Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort von Sebastian Schmitt SPD • 19.09.2023
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort ausstehend von Jutta Schmitt-Lang CDU
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort ausstehend von Ute Mücklich-Heinrich CDU
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort ausstehend von Flora Schröder SPD
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort von Sandra Quinten SPD • 18.09.2023
Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie. Dabei ist klar, dass ein Verbot kein Allheilmittel gegen das von einer verfassungswidrigen Partei verbreitete Gedankengut ist. Auch aus diesem Grund, sollte ein Verbotsverfahren nicht leichtfertig angestrebt werden.
Frage von Monika L. • 06.09.2023
Antwort ausstehend von Damhat Sisamci SPD