Änderungen des Bundes­naturschutzgesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vor, um das stetig voranschreitende Sterben der heimischen Insektenarten einzudämmen. Vor allem auf Restriktionen bezüglich der Lichtverschmutzung nimmt die Bundesregierung Bezug.

Lediglich die Fraktionen CDU/CSU und SPD votierten mit Ja. Die Fraktionen AfD, FDP, B90/GRÜNE und DIE LINKE stimmten dagegen. Auch 7 Abgeordnete der Fraktion CDU/CSU stimmten mit Nein, darunter Andreas Mattfeldt, Joachim Pfeiffer und Johannes Röring

 

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Dafür gestimmt
355
Dagegen gestimmt
276
Enthalten
4
Nicht beteiligt
74
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Bereits 2019 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm Insektenschutz „Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben“ ins Leben gerufen. Einen rückläufigen Trend hat das Insektensterben seitdem allerdings nicht entwickelt, weshalb nun weitere Maßnahmen der Bundesregierung in Betracht gezogen werden. So wird im Gesetzentwurf unter anderem auf die Lichtverschmutzung eingegangen, welche bei vielen Insektenarten, darunter auch bestäubenden wie beispielsweise Bienen, den Orientierungssinn stört. Nun soll die Lichtverschmutzung eingedämmt werden, indem bei neu einzurichtenden Lichtmitteln des öffentlichen Gebrauches darauf geachtet wird, dass wild lebende Tiere vor den Lichtimmissionen geschützt werden. Auch muss der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde mitgeteilt werden, wenn die zur Installation geplanten Lichtmittel erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen wildlebender Arten hervorrufen.

Um die biologische Vielfalt zu verbessern, soll auch die Liste der zu schützenden Biotope erweitert werden. 
Zudem wird dazu aufgefordert, eine weitreichende Folgenabschätzung vorzunehmen, in der die Auswirkungen der zentralen Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz auf die deutsche Landwirtschaft bewertet werden.

Verwaltungskosten entstehen durch das Aktionsprogramm auf Bundesebene nicht. Der Verwaltung auf Ebene der Länder, einschließlich der Kommunen, fallen einmalige Aufwandskosten in Höhe von etwa 38.391 Euro sowie jährlich wiederkehrende Kosten in Höhe von 16.611 Euro an.

In der Bundestagsdebatte äußerten sich vor allem die Fraktionen DIE LINKE und B90/GRÜNE ausgesprochen negativ. Kritisiert wird beispielsweise, dass nur ein Verbot von Insektenlampen weitaus nicht genug sei um etwas zu bewirken, wenn der Handel und der Verkauf weiterhin gestattet seien. Zumal auch keine Kontrollen geplant seien.

Lediglich die Fraktionen CDU/CSU und SPD votierten mit Ja. Die Fraktionen AfD, FDP, B90/GRÜNE und DIE LINKE stimmten dagegen. Auch 7 Abgeordnete der Fraktion CDU/CSU stimmten mit Nein, darunter Andreas Mattfeldt, Joachim Pfeiffer und Johannes Röring