Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Der Landtag hat in einer namentlichen Abstimmung über einen Entwurf der Linken-Fraktion zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes abgestimmt. Dieser bezog sich auf den Umgang mit den Zahlungsforderungen an Hauseigentümer*innen, die für die Sanierung der Abwasserinfrastruktur erhoben wurden.

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Dafür gestimmt
37
Dagegen gestimmt
41
Enthalten
0
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 83 Abgeordneten.

Hauseigentümer*innen sollen Gebühren zur Abwasserentsorgung nachzahlen. 2015 wurden von den Abwasserverbänden auf Druck der Landesregierung knapp 80.000 Rechnungen verschickt hatten. Diese belaufen sich zum Teil auf Kosten, die bis ins Jahr 1991 zurückreichen und liegen bei manchen Eigentümer*innen im fünfstelligen Bereich. Bürgerinitiativen forderten deshalb die Aussetzung von Zahlungen, die sich auf in der Vergangenheit liegende Kosten beziehen. Als Reaktion hierauf stimmte der Landtag von Sachsen-Anhalt über zwei Gesetzentwürfe ab. Der durch die Linke eingereichte Entwurf enthielt deshalb einen Stopp der Forderungen, bis eine richterliche Entscheidung über den Umgang mit ihnen gefallen sei. In einem Änderungsantrag sollte dem Gesetzentwurf außerdem die Anpassung des Zinssatzes hinzugefügt werden. Die AfD-Fraktion reichte ebenfalls einen Änderungsantrag ein, der auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts in die Regelung für ein Moratorium einbeziehen sollte. Kerstin Eisenreich beantragte im Namen der Linken-Fraktion die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Ein weiterer Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen sah vor, das Kommunalabgabengesetz in drei Punkten zu verändern:

  • Zinssatz auf Zahlungen wird gesenkt, um die finanzielle Belastung zu verringern
  • Vergleichsverträge können eingegangen werden
  • Die kommunalen Auftraggeber können den Prozess von Betragsverpflichtungen aussetzen, um auf eine gerichtliche Entscheidung zu warten

Die Debatte eröffnete Robert Farle (AfD). Er forderte ein gesetzlich bindendes Moratorium, also eine zeitweise Aussetzung der Zahlungsforderung an Hausbesitzer*innen. Farle bot den Abgeordneten der Linken an, ihren Gesetzentwurf zu unterstützen, sollte der durch die AfD eingereichte Änderungsantrag hierzu angenommen werden.

Silke Schindler (SPD) betonte vor allem, dass eine Aussetzung der Zahlungen letztlich allen Bürger*innen in Form von Steuern zulasten fallen würden. Swen Knöchel (Die Linke) äußerte sich in einer Kurzintervention hierzu. Die Linke fordere nicht die Zahlung der Kosten von Abwasserzweckverbänden zur Sanierung, sondern die Finanzierung des Moratoriums.

Für die Linke sprach Kerstin Eisenreich (Die Linke). Sie forderte eine verbindliche Regelung, die alle Kommunen gleichermaßen anwenden können und nicht eine „Kann-Lösung“ der Landesregierung. Sie begrüßte jedoch das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, die Zinsen anzupassen.

Chris Schulenburg (CDU) warb für den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Dieser biete den Kommunalverbänden die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie mit den in ihrem Gebiet anfallenden Beiträgen umgehen wollten.

Olaf Meister (Grüne) kritisierte den Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Er betitelte diesen als „Scheinantrag“ und warf der AfD vor, keine konstruktiven Lösungen zu suchen.

Der Gesetzentwurf der Linken wurde in namentlicher Abstimmung mit 39 Ja- und 43 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Entwurf der Regierungsfraktionen wurde in einfacher Abstimmung angenommen.