Öffnung des öffentlichen Lebens unter Hygieneschutz-Vorgaben

Der saarländische Landtag stimmt über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Neufassung der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, Handel, Gatronomie, kulturellen Einrichtungen und Betrieben zur Inanspruchnahme körperlicher Dienstleistungen unter Hygieneschutz-Vorgaben nach dem Vorbild Österreichs die Öffnung zu ermöglichen.

Der Antrag wurde mit 10 zu 37 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmen die Fraktionen DIE LINKE und AfD. Dagegen stimmten die Fraktionen CDU und SPD. Nicht beteiligt an der Abstimmung haben sich vier Abgeordnete.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
10
Dagegen gestimmt
37
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 51 Abgeordneten.
Coronavirus-Symbol mit der Kreide gezeichnet

Im Saarland sind in der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Maßnahmen und Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung festgelegt. Auf der Grundlage des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Landesregierung ermächtigt, Rechtsverordnungen zu landesweit anzuordnenden Maßnahmen zum Infektionsschutz zu erlassen.

Am 15. Februar 2021 lag die 7-Tage-Inzidenz im Saarland etwa bei 70, damit sind die Infektionszahlen seit Monatsbeginn deutlich zurückgegangen. Die Impfquote lag bei etwa 25 Prozent.

In diesem Zusammenhang fordert der Antrag der DIE LINKE-Fraktion die saarländische Landesregierung auf, bei der Neufassung der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Öffnung von Handel, Gastronomie, kulturellen Einrichtungen und Betrieben zur Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen unter klaren Hygieneschutz-Vorgaben wie in Östereich ab dem 22. Februar 2021. Dazu gehören insbesondere:
    • Gewährleistung eines Mindesabstands von zwei Metern
    • Pflicht zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken
    • Begrenzung der Kundenanzahl abhängig von der Fläche des Kundenbereichs
    • Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Corona-Tests für Kunden von Gastronomie und körpernaher Dienstleistungen
  • Die Übernahme von Kosten für zwei kostenlose Antigen- oder PCR-Tests für alle Saarländer:innen zweimal pro Monat durch das Land in Absprache mit den Krankenkassen

In der gemeinsamen Aussprache zu allen Tagesordnungspunkten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie trug Oskar Lafontaine für die antragsstellende DIE LINKE-Fraktion insbesondere vor, dass man mit dem Antrag einen alternativen Weg in der Pandemiebekämpfung suche. Angesichts steigender Impfzahlen und ausgeweiteten Testmöglichkeiten müsste man den Blick auch auf die sozialen und psychischen Kosten der Pandebemiebekämpfung richten. Die Abgeordneten der AfD kritisierten wiederum, dass die Regierung bei der Bekämpfung der Pandemie versagt habe. Man dürfe keine einheitlichen (Zwangs-)Maßnahmen beibehalten, sondern müsse das Virus am einzelnen Menschen bekämpfen.

Alexander Funk führte hingegen für die regierende CDU an, dass man nicht seinem Bauchgefühl nachgeben dürfe, sondern die Pandemie mit klaren Verstand bekämpfen müsse. Dabei sei insbesondere Durchhaltevermögen gefragt. Während man vorsichtige Lockerungen unterstütze, sei es zu risikobehaftet, die Mehrheit der Einschränkungen innerhalb einer Woche aufzuheben. Ähnlich argumentierte die SPD-Fraktion, dass man angesichts sinkender Corona-Zahlen im Saarland optimistisch gestimmt sein könne. Dennoch sei auch hier an die Geduld zu appellieren, um das Risiko erneut ansteigender Corona-Zahlen zu minimieren. Dieses sei gerade durch neue Mutationen hoch. Öffnungen des öffentlichen Lebens seien zwar im Sinne der Allgemeinheit wünschenswert, aber kurzfristig nicht verantwortbar einzuhalten.

Mit 10 Stimmen der DIE LINKE- und AfD-Fraktion sowie der beiden fraktionslosen Abgeordneten Ensch-Engel und Hecker gegen 37 Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion wurde der Antrag abgelehnt. An der Abstimmung nicht beteiligt haben sich vier Abgeordnete.