stimmen von CSU und FDP sowie einer Abgeordneten der Freien Wähler wurde die Reform beschlossen und tritt am 01.August 2009 in Kraft.

Das bisherige Nichtrauchergesetz Bayerns wurde im Ländervergleich als besonders strikt empfunden. Die geringe Akzeptanz des Gesetzes bewirkte, dass einige Gastwirte es durch Gründung sog. "Raucherclubs" umgingen.

Trotz Gegenstimmen und Enthaltungen auf Seiten der Regierungskoalition wurde die Gesetzesreform jetzt verabschiedet.