Saarland - Fragen & Antworten

Portrait von Sebastian Schmitt
Antwort von Sebastian Schmitt
SPD
• 19.09.2023

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Antwort von Sandra Quinten
SPD
• 18.09.2023

Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie. Dabei ist klar, dass ein Verbot kein Allheilmittel gegen das von einer ver­fassungswidrigen Partei verbreitete Gedankengut ist. Auch aus diesem Grund, sollte ein Verbotsverfahren nicht leichtfertig angestrebt werden.

E-Mail-Adresse