Auflösung der Enquete-Kommission „Linksextremismus in Sachsen Anhalt“

Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen forderten den Landtag mit ihrem Antrag auf, die Enquete-Kommission "Linksextremismus in Sachsen-Anhalt" aufzulösen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN angenommen. Dagegen stimmte lediglich die antragsstellende AfD-Fraktion.

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Dafür gestimmt
48
Dagegen gestimmt
18
Enthalten
0
Nicht beteiligt
21
Abstimmungsverhalten von insgesamt 87 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Henriette Quade am Redepult des LandtagesHenriette QuadeDIE LINKE38 - Halle IV Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian StriegelSebastian StriegelDIE GRÜNEN39 - Merseburg Dafür gestimmt
Portrait von Willi MittelstädtWilli MittelstädtAfD39 - Merseburg Dagegen gestimmt
Portrait von Verena SpätheVerena SpätheSPD39 - Merseburg Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin EisenreichKerstin EisenreichDIE LINKE39 - Merseburg Dafür gestimmt
Gottfried Backhausfraktionslos40 - Querfurt Nicht beteiligt
Portrait von Katja BahlmannKatja BahlmannDIE LINKE41 - Zeitz Nicht beteiligt
Portrait von André PoggenburgAndré Poggenburgfraktionslos41 - Zeitz Nicht beteiligt
Portrait von Daniel SturmDaniel SturmCDU42 - Naumburg Nicht beteiligt
Portrait von Lydia FunkeLydia FunkeAfD42 - Naumburg Nicht beteiligt
Portrait von Rüdiger ErbenRüdiger ErbenSPD43 - Weißenfels Nicht beteiligt
Portrait von Marcus SpiegelbergMarcus SpiegelbergAfD43 - Weißenfels Dagegen gestimmt

Die Einsetzung der Enquete-Kommission war Mitte 2017 mit einem Beschluss des Landtages entschieden worden. Unter Einbeziehung von Sachverständigen sollte untersucht werden, "welche linksextremistischen Strukturen in Sachsen-Anhalt bestehen und welche Aktivitäten diese entfalten". Außerdem sollten unter anderem die Teilbereiche "Aktivitäten und Straftaten", "Ideologische Grundlagen und Verankerung in der Gesellschaft" und "Gegen- und Präventionsmaßnahmen" näher betrachtet werden.

Hintergrund des Antrags ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2020 (LVG 34/10): Dabei wurde die "Ablehnung des Antrages auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt" als nicht rechtswidrig eingestuft. Als Begründung wurde unter anderem eine Überschreitung der "verfassungsimmanenten Schranken der Einsetzungsbefugnis des Landtages" angeführt. Diese Überschreitung sei auch auf die Einsetzung der Enquete-Kommission übertragbar, weshalb der Beschluss als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Speziell das Untersuchen linksextremistischer Struktu
ren und deren Verbindungen zu Parteien, Jugend- und Vorfeldorganisationen seien Aufgaben, die "originär der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt" oblägen und laut Landesverfassungsgericht über die Aufgaben des Landtages hinausgingen. Schließlich wies das Gericht darauf hin, dass es dem Parlament nicht erlaubt sei, politische Parteien zum Gegenstand seiner Untersuchungen zu machen.

Der Antrag wurde mit 48 Stimmen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN angenommen. 18 Gegenstimmen erhielt der Antrag von der AfD-Fraktion. Nicht beteiligt waren 21 Abgeordnete.