Wir haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Urteil einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Laut Verfassung hat jede und jeder „das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, so steht es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Unterlagen der Bundestagsverwaltung zur Parteienfinanzierung, die wir einsehen wollen, sind genau solche Quellen, auch wenn das zunächst paradox klingt. Wie können Dokumente, die in den Aktenschränken einer Behörde lagern, "allgemein zugänglich" sein?
Seit 2006 gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das diesen Zugang ermöglicht. Wer Dokumente von Behörden wie der Bundestagsverwaltung einsehen möchte, ganz gleich ob Korrespondenzen, Protokolle oder Studien, kann sich auf das IFG berufen. Auf diesem Wege sind also auch interne Akten für die Allgemeinheit zugänglich, wie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 bestätigte.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Punkt überprüfen lassen. Denn die Leipziger Richter berücksichtigen an keiner Stelle unser verfassungsrechtlich festgeschriebenes Informationsrecht aus Artikel 5. Statt dessen behaupten sie, dass das IFG in unserem Fall gar nicht anwendbar sei. Denn immer dann, wenn es um Unterlagen zur Parteienfinanzierung gehe, habe das Parteiengesetz Vorrang – und dieses sorge bereits für ausreichend Transparenz, so die Richter. Jedes Jahr würden die Rechenschaftsberichte der Parteien veröffentlicht, außerdem informiere der Bundestagspräsident die Öffentlichkeit alle zwei Jahre über die Parteifinanzen.
Doch wer kontrolliert die Kontrolleure – also die Bundestagsverwaltung –, wenn die Öffentlichkeit über das IFG von nun an keinen Zugang mehr zu den Akten hat?
Kommentare
In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat
Klaus-Eckhard Walker am 30.09.2020 um 08:05 Uhr
PermalinkViel Erfolg vor dem BVerfG.
Armin Leitner am 01.10.2020 um 13:24 Uhr
PermalinkOh, Land der Dichter und Ausreden-Erfinder,
der Flaschensammler und Diätenschmarotzer,
wie bist Du an die Wand gefahren worden !
Viel Erfolg in Karlsruhe,
bei den roten Talarmenschen, die - schwer befangen - diese asozialen Entscheidungen wie AGENDA 2010,
REGELSÄTZE zum verhungern, dem Nichtstun von Merkel ( gegen dieses asoziale Regelwerk ) oder den WIRECARD.Versäumnissen etc.etc. zusehen und tolerieren, ja sogar gesetzlich verankern.
Anke Griesbach am 29.12.2020 um 15:58 Uhr
PermalinkDanke für euer Engagement! Jede Politik die irgendwas hinter verschlossenen Türen macht ist verdächtig und undemokratisch - das betrifft sowohl bilaterale Handelsverträge als auch sämtliche innen- und außenpolitsche Entscheidungen.
Viel Erfolg!