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Antwort 05.09.2026 von Philipp Morgner SPD
Wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung beschließt, werde ich diese selbstverständlich als Schulleiter umsetzen. Für mich ist aber entscheidend, dass solche Regeln pädagogisch sinnvoll, praktikabel und mit den notwendigen Ausnahmen für Unterricht, Notfälle und besondere Situationen ausgestaltet sind.
