Steuerbeamte kassierten mit Nebenjobs zehntausende Euro aus der Wirtschaft

In den #ParadisePapers tauchen immer wieder die Namen der vier großen Beratungsgesellschaften Ernst & Young, Deloitte, PriceWaterhouseCoopers und KPMG auf. Zu deren Geschäftsmodell gehört es wohlhabenden Kunden bei der Steuervermeidung zu helfen. Was viele nicht wissen: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bezahlen auch Steuerbeamte aus dem Bundesfinanzministerium – für Vorträge und „schriftstellerische Tätigkeiten“. Einige Staatsdiener kassieren mit ihren Nebenjobs mehrere zehntausend Euro pro Jahr.

von Martin Reyher, 22.03.2016
Auftraggeber Nebentätigkeit Beamte

(Artikel wurde nach Bekanntwerden der #ParadisePapers im November 2017 aktualisiert)

Wenn bislang von Nebentätigkeiten in der Politik die Rede war, dachten die meisten vermutlich an Peer Steinbrück und dessen einträgliche Honorarvorträge. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Grünen zeigen allerdings: Auch Beamte in der Finanzverwaltung des Bundes beziehen  z.T. horrende Summen aus der Wirtschaft – und das ganz legal (Quelle: Regierungsantwort für 2005 bis 2010 | 2011 bis 2015).

Einige Staatsdiener aus dem Bundesfinanzministerium haben demzufolge mehrere zehntausend Euro pro Jahr für Vorträge und "schriftstellerische Tätigkeiten" eingestrichen. Ein Beamter des höheren Dienstes brachte es 2010 auf insgesamt 60.264 Euro zusätzlich zu seinem Gehalt, ein anderer verdiente ein Jahr zuvor sogar 84.274 Euro nebenher. In einem Fall wurde die "Vortrags- und Forschungstätigkeit" eines Staatsdieners für eine nicht namentlich genannte "Beraterfirma" mit 7.500 Euro vergütet (2012). Ein anderer Beamter des höheren Dienstes erhielt von einem unbekannten "Dienstleister" 11.000 Euro für seine "schriftstellerische Tätigkeit", Zeitaufwand: 10 Stunden (2013).

Bankenaufseher waren nebenher für Großbanken tätig

Besondere Brisanz erhalten die zum Teil beträchtlichen Nebeneinkünfte der Staatsdiener dadurch, dass ihrer Honorare u.a. von Banken, Steuerberatungsgesellschaften und Großkanzleien gezahlt wurden, wie die folgende Liste der Auftraggeber zeigt (Auswahl):

 

 

 

Auftraggeber Nebentätigkeit Beamte

 

 

 

Beamte des Bundesfinanzministeriums waren nach Feierabend beispielsweise für große Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften tätig. Diese verdienen ihr Geld u.a. damit, dass sie Unternehmen bei der "Optimierung" ihrer Steuern beraten. Mehrere dieser Finanzdienstleister - u.a. PWC, KPMG, Ernst & Young und Deloitte - tauchen in den sogenannten #ParadisePapers auf, die der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurden und über deren Inhalt im November 2017 zahlreiche Medien weltweit berichteten. Die Unterlagen belegen, mit welchen Steuertricks die Gesellschaften ihren wohlhabenden Kunden dabei halfen, ihre Steuerlast auf Kosten der Allgemeinheit zu senken. (Siehe auch den aufschlussreichen Hintergrundartikel des DLF: "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Die Macht der Insider").  

Das Problem bei derartigen Nebentätigkeiten von Staatsdienern ist offensichtlich. Höhere Fachbeamte erfahren von geplanten Gesetzesänderungen im Steuerwesen mit als erstes. Für die Steuerberatungsgesellschaften sind diese und andere Informationen von großem Interesse, denn es ist Teil ihres Geschäftes, Schlupflöcher in der Gesetzgebung zu erkennen und für ihre Kunden (aus)zunutzen – zulasten der Allgemeinheit. 

Gleichzeitig unterhalten Beamte geschäftliche Beziehungen auch zu Unternehmen, die von Aufträgen des Ministeriums profitieren. Dies ist zum Beispiel bei der Großkanzlei Freshfields der Fall. Diese hat immer wieder große Beratungsaufträge vom Bundesfinanzministerium erhalten, etwa im Zusammenhang mit der Eurorettung. Interessenkonflikte sind selbst dann möglich, wenn ein von einer Kanzlei bezahlter Staatsdiener nicht direkt mit der Auftragsvergabe befasst ist; unter Umständen ist das Beratungsunternehmen aber auf Informationen von Fachbeamten angewiesen.

Auch bei der dem Finanzministerium unterstellten Bankenaufsicht BaFin gingen Beamte fragwürdigen Nebentätigkeiten nach. Einer ihrer Auftraggeber war ausgerechnet die Großbank Credit Suisse, die es wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schon mehrfach mit der Justiz zu tun hatte. 2012 verurteilte das Landgericht Düsseldorf die Schweizer Bank wegen Unterstützung ihrer deutschen Kunden bei der Steuerhinterziehung in "großem Umfang" zu einer 149 Mio. Euro-Strafe. In den USA musste das Kreditinstitut 2014 wegen Steuerhinterziehung eine 2,6 Mrd. Dollar-Strafe zahlen.

Besonders einträgliche Nebeneinkünfte haben Beamte aus der Steuerabteilung

Die Angaben der Bundesregierung zu den Nebentätigkeiten der Finanzbeamten geben keinen Aufschluss darüber, welcher Staatsdiener von welchem Auftraggeber Honorare kassierte. Was allerdings auffällt: Sämtliche Spitzenverdiener sind Beamte des höheren Dienstes aus der Abteilung IV des Bundesfinanzministeriums - der Steuerabteilung:

 

 

 

 

 

 

 

Klar ist: Die fragwürdigen Nebentätigkeiten der Beamten in der Wirtschaft sind vollkommen legal. Laut Bundesbeamtengesetz müssen sie Vorträge, schriftstellerische oder selbstständige Gutachtertätigkeiten nicht einmal genehmigen lassen, es besteht lediglich eine Anzeigepflicht. Untersagt werden können derartige Nebenjobs nur dann, "wenn die Beamtin oder der Beamte bei ihrer Ausübung dienstliche Pflichten verletzt".Die Unterabteilung IV A ist u.a. zuständig für das Steuergesetzgebungsverfahren und den Steuervollzug, in der Unterabteilung IV B beschäftigt man sich mit dem internationalen Steuerrecht und der EU-Steuerharmonisierung, die Unterabteilung IV C kümmert sich u.a. um die Unternehmensbesteuerung. Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick, der die parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung mitinitiiert hatte, stellte deswegen kürzlich die folgende Frage: "Ist es denkbar, dass man sich mit lukrativen Vorträgen auch die Untätigkeit von Beamten erkaufen kann?"

Sehr viel strenger sind die Regeln dagegen, wenn ein Beamter in seiner Freizeit kellnert oder als Aushilfskraft in einem Laden arbeitet. Was zunächst klingt wie ein Scherz, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort als reales Beispiel für die Nebentätigkeiten von zwei Beamten in der Finanzverwaltung auf. Ihre Feierabendjobs in der Gastronomie und im Einzelhandel ("Regale aufräumen, Waren sortieren") mussten sich die Staatsdiener vom Ministerium erst genehmigen lassen.


Update:

Wie verbreitet Nebentätigkeiten von Staatsdienern sind, zeigten im Juni 2016 Recherchen der Wirtschaftswoche. Danach gingen über 1.100 Beamte in den Bundesministerien sowie dem Kanzleramt einem bezahlten Nebenjob nach. Auch in den Ministerien der Bundesländer verdienen sich einzelne Beamte fünfstellige Summen pro Jahr hinzu.

Vorkommende Politiker:innen

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

Mehr Transparenz ermöglichen

Sie wünschen sich mehr Transparenz in der Politik und möchten weitere abgeordnetenwatch-Recherchen ermöglichen? Dann unterstützen Sie unsere Arbeit - bereits ab 5 Euro im Monat!

Kommentare

In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat

Permalink

Rentenerhöhung, der große GroKo- Bluff
Hoffentlich lassen sich die Rentner/innen durch diese "tolle" Erhöhung von 4,25% West bzw. 5,95% Ost, die eigentlich gar keine ist, nicht wieder zum Wahlvieh instrumentalisieren. Genauer betrachtet bedeutet diese Erhöhung nämlich unter Berücksichtigung des Zeitraums 2002-2016 jährlich nur 0 1,246% West bzw. 0 1, 775% Ost. Der Verbraucherpreisindex ist aber pro Jahr um 0 1,403% gestiegen. Tatsächlich gibt es also nix. Die Rentenerhöhung im Westen ist somit nur ein Ausgleich von 89% der gestiegenen stat. Verbraucherpreise, wohlgemerkt, über 15 Jahre.Geblieben ist aber die unsoziale Diskrepanz zwischen Renten (0 mtl. € 1.190,-- bei 48%-Verhältnis zwischen Gehalts- und Renteneinkommen) und Pensionen (0 mtl.€ 2.980,-- bei 74%-Verhältnis zwischen Besoldungs- und Pensionseinkommen). Geblieben ist auch Steuerpflicht auf Renten, die einer Doppelversteuerung gleichkommt, da das Einkommen, aus dem die Rente finanziert wurde, bereits versteuert worden ist. Geblieben ist auch, dass Rentner den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben und es extra für diese Kundengruppe einen ermäßigten Beitrag gibt. Da haben die GKV-Lobbyisten ganze Arbeit geleistet.
Geblieben ist auch, dass gesetzlich versicherte Rentner auf den Auszahlungsbetrag ihrer Lebensversicherung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, und diesmal sogar in voller Höhe von z. Zt. mind. 17,75%. Auch dies ist das Werk der GKV-Lobbyisten.
2003 haben sie die Polit-Kaste aus CDU/CSU, SPD und GRÜNE mit den Verhandlern Ulla Schmidt und Horst Seehafer bearbeitet.
Bleiben werden auch ca. 14 Millionen Menschen, die von ihrer Arbeit nicht leben können und auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Bleiben wird auch die Notwendigkeit der z. Zt. ca. 12 Millionen (lt. lfD Allensbach) bzw. 29
Millionen (lt. Freiwilligensurvey des BMFSFJ) ehrenamtlichen Helfer, ohne deren
Unterstützung unser System schon jetzt kollabiert wäre.
Bleiben wird aber auch die Horde der ca. 220.000 Gestalten, die trunken und schwafelnd vor Selbstgefälligkeit ihr Tun als Politik bezeichnen und sich jährlich ca. 47 Milliarden Euro, also
15% des Bundeshaushaltes, in Selbstbedienungsmanier genehmigen, wenn wir hieran nichts ändern !
Jürgen Heynen 22.03.2016

Antwort auf von Norbert Wichmann

Permalink

Armes Deutschland!!!
Nicht zu vergessen, dass den Grundsicherungsempfängern die Rentenerhöhung postwendend von dem Grundsicherungsbetrag wieder abgezogen wird. Sie also nichts von dieser Rentenerhöhung haben. Sie müssen dann ein halbes Jahr warten bis die Hartz IV- Beträge wie dieses Jahr um lächerliche 5 ,00 € erhöht werden. Die Altersarmut droht nicht nur, sie ist bereits seit Jahren schon da. Vor allem Schwerbehinderte trifft diese Altersarmut besonders hart. Es ist ein Unding im Alter auf Hartz IV-Niveau herumkrebsen zu müssen. Es sollte für alle eine adäquate Mindestaltersrente in Höhe von 1.500 € geben um menschenwürdig, mit Betonung auf Würde, leben zu können Außerdem gehört der jährliche entwürdigende Sozialstriptease beim Sozialamt abgeschafft. .Es sind Millionen Grundsicherungsempfäng-ler die davon betroffen sind.

Fritz Reutemann
.

Antwort auf von Fritz Reutemann

Permalink

Schwerbehinderung spielt weder für Rentenhöhe noch für Erhöhung eine Rolle, weil es auch für Einkommen und Vermögen keine Rolle spielt. Unter den Altersarmen gibt es auch Grünäugige. Deshalb sind grüne Augen aber noch keine Ursache für Altersarmut. Und -ja, natürlich gibt es derzeit schon erhebliche Altersarmut, das ist allerdings fast schon wieder vergleichsweiser Altersreichtum, wenn man die künftigen Rentner betrachtet. Rentner bekommen heute im Schnitt immer noch ein erhebliches Rentenniveau. wer jetzt wenig Rente bekommt, hat in den Jahrzehnten vor der Rente auch schon sehr knapp gelebt. Und eben auch entsprechend wenig eingezahlt in die Solidargemeinschaft. Von den "Ost-Renten" und den Hinterbliebenenrenten für Menschen, die sich nie oder kaum aktiv als Geber an der Solidargemeinschaft beteiligt haben, mal ganz zu schweigen!
Künftig werden die Renten aber selbst für die Menschen, die lange Zeit die höchsten Beiträge zahlen nur knapp über der Grundsicherung liegen. Daran wird vielleicht die Dimension für die nächsten zig Rentnerjahrgänge deutlicher. Faktisch haben wir eine Rentnerregierung, egal von welchen Parteien sie gestellt werden. Wir bräuchten ein Wahlrecht ab 16, zusätzliche Stimmen, die Eltern für ihre Kinder wahrnehmen können und doppeltes oder dreifaches Stimmrecht für alle unter 40-jährigen, damit es wenigstens mal wieder eine kleine Chance auf eine zukunftsorientierte Politik gibt. Stattdessen gibt es bei uns seit über 30 Jahren nur noch Politik für über 70-jährige. Und diese Politik ist nun mal per se asozial!
Die Sache mit dem bedingungslosen Grundeinkommen gehe ich mit!

Antwort auf von Johan Hansen

Permalink

Herr Hansen hat leider nur teilweise Recht. Da aber richtig. Anders hingegen sehe ich seine demographische Beschreibung der Realität. Bei der heute schon vorherrschenden sozialen Situation müßten 16-jährige das Wahlrecht für ihre Eltern wahrnehmen (nicht umgekehrt), damit sie nicht paar Jahre später ihre Rentnereltern mit durchziehen müßen (was allerdings ohnehin passieren wird). Politik für 7o-jährige ? Da konterkariert Herr Hansen seine eigene Beurteilung: Meine Generation (1952) hat immerhin größtenteils dafür gesorgt, das noch genügend Nachwuchs da ist. (ich habe drei Kinder); das Kinderkriegen - für die eigene Rente- müssen die heutigen jungen Leute selber leisten, das können ihre Eltern ihnen nicht mehr abnehmen. Daran fehlt es aber leider.
Wieviele Kinder haben Sie schon, Herr Hansen ?
Thomas Schröder

Antwort auf von Johan Hansen

Permalink

Wahlrecht mit 16 nur bei gleicher Verantwortung wie ein Werktätiger. Ebenso Erwachsenenstrafrecht. Sonst passt das nicht

Antwort auf von Norbert Wichmann

Permalink

Hallo Herr Heynen.

Gute Worte.

Das System hat sich nach allen Seiten abgesichert, so können sie tun was sie wollen.
Politiker, deren Arbeitgeber wir sind, benehmen sich nach mittelalterlicher Manier.
Wie seltsam das alles in Deutschland ist, sieht man schon an den ehemaliger Bundeskanzler Schröder, als einer der höchsten Geheimnisträger darf er für den ehemaligen Feind arbeiten, wäre witzig wenn es nicht so erbärmlich wäre.

Ergänzend möchte ich zu Ihrem Artikel bemerken, wir sind kein reiches Land wie Merkel immer wieder behauptet, das ist man nicht mit 2.2 Billionen Euro Schulden, jede Firma müsste unter den Umständen Bankrott anmelden.
Ich habe einmal mir den Schuldenstand (Schuldenuhr, Internet) der Amerikaner pro Einwohner angeschaut und mit unseren verglichen, wirklich stehen wirklich erbärmlich da

Ich verstehe auch nicht, weshalb es den Politikern so schwer fällt, den Mindestsatz zum Leben wenigstens auf das Nivau der Armutsgrenze zu heben, das käme doch wohl auch der einheimischen Wirtschaft zugute.
Zumal viele Vorteile aus der Vergangenheit weggefallen sind, Bekleidungsbeihilfe etc.
Im Moment, laut Fernsehen, soll die Erhöhung 5 Euro betragen, das Geld fressen die Banken durch ihre Erhöhung und die erhöhten Beiträge den Krankenkassen auf, während die Preise in den Läden kontinuierlich steigen, besonders im Osten.
Die gleichen Läden Rewe etc, haben auch im Westen ihre Läden, bloß dort ist die Ware wesentlich billiger.

Ich habe in Apotheken nachgefragt, wie viele Menschen am Ende des Monats, vor allen Dingen ältere Mitmenschen, in der Tür stehen, in der einen Hand das Geld was sie auch zum Essen brauchen und in der anderen Hand das wichtige Rezept.
Die Befragten Apotheker sagen ca. 70% gehen wieder unverrichteter Dinge wieder hinaus!

Ich bin ein hochqualifizierter Konstrukteur und Erfinder, aber für mich ist das Leben in unserem schönen Land unerträglich geworden auch geistig nicht mehr zu ertragen.

Man sollte auch bei vielen Parteien die Frage stellen, ob der Buchstabe "S" überhaupt noch gesetzlich vertretbar ist, stattdessen sollte der Buchstabe "K" auftauchen, "K" wie korrupt,
ne das geht auch nicht, dann würde ja SPD plötzlich KPD heißen.
Oder CDU Mitglieder würden Kirchenverbot bekommen, auch nicht schlecht

Beste Grüße Peter L. Gellings

Antwort auf von Peter-Laurent Gellings

Permalink

Jeder Euro den ein Arbeiter, Angestellter oder Rentner mehr bekommt fehlt beim Einkommen der Politiker. So einfach.

Antwort auf von Norbert Wichmann

Permalink

Ich kann dem Kommentar leider nur zustimmen.
Für Leib und Leben brauchen wir in unserem sogenannten Rechtsstaat sicherlich nicht zu bangen. Niemand wird uns im staatlichen Auftrag -ohne richterlichen Beschluss etc - die Tür eintreten oder körperliches Leid antun.Unsere Meinung können wir frei aussprechen und wir haben freie Wahlen.
Aber dafür zahlen wir einen sehr, sehr hohen Preis
D.h. aber meines Erachtens noch lange nicht, das in unserem politischen System Korruption ein Fremdwort ist !! Rechtsbeugung ist angesagt, Doppelbesteuerung, rückwirkende Verdoppelung der GKV-Beiträge auf Betriebsrenten und Sparvermögen etc, etc. und die unerträgliche Verar....ng der Arbeitnehmer die für ihre private Altervorsorge zusätzlich geleistet haben (Agenda 2010) Alles das Werk politischer Schmierenkommödianten und der in Berlin versammelten Lobbyisten ! Der BGH fällt z.B. eine verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidung zum Thema verschwiegener Provisionszahlungen im Anlegerbereich (Kick-Backs) und durchlöchert diese rechtliche Vorgabe anschließend mit einer Vielzahl von Einschränkungen wie einen Schweizer Käse!! D.h. es geht im Hinblick auf die Verjährung nicht mehr darum wann der Bankkunde von dem Verschweigen der Provisionszahlung Kenntnis erlangt hat, sondern es zählt dann nur noch das tagesgenaue Abschlussdatum einer Fondsbeteiligung. So läuft das mit den Lobbyisten auf dem Buckel der Bürger, da die Zeit der Kenntniserlangung für den Anleger ja dramatisch eingeengt wird da die Bank trotz Offenlegungspflicht ja derartige Provisionen verschwiegen hat!! Das ist aber nur ein Thema von vielen und da kann man gleich mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung fortfahren! Auch da sind die Lobbyisten der Finanzbranche wieder erfolgreich am Werk um die BGH Entscheidungen unwirksam zu machen oder zumindest gewaltig zu entschärfen.
Demokratisch ist dieser Sumpf nicht auszutrocknen! Leider! Die ausufernden Heldenfriedhöfe für unfähige Politiker werden unsere Enkel noch finanzieren. Sehen Sie sich mal den VDK-Bericht zur Rentenerhöhung u. Altersarmut an. Es ist eine Schande u. unsere Politiker wollen die ganze Welt mit unserer Rechtsstaatlichkeit beglücken und treten die Mitbestimmung der Bürger ( z.B. TTIP)mit Füßen! Da wundert man sich noch über Politikverdrossenheit ? Wir haben genug arme Leute ( speziell Frauen) die an der Armutsgrenze leben, aber unsere PolitGanoven haben mehr dait zutun diee Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner einzuschränken als den eigenen Vortragkünstlern oder der Beratungstätigkeit aus dem Bereich der Finanzverwaltung (Nebenjobs) entgegenzutreten! Ein unsäglicher Amtsmißbrauch mit garantierter Luxusversorgung! Unsereins ist ja schon stolz wenn er einen Berufskittel ohne Beleg beim FI anerkannt bekommt!
Das ist die Kehrseite unserer Selbstdarstellung, bzw. ein kleiner Teil davon. Und trotz allem, es ist noch lange nicht alles schlecht in der BRD

Permalink

Renten werden nicht voll versteuert, sondern jährlich mit einem höheren Steuersatz (maßgebend ist das Jahr des Rentenbeginns), dafür werden seit Jahren jährlich immer höhere Teile der Rentenversicherungsbeiträge steuerlich freigestellt. Es stimmt also nicht, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt. Krankenversicherungsbeiträge aus Lebensversicherungen sind in folge eine BSG-Urteiles fällig. Das war bei Abschluß der Lebensversicherungen in den meisten Fällen noch nicht so, daher führt es im Endergebnis zu einem wenig befriedigenden Ergebnis. Entspricht aber dem Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, dass jeder aus seinem Einkommen Beiträge (bis zur Bemessungsgrenze) zu zahlen hat (Solidarprinzip).

Antwort auf von Max Eckardt

Permalink

Max Eckardt, was wollen Sie mit dem Kommentar ausdrücken.
Das die Sozialversicherung gerecht ist, wohl eher nicht. Eine Reduzierung der Rentenhöhe auf 48 %, eine laufende Erhöhung der Krankenkassenbeiträge mit immer mehr Befreiung der Arbeitgeberzahlungen. Besitzstandsregelungen gibt es nur für Beamte (Fürsorgepflicht). Eigentlich hat der Staat (Gesetzgeber) eine Fürsorgepflicht für alle Bundesbürger = das wer ein Solidarprinzip

Antwort auf von Dieter Conradt

Permalink

Die gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht für Beamte ergibt sich aus der Tatsache, dass Beamte keine Sozialabgaben, ausgenommen den Beitrag für die Pflegeversicherung, aus ihren Einkommen leisten müssen.
Der Staat erspart sich daher die Ausgaben für seinen Anteil von 50%, den er als normaler Arbeitgeber an die Sozialkassen (Renten- und Krankenkassen) abführen müsste.
Aus dieser Ersparnis finanziert der Staat auch teilweise meine Pension.
Ein Beamter muss daher auch lebenslang seine Krankenversorgung aus eigener Tasche oder als Privatversicherter bezahlen.
Und das nur nebenbei, momentan zahle ich als privatversicherter Pensionär und nur für mich selbst jeden Monat 354,00 € an meine Krankenkasse.
Was zahlt der normale Rentner?

Antwort auf von Jörg H.

Permalink

Ein Beamter erhält zu seinen Arztrechnungen je nach Familienstand 50 bis 80 % seiner Arzt- Arznei- Krankenhausrechnungen etc. bezahlt. D. h., er braucht sich nur für die Differenz krankenversichern. Versichert er sich zu mehr Prozent, wie offenbar siehe oben, so macht er bei jeder Gesundheitsleistung noch einen besonderen Reibach, ohne Rezeptgebühr, versteht sich. Vergleiche die KV-Kosten für 100 % Absicherung oder gesetzliche KV mit einer Beihilfebegünstigten Absicherung von 30 oder 40 %.

Früher waren die Beamtengehälter (so in den 60igern/70zigern )rudimentär geringer als das der Angestellten. Diese Tatsache musste als Begründung für die fette Überversorgung herhalten. Seit Jahrzehnten sind die Lohnabschlüsse im öffentl. Dienst gleich oder höher als vergleichbar in der Industrie.
Warum wollen die Beamten nicht in die gesetzlichen Sozialsysteme?? Doch wohl nicht weil sie dort zu einem billigeren Preis bessere Leistungen erhalten würden! Die Demoskopie-Abschläge die uns Herr Hartz im Rentensystem beschert hat tangieren einen Beamten nicht.
Daran wird sich auch nichts ändern, solange der BT überwiegend von Beamten bevölkert wird. Ich habe lange Zeit für den öff. Dienst gearbeitet. Ohne Bakschisch kein Auftrag. Das ist die traurige Wahrheit. Damals galt noch, alles ab mehr als 50.000 muss ausgeschrieben werden. Das war schlecht fürs Bakschisch. Deshalb hat man der Einfachheit halber eben mehrere Aufträge zu unter 50.000gemacht. Das ging ganz gut.

Antwort auf von Max Eckardt

Permalink

Sehr geehrter Herr Eckardt,
wenn Sie schon einen Beitrag veröffentlichen, sollten Sie vielleicht erst einmal die Fakten prüfen, bevor Sie halbe Wahrheiten verbreiten.
1. Für den Steuersatz der Rentner ist zwar das Jahr des Renteneintritts massgebend, jede Erhöhung der Renten ist jedoch zu 100% steuerpflichtig. Die Rentner können ja jedes Jahr mehr Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen!!!
2. Krankenversicherungsbeiträge auf Lebensversicherungen sind. n i c h t. zu zahlen. Allerdings sind sie auf Auszahlungsbeträge der sogenannten Direktversicherung zu zahlen. Wenn ein Idiot wie ich Gehaltsteile, die über der Bemessungsgrenze lagen, in die Direktversicherung überführt hat, dann darf er hierfür plötzlich Sozialabgaben in voller Höhe zahlen!!! Und wie kommen Sie dazu, diese Spargelder als Einkommen zu bezeichnen? Das wäre allenfalls für die Zinsen aus diesen Sparbeiträgen anzugeben, wobei diese bereits jährlich bei der Steuererklärung anzugeben waren.
Ihr Kommentar decht sich typisch mit dem Verhalten vieler Politiker und Medien, was dann natürlich zum Erstarken von Protestparteien führt. Oh Wunder!
Gruss, Manfred Walter

Antwort auf von Max Eckardt

Permalink

Herr Eckardt, ob Sie es wahr haben wollen oder nicht, für einen Teil der zukünftigen Rentner liegt ganz eindeutig eine Doppeltbesteuerung vor.
Sicher gibt es aktuell einen Übergang, wonach sich der Steuersatz am Jahr des Rentenbeginns orientiert. Aber was ist mit den zukünftigen Rentnern, welche über Jahre hinweg die Rentenbeiträge vom Nettogehalt (also voll versteuert) abgeführt haben und seit 2005 zu 50% sukzessive bis 2040 zu 100% den kompletten Rentenbetrag versteuern müssen. Somit liegt eine Doppeltbesteuerung für den bereits versteuerten Rentenbeitragsteil vor.

Interessanterweise kommt irgendwie auch keine richtige Diskussion über die massive Ungleichbehandlung von Rentner und Beamten in gang. Dazu kommt erschwerend hinzu, daß ein Rentner über Jahre hinweg "Punkte" sammeln muß wohingegen ein Beamter seine Pension anhand der letzten Bezüge berechnet bekommt. Durch die gängige Praxis der Beförderung kurz vor der Pensionierung entspricht die Pensionshöhe fast den bisherigen Bezügen.
Im Gegenzug maßen sich diese Beamten dann aber Entscheidungen und vor allem Kürzungen der Renten an, bzw. instrumentalisieren die Rentenversicherung für Wahlgeschenke (siehe Nahles und Co.)

Permalink

Ich habe eine beitragsfinanzierte Zusatzversorgung neben der gesetzlichen Rente. Für diese Zusatzversorgung muss ich Kranken- und Pflegeversicherung ebenso bezahlen, wie für meine Rente.
Müsste ich auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen, wenn ich statt des Beitrags in die Zusatzversorgung mir eine Wohnung gekauft hätte und Mieteinnahmen aus der Wohnung erhielte?
Müsste ich auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Einkünfte aus Kapitalvermögen leisten?

Antwort auf von Willi Mittelstädt

Permalink

Ja, musste. Alle Einkunftsarten nach dem EStG (auch aus Vermietung und Verpachtung, sowie Kapitalvermögen) sind beitragspflichtig. Wobei bei Kapitalvermögen, wenn die Pauschsteuer greift keine Grundlage für die Kassen erkennbar ist.

Permalink

Beamte,Angestellte und Freiberufler ,Unternehmer sind unterschiedliche Steuersubjekte
die unterschiedliche Staatliche "Geschenke" erhalten z.B. Freibeträge (Subventionen) je nachdem wie Ökonomisch wertvoll sie sind und so lange eine "Steuerflucht" unerkannt bleibt - vielleicht auch gewollt ist.Steuergerechtigkeit eines Staats gegenüber jedem Bürger und seiner persönlichen "Leistungsfähigkeit" gibt es nicht.Im Gegenteil - je mehr Konzern-Unternehmens-Gewinne - immer weniger Steuern zahlen können durch Jahre lange bekannte "Steuerschlupflöcher" ganz legal im Vorteil sind.Das hat nichs mehr mit "Steuergerechtigkeit" zu tun.

Permalink

Ein Staatsdiener = Beamte - d.h. auch Steuer- oder Finanzbeamte - darf auf KEINEN Fall ZWEI oder MEHREREN Herren dienen!
Solche Beamte, die es aber tun, haben mit entsprechenden schweren rechtlichen Konsequenzen zu rechnen!
Aber auch diejenigen, welche diesen Beamten Nebenjobangebote mit entsprechendem Honorar gemacht haben, haben mit entsprechenden Folgen zu rechnen. Da ist ja Korruption auch nicht mehr weit!!! Und Anwaltskanzleien scheinen da auch noch mitzumachen ... Kann man solchen Rechtsanwälte überhaupt noch trauen, die ihren gesamten Berufsstand schon allein dadurch in Veruf und Misskredit bringen, wenn jene sozusagen das Recht in ihrem ureigenen Interesse brechen?! Ist das nicht richtig kriminell???
UND WAS sagt Herr Dr. Wolfgang Schäuble als BundesFINANZminister D A Z U ?
Das würde mich einmal wirklich interessieren - oder ist der vielleicht auf beiden Augen blind, hat die Ohren auf Durchzug gestellt - schweigt sich aus? Weiß er davon oder auch nicht? EGAL, was davon zutrifft, es wäre JEDENFALLS ein hausgemachter Skandal für Herrn Schäuble als Buindesfinanzminister!
Und er muss sich fragen lassen, ob er noch alles im Griff hat oder wenn er davon weiß und es billigend in Kauf nimmt, dann ist es umso schlimmer für ihn als jemanden, der an der obersten Spitze dieses Ministeriums steht, als Dienstvorgesetzter den Beamten allgemein - ABER insbesondere auch den im Artikel erwähnten Beamten des höheren Dienstes - gegenüber!
Was sollen andere Beschäftigte des öffentlichen Rechts (Arbeiter, Angestellte, Beamte des gehobeben, mittleren und einfachen Dienstes) wohl vom Berufsstand Beamtentum allgemein und von diesem Ministerium im Besonderen wohl denken, die in der Hierarchie mehr oder weniger abhängig sind von den besagten Beamten als Vorgesetzten?
Geht da wohl alles drunter und drüber?
Was ist da legal - liebes abgeordnetenwatch e.V., bitte schön - siehe erster Absatz direkt nach der ersten Tabelle im obigen Artikel?!!!
NICHT legal, NEIN vielmehr ein SKANDAL ...
Einfach nur
kriminell.

Antwort auf von Zeitlos

Permalink

Schäuble hatte schon immer ein sehr einnehmendes Wesen.Es sei nur an die Partei-Spenden-Affaire, sowie an den Umgang mit den Konfiskationen 1945 - 1949 in der SBZ erinnert. Früher nannte man das Freibeutertum.

Permalink

Eine Frage zu den Nebentätigkeiten der Ministerialbeamten:
Da staatliche und halbstaatliche bis kommunale Organisationen für viele Arbeiten (selbst für Gesetzesvorlagen, die teils wortwörtlich übernommen wurden) Fachleute aus den Beraterkonzernen hinzuziehen, stellt sich die Frage, ob die für die Beraterkonzerne tätigen Ministerialbeamten damit AUCH ihre eigenen Aufgaben über den Umweg der Beratertätigkeit sich einmal als Beamter und einmal als freiberuflicher Dienstleister - und somit doppelt - honorieren lassen. Wer prüft so etwas ??? Und wenn es geprüft wird, wird es dann auch bekannt oder hält man das dann unter der Decke?

Freundlich fragende Grüße: Wolfgang Koller

Permalink

Gegen solche Prktiken gibt es nur eine Lösung. Verbot jedweder Nebentätigkeiten für Politiker, Beamte und andere im politischen und öffentlichen Berufen in Staatsdiensten während und nach diesen. Bei Verstoß Entzug der staatlichen Alimentierung und Beschlagnahme des gesammten Vermögens. Arbeitsverbot und Versorgung als Sozialhilfeempfänger. Sonst tut es nicht weh.

Antwort auf von Bernd Wagner

Permalink

Sehr geehrter Herr Wagner,
Ihren Vorschlag kann ich nur unterstützen. Kellnern und Regale einräumen würde ich die Damen und Herren aber schon lassen, zumindest dann, wenn niemand aus der "freien Wirtschaft" diese
Jobs dringend braucht.
Ich danke Ihnen für Ihren Kommentar.
Irmi Reutter

Permalink

Je höher der Dienstposten, umso weniger gelten die Gesetze. Die "Kanzlerin von Europa" macht es doch allen vor mit ihren Gesetzesbrüchen. Auf den höheren Etagen gilt wohl, schön die Klappe halten und alles dicht halten. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich keine Auge aus. Es hat sich anscheinend, seit Bestehen der Bundesrepublik, eine kleine, höhergestellte Gesellschaft gebildet (Politiker, Banker, Wirtschaftsbosse usw) und etabliert, die ihre Gesetze (z.B. Rentnerberaubungsgesetze) so machen, dass das Volk ordentlich gemolken wird und für sich selber mehr als genug übrig bleibt. Das Volk wird mehr oder weniger als dumme Masse behandelt. Es gilt nach wie vor der Satz: "Der Schlaue lebt vom Dummen und der Dumme lebt von der Arbeit."
Weil ich diese Tricksereien und das diktatorische Herrschen nach Gutsherrenart künftig nicht mehr mitmachen werde, wähle ich Alternativ, in der Hoffnung, dass diese Sauställe endlich ausgemistet werden.

Antwort auf von Jünne

Permalink

Ich muss Ihnen völlig Recht geben. Die Gesetze werden so gemacht, das sich im Moment keiner dafür interessiert. Wenn sie dann wirksam werden, ist es zu spät. Und von einer Demokratie sind wir soweit entfernt, als wenn man eine dreispurige Autobahn nach Amerika bauen kann. Es wird Zeit. das eine Volksabstimmung wie in der Schweiz eingeführt wird.

Permalink

Zu bedenken ist:
Alles hier (auf dieser Welt, in diesem Land, in diesem Beruf) ist eine Frage des "NEHMENS".
Und das NEHMEN ist eine Frage des Charakters.
Die meisten aber haben nach der Schule vergessen, was Charakter ist und worin sich dieser zeigt.
In Tugenden wie LIEBE; GERECHTIGKEIT, MÄSSIGUNG, MUT, TAPFERKEIT usw., die ebensfalls als die sogenannten WERTE im Clash der Kulturen zur Verteidigung anstehen.
Jedoch mit zunehmenden Alter versucht der ach so "gebildete" Mensch diese "outzusourcen" (i.e. auszulagern), um sie in den dafür vorgesehenen Kultur-Veranstaltungen hin + wieder "besuchen"
kommen zu können (um sich daran zu erbauen).
Dafür macht der Mensch irgendwann in seiner sogenannten Berufs-Laufbahn besonders jene Erfahrung, daß es sich ohne Charakter doch viel bequemer und vorteilhafter leben läßt.
Das hat er dann gelernt, als seine "Karriere" zu bezeichnen !
Und wenn das seiner eigenen Meinung nach "ALLE so machen", dann macht er es auch so.
Nur den letzten Tag in seinem Leben, da muß er alleine durchkommen . . . mit diesem angehäuften
Gepäck des "GENOMMENEN". . .
Wie gesagt, wollte nur einmal diesen Aspekt zu bedenken geben.