Handstreich im Bundestag: Wie Abgeordnete um 0:25 Uhr ein Bürgerrecht aushebelten (Update)

In gerade einmal 53 Sekunden hat der Bundestag im Juni 2013 ein Auskunftsrecht für Bürger und Journalisten ausgehebelt. Dadurch sollte offenbar verhindert werden, dass ein kritischer Bericht über die Fraktionsfinanzen an die Öffentlichkeit gelangt. Die Nacht- und Nebelaktion war derart gut getarnt, dass sie monatelang niemandem auffiel.

von Martin Reyher, 14.03.2014
141 Kommentare

Es ist Freitag, der 14. Juni 2013, 0:25 Uhr. Im Deutschen Bundestag herrscht gähnende Leere, nur in den ersten Reihen harren noch zwei Dutzend Volksvertreter aus. Gleich werden sie in einer ganz großen Koalition ein Bürgerrecht aushebeln.

"Wir kommen zur Schlussabstimmung," ruft Bundestagsvizepräsident Eduard Oswald in den fast verwaisten Saal.

Screenshots (2): Deutscher Bundestag

Dann geht es ganz schnell. Eine Debatte ist nicht vorgesehen, die Reden werden "zu Protokoll gegeben", wie es so schön heißt. Deswegen kommt der Vizepräsident gleich zum Punkt:

"Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben."

"Das sind wieder alle Fraktionen des Hauses," sagt Oswald. "Danke. Vorsichtshalber Gegenprobe: Niemand erhebt sich. Enthaltungen? Da erhebt sich auch niemand. Der Gesetzentwurf ist somit angenommen."

So fix geht das, wenn im Bundestag ein Bürgerrecht geschleift wird. In ihrer Nacht- und Nebelaktion beschloss die Allparteien-Koalition aus CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne und Linke nämlich, dass die Öffentlichkeit über das Informationsfreiheitsgesetz fortan kein grundsätzliches Einsichtsrecht mehr in Akten des Bundesrechnungshofs hat. Für Bürger und Journalisten sind nun ausgerechnet Prüfberichte jener Behörde tabu, die Transparenz beim Staat und in der Politik schaffen soll. Das Magazin STERN, das den Vorgang als erstes recherchierte, hat Anhaltspunkte dafür, warum die Fraktionen diese Gesetzesänderung in seltener Eintracht und im Eilverfahren durchwinkten. Demnach wollten Union, FDP, SPD, Grüne und Linke in letzter Minute verhindern, dass ein kritischer Rechnungshofbericht zu ihren Finanzen an die Öffentlichkeit kommt.

Ein dreiviertel Jahr lang war niemandem aufgefallen, unter welchen Umständen das Informationsfreiheitsgesetz ausgehebelt wurde, bis ein Journalist von ZEIT ONLINE jetzt im Archiv des Bundestages auf die 53-Sekunden-Abstimmung zur Geisterstunde stieß (hier im Video).

Doch damit nicht genug. Denn das einstimmige Votum von CDU-CSU-FDP-SPD-Grüne-Linke an jenem 14. Juni 2013, 0:25 Uhr, war lediglich der Schlussakt einer generalstabsmäßig vorbereiteten Vertuschungsaktion. ZEIT ONLINE beschreibt sehr anschaulich, wie der entscheidene Passus ("Der Bundesrechnungshof kann ... Zugang ... gewähren" - muss es künftig aber nicht mehr) in den Gesetzestext geschleust wurde:

"Das Ende der Wahlperiode nahte, die Zeit drängte. Nun kam jemand auf die Idee – wer, ist im Rückblick nicht mehr zu klären – an der Bundeshaushaltsordnung zu drehen. Für sie ist der Haushaltsausschuss allein zuständig. Der Datenschutzbeauftragte wehrte sich, wurde aber übergangen.

Praktischerweise lag im Haushaltsausschuss gerade ein ganz anderer Vorgang auf dem Tisch, Drucksache 17/13427. Der Bundesrat hatte einen "Entwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes" auf den Weg gebracht, darin ging es um eine Sache mit dem spröden Titel Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-Zuweisungen. Das sind Geldflüsse des Bundes an die Ost-Länder für die dort strukturell höhere Arbeitslosigkeit. Diesem Entwurf nun wurden am 12. Juni in nicht-öffentlicher Sitzung ein paar Sätze angehängt, die den Paragraf 96 der Bundeshaushaltsordnung um einen folgenschweren Absatz 4 ergänzten. Omnibusgesetz heißt so etwas im Parlamentsbetrieb. Kurz vor Schluss steigen schnell noch ein paar Passagiere in das Gesetzesverfahren ein, die allein für sich nicht durchgegangen wären.

Am Tag darauf ging die Sache ins Plenum und wurde dort in einer der letzten Sitzungen vor der Sommerpause und kurz nach Mitternacht durchgewunken."

Kommt Ihnen irgendwie bekannt vor?

Richtig: da war doch was, und zwar am 9. Juli 2012 um 20:51 Uhr. Ganz Deutschland schaut damals Fußball, Deutschland spielt im EM-Halbfinale gegen Italien, als im Deutschen Bundestag knapp zwei Dutzend Abgeordnete im Eilverfahren - Reden werden zu Protokoll gegeben - das Meldegesetz verabschieden. Eine verbraucherfreundliche Regelung zum Schutz von persönlichen Daten hatte der zuständige Ausschuss tags zuvor in nicht-öffentlicher Sitzung aus dem Gesetzestext gekippt.

Während der Handstreich beim Meldegesetz nach nur wenigen Tagen aufflog, blieb das Schleifen des Informationsfreiheitsgesetzes ein dreiviertel Jahr lang unentdeckt. Die Tarnung war einfach besser.

Update:

Wie Correctiv recherchiert hat, sprach sich der damalige Direktor der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und enge Mitarbeiter von Fraktionschef Kauder, Kay Scheller, in einer Mail dafür aus, dass Bürger gar keinen Zugang haben sollten zu dem, was der Bundesrechnungshof bei den Prüfungen der Fraktionsfinanzen herausfindet. Knapp ein Jahr nach seiner Mail wurde Scheller zum Präsidenten des Rechnungshofes gewählt - nun liegt es in seinen Händen, ob Prüfberichte herausgegeben werden oder nicht.

Update 25.4.2015:

Nun ist trotzdem ein kritischer Rechnungshofbericht zu den Fraktionsfinanzen an die Öffentlichkeit gelangt. Wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe schreibt, beanstanden die Prüfer in einem geheimen Bericht insgesamt 67 fragwürdige Fälle von Öffentlichkeitsarbeit, darunter vor allem PR-Maßnahmen. Angeführt wird die Mängelliste laut SPIEGEL von der SPD-Fraktion mit 28 Fällen, gefolgt von CDU/CSU (16 Fälle), Bündnis 90/Die Grünen (13 Fälle) und der FDP (10 Fälle). Die Linksfraktion tauche in dem Bericht nicht auf, weil die Partei im Prüfzeitraum nicht durchgängig in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war.

"Die Prüfer kritisieren unter anderem Broschüren und Anzeigenkampagnen, die von den Fraktionen in Wahlkampfzeiten veröffentlicht wurden – obwohl das Abgeordnetengesetz den Fraktionen untersagt, ihre Gelder für Partei- oder Wahlkampfzwecke zu verwenden," heißt es in dem SPIEGEL-Bericht.

Update 22.3.2018:

Die Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck haben mit Unterstützung des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) das Bundesinnenministerium verklagt. Drepper, der Chefredakteur von BuzzfeedNewsDeutschland ist, schrieb auf Twitter:

Laut einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig argumentieren die Kläger mit einem "fehlerhaften Gesetzgebungsverfahren". 

Ein Urteil sei am heutigen Tage nicht mehr zu erwarten, twitterte Drepper im Anschluss an die mündliche Verhandlung.

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

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Kommentare

Antwort auf von Manuel Fontana

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Dazu ein Auszug von Zeit online:

"Ein gerade erschienener Gesetzeskommentar aus dem Heymanns-Verlag ist direkter: Die neue Regelung sei verunglückt. Statt einer klaren Pflicht zur Offenlegung wie im IFG ist dort nämlich nur noch davon die Rede, dass der Rechnungshof Einsicht in Prüfberichte gewähren "kann". Eine Art Blankoscheck für Ablehnungen. Und Akten des Hofes, die keine Prüfberichte sind, sind gleich ganz gesperrt.

Der Rechnungshof versichert, man fühle sich sehr der Transparenz verpflichtet. Und überlege, Prüfberichte künftig von sich aus ins Internet zu stellen. Doch für den Bürger einklagbar ist die Einsichtnahme, wie die Behörde einräumt, nun nicht mehr. Keinesfalls werde man das neue Recht transparenzfeindlich auslegen, verspricht der Rechnungshof. Doch gleich der erste Bescheid nach der Gesetzesänderung an die ZEIT, kurz vor Weihnachten ergangen, lässt anderes befürchten: Ein Antrag auf Einsicht in eine bloße Liste von Prüfungsberichten, wie man ihn vor einem Jahr noch durchwinkte, wird nun abgeblockt."
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrec...

Antwort auf von Manuel Fontana

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Sehr geehrter Manuel Fontana, Amtsvergehen wie Grundeigentumsverschleuderungen u. faule Immobilienförderkredite welche verfahrensfehlerhaft in den Landesregierungen eingefädelt worden sind und in dem Gerichten durchgezogen worden sind außerhalb des Rechtsrahmens ZVG und Kreditsicherungsgesetz, denen dient der Absatz 4 bestens! Damit wird das vertuscht! Denn dem § 96 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Der Bundesrechnungshof *kann* (d.h. muss nicht!) Dritten durch Auskunft, Aktenein-
sicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewähren,
wenn dieses abschließend festgestellt wurde. Gleiches gilt für Berichte,
wenn diese abschließend vom Parlament beraten wurden. *Zum Schutz des
Prüfungs- und Beratungsverfahrens* wird Bürgern Zugang zur den Akten zur Prüfung und Beratungstätigkeit geführten Akten *nicht* gewährt. (d. h. Verschleuderungen, Betrug, Rechtsbeugung werden *geschützt!* Ausgehebelt wird damit das gesamte Grundgesetz, insbesondere Art.1, 14 (2), 19, 31, 34, 103 und das StGB § 266 dazu!)
Satz 3 gilt auch für die entsprechenden Akten bei den geprüften Stellen.“
2.
Dem § 97 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Der Bundesrechnungshof veröffentlicht seine Bemerkungen außer in den Fällen des Absatzes 4 unverzüglich nach Zuleitung im Internet.“ (das ist die reine Verarschung!)
"Schaden macht klug!" ist ein altes wahres Sprichwort!
1997 /98 war ich ebenso gutgläubig wie Sie. Deshalb vertraute ich der Obrigkeit und unterschrieb eine dinglich beschränkte Grundstücks- und Immobilienfördergrundschuld. Damit wollte ich für 25 Jahre sozialverträgliche Mieten für die Ärmsten der Armen sichern! Betreut werden sollten sie über die Wohlfahrtsgesellschaft HRB 45526. Leider veruntreute die ihre Einnahmen aus unserem Mithauspachtvertrag! Damit wurden Insolvenzverlust für miech die Kausaltfolgen aus den geschlossenen Vertrags-Urkunden Nr. 112/97, 113/97, 143/98 Notar Thoms. Welche eingetragen wurden als dinglich beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Investitionsbank Berlin und Buchgeld als Belastung unseres Grundstückes Dorotheenstr. 16 12557 Berlin Flur 444, Blatt 5235N, Flur 181. Betrügerisch bzw. untreu isloierte diese Konsorte ihren Förderkredit von der Grundschuld. So konnte sich beides missbrauchen für das Gegenteil wofür ich es ihr anvertraut hatte! Ausfall wurde die Grundschuld, Folgeförderkredit für Gewerblichen Immobilienbetrug wurde der isolierte Ursprungskredit. Beides beging die Konsorte außerhalb von Sinn und Verstand, des Haushaltsgesetzes, der Landeshaushaltsordnung, des Baugesetzbuches und des Grundgesetzes! Gemeinnütziges Gewerbes missbrauchte ihren Besitz unseres Miethaus Baujahr 1903/2000 als ihre heimliche Gesellschaftseinlage! Sie wurde nicht steuerrechtlich kontrolliert! Straffrei konnte sie Insolvenzverschleppungen auf Kosten des Staates begehen. Ihre Nachfolgerin machte weit über drei Million Euro Grundschuld über Bankbürgschaft der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam MBS. Mir wurde am 30. 04. 2013 einer unsere ehemaligen Fördermietwohnungen angeboten, aber ich kam aus dem Staunen nicht heraus, denn der m² sollte über achttausend Euro 8000€ kosten! Verkäufer ist die Ambiente Immobilien GmbH Büxensteinallee 24 12527 Berlin HRB 104502, Steuernummer 37/471. Sie profiert steuerrechtlich von der Fördevertragsnummer 0613497K VI 12 bei der Investitionsbank Berlin druch die Insolvenz 36 C IN 884/05 des Treuhänders Berlins. Dieser Fall ist ein Tropfen auf den heißen Stein! Nicht Millionen veruntreuten die an Staatsgeldern, sondern Billionen, wenn diese Art von Grundschuldbetrug öffentliche bekannt würde; weil auch andere Neue Bundesländer Taugenichte beschäftigen und deren Untaten vertuscht werden! Nur in Leipzig wurden Konsequenzen im Rechtsamt gezogen, da wurden krumme Geschäfte mit herrenlosen Häusern aufgedeckt! Darüber kann man im Internet lesen! Na wie sieht es nun aus, mit der nächtlichen Aktion?

Antwort auf von Elisabeth Schwabe

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Die Demokratie hat seit 1930 noch nicht gelenrt anscheiend Bürgernah im System agierend sein dürfen , Frei Willig:) , ist wie Vorläufer des " Ermächtigung " Gestzes !

Antwort auf von Ulrich Puchala

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War das etwa Deutsch? Die RS - Fehler allein in diesen 1,5 Sätzen zu verbessern kostet mich als Lehrer der deutschen Sprache mein gesammtes Gehirn für einen verdammten Tag!

Antwort auf von clunix

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gesammt, verdammt.

Antwort auf von clunix

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Das zeigt doch wie grottenschlecht Sie sind. Wer hat Sie als Lehrer durchgelassen?
Ich als nicht Pädagoge und eingebürgeter Mitbürger habe es verstanden da ich die Zusammenhänge zwischen dem Bericht und dem Commentar erfassen konnte. Sie sollten vielleicht nochmal die Schulbank drücken.
Ist gut gemeint von mir.
LG
A.V.

Antwort auf von Agostino Valente

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Danke lieber Herr Agostino Valente,
diese verdammte Überheblichkeit der sogenannten Volksdiener ist echt eklig!
Gut, dass Sie das kritisierten! Danke.
Viele kleine Leute kennen sich nicht aus in der Rechtsschreibung, dafür aber kennen sie genau den Unterschied zwischen "mein und dein"
Das muss einfach mal gesagt werden!
Viele liebe Grüße
Elsiabeth Schwabe

Antwort auf von clunix

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Na, dann kann es ja auch so viel Gehirn nicht sein, oder?

Antwort auf von clunix

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Das war wohl schon seit langer Zeit aufgebraucht

Antwort auf von clunix

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... sagt ausgerechnet jemand, der selber ein halbes Dutzend Fehler produziert. ;)

Antwort auf von clunix

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dann scheint es ja nicht gerade groß zu sein, die armen Schüler

Antwort auf von clunix

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Lehrer der deutschen Sprache an einer Gesammt(!)-Schule? Oder waren jetzt "Gehirn" und "Tag" zusammen angesprochen, oder hat die gesamte verdammte Auto-Korrektur versagt?
War ja auch nur ein einzelner Fehler und hat mich keine 5 Minuten gekostet. Ich bin aber auch kein Lehrer...

Antwort auf von clunix

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Wichtig ist für mich die Meinung der Kommentaristen zu begreifen. Rechtschreibung ist nicht das Maß aller Dinge. Stellen Sie Ihren Lehrerberuf beim Lesen von Kommentaren einfach zur Seite und suchen Sie die Botschaft in und zwischen den Zeilen und denken Sie freundlicherweise darüber nach.
btw: Ich möchte nicht wissen, wie lange Ihre Schüler auf die Korrektur ihrer Klassenarbeiten warten müssen, wenn Sie denn schon bei eineinhalb Sätzen "einen verdammten Tag" brauchen.

Antwort auf von Ulrich Puchala

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Ich Frage mich von was für einer Demokratie Sie reden!!
Seit 18978 hat Deutschland sofern Souverän keine Demokratie erfahren.
Die Weimarer Republik unterlag einem Diktat der Alliierten genauso wie Heute immer noch, wir nach wie vor nur eine Alliierten Kolonie der Amerikaner sind ohne ein eigenständiges Souverän noch eines Friedensvertrag siehe Genscher:Leipzig, 29. Mai 2013 (ADN). Wenn nach der Friedlichen Revolution in der DDR eine Friedenskonferenz mit den ehemaligen Kriegsgegnern organisiert worden wäre, dann hätte fast die ganze Welt mit am Verhandlungstisch gesessen. Das erklärte der ehemalige bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher am Mittwoch in Leipzig bei einer Feierstunde zur 20jährigen Wiederbegründung der juristischen Fakultät der ortsansässigen Universität. Zu den wenigen Staaten, die seinerzeit nicht in den Krieg gegen Deutschland eingetreten waren, habe Schweden, Island, Portugal, Spanien und Irland gehört. Als zusätzliche Belastung einer solch gigantischen Konferenz wäre unweigerlich die Reparationsfrage auf den Tisch gekommen. Um eine solche Mammut-Konferenz zu vermeiden, sei es für am zweckmäßigsten erachtet worden, nur mit den vier Hauptsiegermächten über eine Vereinigung von Deutscher Demokratischer Republik (DDR) und Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu verhandeln. “Damit war ein Friedensvertrag obsolet”, erklärte der langjährige Chef der BRD-Außenpolitik. Er gab zu, dass das keine originelle Idee war, um die deutsche Einheit zu erreichen. Als besonders auffällige diplomatische Störung des Vereinigungsprozedere habe er das plötzliche Zusammentreten des Alliierten Kontrollrates am 11. Dezember 1989 in Berlin empfunden, nachdem dieses Macht-Gremium seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr in Erscheinung getreten war. Gesprächsgegenstand an diesem Dezembertag sei die Frage der Überflugrechte im deutschen Luftraum gewesen. “Ich hielt das für völlig unzeitgemäß angesichts der Freiheitsrevolution in meiner Heimat”, erklärte Genscher, der im Jahr 1927 in der Nähe von Halle an der Saale geboren wurde und Ende der 40er Jahre an der Leipziger Universität Jura studierte. Das habe er auch unverblümt dem USA-Außenminister James Baker so mitgeteilt. Der legte daraufhin beruhigend die Hand auf meinen Unterarm mit der Bemerkung, verstanden zu haben, so der 85jährige bundesdeutsche Ex-Außenamtschef.

Genscher schilderte auch einige sehr kritische Momente der Verhandlungen während der sogenannten Zwei-plus-Vier-Gespräche. So habe noch am Morgen des 12. September 1990, an dem in Moskau der Vertrag unterzeichnet werden sollte, der britische Delegationsleiter und Premierministerin Margeret Thatcher unerwartete und von der Sowjetunion unannehmbare Forderungen gestellt. Die Briten hätten darauf bestanden, dass die westallierten Truppen auch auf dem ehemaligen-DDR-Territorium Manöver abhalten dürfen. Er habe dann einen Vermittlungsvorschlag aus dem Ärmel geschüttelt, dem schließlich UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse zustimmte. Besondere Kalamitäten hätten auch die Konferenz-Sprachen und die jeweiligen Übersetzungen bereitet. So seien erhebliche Missverständnisse und auch Verwirrung im deutsch-russischen vokabular entstanden, um die juristischen Begriffe “Besitz und Eigentum” auseinander zu halten. ++ (vk/mgn/29.05.13 – 143)

Oder siehe Urteil des Bundesverfassungsgericht aus Mai, 2013
da steht alles drin wer und was wir sind, nach wie keine Staatshoheit dazu gebraucht es einen Friedensvertrag nur mit wem BRD gibt es nicht mehr Deutschland ist ein Gesamtbegriff das deute Reich kann nicht mangels Masse. Somit werden wir deutsche immer ein unterdrücktes Volk bleiben. verbleibe mit freundlichen Gruß

Willi Deutscher

Antwort auf von Elisabeth Schwabe

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Bei den ersten 2 Absätzen kann ich ja noch folgen aber dann wird's kryptisch.... Entweder sind Sie emotional so aufgewühlt, daß sich jede Menge Schreib- und Grammatikfehler eingeschlichen haben oder Sie legen keinen Wert darauf sich verständlich zu machen. Ich verstehe jedenfalls nur Bahnhof... :-(

Antwort auf von Elisabeth Schwabe

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Sehr geehrte Fr. Schwabe,

Sie scheinen recht fitt bei dem Thema zu sein bzw wissen sie gegen welche Artikel des GG diese neue Änderung verstößt.

Wie stehen die Aussichten auf Klage?

Antwort auf von Manuel Fontana

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Wenn dort steht der Bundesrechnungshof kann Dritten ...gewähren. Bedeutet dies schon mal er muss nicht.
Die Krönung ist :"Zum Schutz des
Prüfungs- und Beratungsverfahrens wird Zugang zu den zur Prüfungs-
und Beratungstätigkeit geführten Akten nicht gewährt. Satz 3 gilt auch für
die entsprechenden Akten bei den geprüften Stellen.“
Das bedeutet niemand kann mehr feststellen was und wie geprüft wurde. Oder ob überhaupt. Sprich es gibt nur Auskunft wenn DIE wolle. und Du kannst nicht prüfen ob die Auskunft stimmt. So schafft man die Demokratie ab.

Antwort auf von Olaf Bierganns

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Richtig Olaf, so schafft man Demokratie ab!

Antwort auf von Manuel Fontana

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1. Dem § 96 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Der Bundesrechnungshof kann Dritten durch Auskunft, Aktenein-
sicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewähren,
wenn dieses abschließend festgestellt wurde. Gleiches gilt für Berichte,
wenn diese abschließend vom Parlament beraten wurden. Zum Schutz des
Prüfungs- und Beratungsverfahrens wird Zugang zu den zur Prüfungs-
und Beratungstätigkeit geführten Akten nicht gewährt. Satz 3 gilt auch für
die entsprechenden Akten bei den geprüften Stellen.“

Antwort auf von Manuel Fontana

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Schlaf weiter.

Antwort auf von Regierungs4tel

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Typische "Bundestags" Manieren!Unglaublich!Verjagt sie!

Antwort auf von Peter Hofmueller

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Tja und dann? Hoffen wir auf einen neuen Führer, oder was? Solange wie uns die wirkliche Alternative aus unterschiedlichsten Gründen fehlt, hilft nur Kontrolle und Öffentlichkeit schaffen.

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