Transparenz-Versprechen

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„Die Ampel steht“ Mit diesen Worten hat Olaf Scholz, der neue Bundeskanzler, den Erfolg der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP verkündet. Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen“ will das Dreierbündnis Deutschland regieren. Doch bedeutet „mehr Fortschritt“ für die Ampel auch mehr Transparenz? Im Rahmen unserer Aktion „Transparenz Versprechen“ haben wir uns die Selbstverpflichtungen der Abgeordneten der drei Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP noch einmal angeschaut.

Diese fünf Transparenz-Versprechen konnten Bundestagskandidierende vor der Wahl 2021 abgeben

Die Aktion Transparenz-Versprechen haben wir vor der Bundestagswahl gestartet. Wir haben alle Kandidierenden aufgefordert mitzumachen und so zu zeigen, wie sie sich persönlich im Falle ihrer Wahl für mehr Transparenz einsetzen wollen. Dazu haben wir fünf wichtige politische Transparenz-Maßnahmen identifiziert, die sofort umgesetzt werden können. Die Kandidierenden konnten jeder Selbstverpflichtung einzeln zustimmen oder sie ablehnen. Eine Übersicht der abgegebenen Versprechen aller Abgeordneten ist auch auf der jeweiligen Politiker:innen-Profilseite auf abgeordnetenwatch.de zu finden.

1. Verbot von Unternehmensspenden an Parteien

2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz

3. Effektives Lobbyregister

4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r

5. Lobbykontakte der Abgeordneten

Die fünf Transparenz-Versprechen kurz erklärt

Gesetzliche Maßnahmen:

1. Verbot von Unternehmensspenden an Parteien

Um die Unabhängigkeit von Parteien zu stärken und zu verhindern, dass Unternehmen versuchen, durch Spenden Einfluss zu nehmen, sollten Spenden von Unternehmen und anderen juristischen Personen an Parteien grundsätzlich verboten werden. In anderen europäischen Ländern ist dies bereits üblich, zum Beispiel in Frankreich und Spanien. Spenden von natürlichen Personen (also Privatpersonen) wären hiervon nicht betroffen und weiter zulässig.

 

2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz

Für die Überprüfung der Transparenzangaben von Abgeordneten ist derzeit die Bundestagsverwaltung zuständig, die dem:der Bundestagspräsident:in untersteht. Auch beim Lobbyregister, das im Januar 2022 in Kraft treten wird, ist alleine die Bundestagsverwaltung für die Kontrolle zuständig, eine externe Überprüfung ist nicht geplant. Um Unbefangenheit sicherzustellen und den bzw. die Bundestagspräsident:in zu entlasten, sollte stattdessen eine unabhängige, überparteiliche Prüfinstanz eingesetzt werden, zum Beispiel in Form eines Transparenz-Gremiums, das vom Bundestag gewählt wird. Die Aufgaben der Prüfinstanz: Überwachung der Angaben im Lobbyregister sowie der Transparenzangaben von Abgeordneten; Befugnis bei Unklarheiten Nachforschungen anzustellen; Anhörung bei Verfahren zu Verstößen. Um die Parlamentsautonomie zu gewährleisten, sollten finale Entscheidungen zum Umgang mit Verstößen und anderen strittigen Fragen beim Bundestag verbleiben. Die genaue Ausgestaltung der Prüfinstanz sollte in einem parlamentarischen Verfahren ermittelt werden.

 

3. Effektives Lobbyregister

Ab 2022 tritt das neue Lobbyregister in Kraft. Lobbyist:innen müssen sich dann registrieren, wenn sie zum Zweck der Interessenvertretung Kontakt mit Mitgliedern des Bundestags oder mit der Bundesregierung aufnehmen. Jedoch erfährt die Öffentlichkeit nicht, mit wem einzelne Lobbyist:innen im Gespräch sind und auch nicht, um welche Anliegen es geht. Um die Einflussnahme auf konkrete Entscheidungsprozesse und Gesetzesvorhaben für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten Lobbyist:innen im Lobbyregister ihre Treffen mit Bundestags- und Regierungsvertreter:innen dokumentieren, inkl. Angaben zu Datum, Anliegen und Namen von Gesprächspartner:innen. Eine vergleichbare Regelung gilt beispielsweise bereits in der Europäischen Union, wo EU-Kommissare und Teile des EU-Parlaments ihre Lobbytreffen online veröffentlichen müssen.

Offenheit in der persönlichen Arbeit von Abgeordneten:

4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r

Gemeint sind die tatsächlich geflossenen Gelder aus öffentlichen Kassen. So sind neben den Diäten auch die Büroausstattung, Kostenpauschale, Mitarbeiter:innenpauschale, mögliche Fraktionszulagen oder Zahlungen, die Abgeordnete als Mitglied der Regierung erhalten (z.B. Minister:in, Staatssekretär:in) anzugeben. So können Bürger:innen nachvollziehen wie viel Geld ein:e Abgeordnete:r aus Steuermitteln erhält und wie viel und für was er oder sie das Geld ausgibt. Angaben zu Nebentätigkeiten sind an dieser Stelle nicht gemeint, da diese ohnehin offenlegt werden müssen.

 

5. Lobbykontakte der Abgeordneten

Gespräche mit Interessenvertreter:innen sind wichtig, damit sich Abgeordnete über Fachfragen informieren können und die Interessen unterschiedlicher Gruppen Gehör finden. Zugleich muss es für Bürger:innen nachvollziehbar sein, wer auf politische Entscheidungen Einfluss nimmt. Abgeordnete können für mehr Transparenz sorgen, indem sie ihre Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (nach Bundeslobbyregistergesetz) veröffentlichen. Gemeint sind vor allem folgende Angaben: Datum, Art des Kontakts (E-Mail, Telefonat, Gespräch), Auftraggeber:innen oder Organisation des:der Lobbyist:in und Gesprächsthema (ggf. Gesetz oder ähnliche Vorhaben). Personenbezogene Daten müssen dabei nicht offengelegt werden. Die Angaben können z.B. vierteljährlich online öffentlich gemacht werden.

 

276 Bundestagsabgeordnete geben mindestens ein Transparenz-Versprechen ab

Von den insgesamt 736 Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages haben 291 am Transparenz-Versprechen teilgenommen. Von ihnen haben 276 mindestens ein Versprechen abgegeben; nur 15 teilnehmende Abgeordnete haben alle fünf Maßnahmen für eine transparente Politik abgelehnt („stimme nicht zu“ bei allen fünf Fragen). Damit haben insgesamt 37,5% der Abgeordneten den Wählerinnen und Wählern ihren Einsatz für Transparenzpolitik in den nächsten vier Jahren versprochen!

Besonders aktiv sind übrigens „die Neuen“: Von den 280 neu ins Parlament gewählten Politiker:innen haben 134 – also fast 50% – mindestens ein Versprechen abgegeben. Von den 456 wiedergewählten Abgeordneten haben 142 mindestens ein Versprechen abgegeben, also etwa ein knappes Drittel (31%).       

Gleichzeitig lassen sich klare Linien zwischen den Fraktionen im Bundestag erkennen

Besonders hoch die Beteiligung bei Linken (85 Prozent), Grünen (74 Prozent), SPD (62 Prozent). Bei der Linkspartei gibt es zudem eine Besonderheit: Alle 33 teilnehmenden Abgeordneten haben alle 5 Versprechen abgegeben. Auch 20 Prozent der FDP-Abgeordneten haben mitgemacht, allerdings haben viele von Ihnen alle fünf Transparenz-Maßnahmen abgelehnt. Als einzige Partei stellt die CSU keinen einzigen Abgeordneten mit Transparenz-Versprechen.      

Über 50% der „Ampel-Abgeordneten“ geben Transparenz-Versprechen ab

Als Mitglieder der drei Regierungsparteien haben SPD-, Grüne- und FDP-Abgeordnete besonders gute Chancen, ihre Transparenz-Versprechen schnell umzusetzen und die Transparenzpolitik der kommenden vier Jahre mitzuprägen. Wir haben die Zustimmungswerte der „Ampel-Abgeordneten“ daher besonders unter die Lupe genommen.  

Zu den Mitgliedern der Ampel-Fraktionen zählen insgesamt 416 Abgeordnete der SPD, Grünen und FDP. Von ihnen haben 53%, also 220 Abgeordnete mindestens einer der fünf Transparenzmaßnahmen zugestimmt.

Besonders starke Signale für mehr Transparenz kommen von SPD und Grünen: 127 von 206 Abgeordneten (62 Prozent) – also fast zwei Drittel der SPD-Fraktion – haben sich beteiligt. Bei den Grünen sind es 87 von 118 Abgeordneten (74 Prozent) – also fast drei Viertel der Grünen im Bundestag.

Bei der FDP haben 18 Abgeordnete (20 Prozent) am Transparenz-Versprechen teilgenommen, aber nur sechs von ihnen haben mindestens ein Versprechen abgegeben.

Grüne versprechen am meisten Transparenz

Das Transparenz-Versprechen besteht genau genommen aus fünf einzelnen Versprechen - jedes davon eine wichtige Maßnahme für mehr Transparenz. Die Abgeordneten konnten jedem dieser fünf Versprechen einzeln zustimmen – oder nicht. Inhaltlich gibt es zwischen den Ampel-Parteien einige Unterschiede.

Welche Transparenz-Versprechen geben die Abgeordneten aus meinem Wahlkreis ab?

Beim Thema Transparenz kommt es auf das Verhalten und den Einsatz jedes und jeder Abgeordneten an. In dieser durchsuchbaren Tabelle finden sich alle Abgeordneten des Bundestages und ihre Positionierungen zum Transparenz-Versprechen. Was versprechen die Abgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis? Einfach Postleitzahl eingeben und herausfinden!

Transparenz-Versprechen Teaser

Archiv: Die Transparenz-Versprechen aller Bundestagskandidat:innen (Bundestagswahl 2021)

Archiv: 1.600 Kandidierende zur Bundestagswahl 2021 haben ein Transparenz-Versprechen abgegeben. Alle Teilnehmer:innen finden Sie in unserer großen Auswertung