Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Die Landesregierung aus Grünen und SPD beantragten in ihrem Gesetzesvorschlag die Grunderwerbssteuer von bislang 3,5 Prozent auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage zu erhöhen. Grüne und SPD stimmten für den Gesetzesentwurf, CDU und FDP lehnten ihn ab. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde das Gesetz verabschiedet.

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Dafür gestimmt
71
Dagegen gestimmt
62
Enthalten
0
Nicht beteiligt
0
Abstimmungsverhalten von insgesamt 133 Abgeordneten.

Die Landesregierung begründete die Steuererhöhung damit, die Nettoneuverschuldung bei der Finanzierung des Landeshaushalts zu begrenzen zu wollen. Zudem solle durch die Steuererhöhung die Vereinbarung mit den Kommunen für frühkindliche Bildung und Betreuung ermöglicht werden.
Die Mehreinnahmen, die durch die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes entstehen, würden sich nach Berechnung der Landesregierung bis 2015 auf 1,5 Millarden Euro belaufen.
CDU und FDP lehnten die Steuererhöhung ab, da sie der Bauwirtschaft schade und den Erwerb von Wohneigentum erschwere.