
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.

Ich möchte deshalb grundsätzlich zu bedenken geben, dass ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht die AfD vermutlich zum Profiteur eines Verbotsverfahrens machen würde.

Als Demokratin ist meine Haltung zur AfD klar: Rechte und rechtsradikale Parteien müssen wir in unseren Parlamenten nicht uneingeschränkt dulden.

Wenn Nebeneinkünfte, dann sehr transparent!

Die Hürden für ein Verbot der AfD wären enorm hoch und ein Scheitern würde dem politischen Rechtsextremismus einen fatalen Anstrich der Legitimität verleihen.

Ich muss als Abgeordneter zu anderen Mitteln greifen als die Petition.