Parteifinanzen und Transparenz: Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde von abgeordnetenwatch.de ab | abgeordnetenwatch.de Direkt zum Inhalt
Parteifinanzen und Transparenz
Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde von abgeordnetenwatch.de ab
Die Öffentlichkeit erhält keinen Einblick mehr in Unterlagen der Bundestagsverwaltung zu Parteifinanzen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Verfassungsbeschwerde von abgeordnetenwatch.de abgewiesen. An der Entscheidung beteiligt: Der langjährige CDU-Abgeordnete und heutige Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth.
Der Beschluss ist kurz und schnörkellos: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. [...] Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Mit der Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde von abgeordnetenwatch.de hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Schlussstrich unter einen jahrelangen Rechtsstreit gezogen. Dieser begann 2016 vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen den Deutschen Bundestag auf Herausgabe von Unterlagen zu Parteifinanzen und endete nun in Karlsruhe.
Die Entscheidung hat zur Konsequenz, dass die Öffentlichkeit kein Anrecht mehr auf Unterlagen der Bundestagsverwaltung zum Thema Parteienfinanzierung hat. Dadurch lässt sich beispielsweise nicht nachvollziehen, ob und mit welcher Intensität die Verwaltung fragwürdigen Parteispenden nachgeht oder wie sie Verstöße von Parteien bewertet.
1,5 Mio. Euro nebenher: Als Abgeordneter hatte der heutige Verfassungsgerichtspräsident einen einträglichen Nebenjob bei einer Kanzlei
Dass eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen wird, ist nicht ungewöhnlich. 2019 haben die Karlsruher Richterinnen und Richter lediglich 75 Verfassungsbeschwerden angenommen – im selben Jahr wurden 5.446 gestellt.
Bemerkenswert ist dagegen, wer an der jetzigen Entscheidung des Gerichts zu den Parteifinanzen beteiligt war: Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, aber eben auch ein langjähriger Parteipolitiker. Zwischen 2009 und 2018 saß Harbarth für die CDU im Deutschen Bundestag, zuletzt war er stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion.
An Harbarths Berufung zum Bundesverfassungsrichter hat es vielfach Kritik gegeben, unter anderem deshalb, weil er aus einem Parteiapparat stammte und weil er geschäftliche Beziehungen zu Großkonzernen unterhielt. Während seiner Zeit im Bundestag war Harbarth als Vorstandsmitglied und Anwalt für eine große Kanzlei tätig gewesen und hatte Mandanten wie Daimler und Südzucker bei Firmenübernahmen beraten. Für seine Nebentätigkeiten bei der Kanzlei SZA erhielt er allein zwischen 2013 und 2017 mindestens 1,5 Mio. Euro, ein vielfaches der Abgeordnetendiät.
2015 wurde der Vorwurf des Interessenkonflikts gegen Harbarth laut. Als Obmann im Rechtsausschuss des Bundestags hatte er dafür gestimmt, die Aufarbeitung des VW-Abgasskandals von der Tagesordnung zu nehmen. Seine Kanzlei war in dieser Zeit für Volkswagen tätig. Harbarth wies jegliche Vorwürfe zurück, er selbst sei mit dem Mandat auch nicht befasst gewesen.
Harbarth ist einer von drei Richterinnen und Richtern, die den Nichtannahmebeschluss zu unserer Verfassungsbeschwerde unterzeichnet haben. Begründet wird die Abweisung nicht.
Screenshot: abgeordnetenwatch.de
"Unanfechtbar": Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von abgeordnetenwatch.de
Mit der Beschwerde wollten wir ein Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts in Leipzig überprüfen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2020 eine Auskunftsklage von abgeordnetenwatch.de gegen den Bundestag abgewiesen. Die Richter urteilten, vereinfacht gesagt, dass in Sachen Parteienfinanzierung bereits ausreichend Transparenz herrsche. Jedes Jahr würden die Rechenschaftsberichte der Parteien veröffentlicht, außerdem informiere der Bundestagspräsident die Öffentlichkeit alle zwei Jahre über die Parteifinanzen. Ein Recht auf Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bestehe deswegen nicht.
Der Tagesspiegel brachte die Auswirkungen des Urteils damals mit einer rhetorischen Frage auf den Punkt: Wenn der Bundestagspräsident bzw. die Bundestagspräsidentin als oberste Aufsichtsbehörde die Parteifinanzen kontrollieren – "wer kontrolliert dann die Kontrolleure?"
Die Antwort darauf lautet: Niemand. Denn das Leipziger Gericht hatte die Kontrolle durch die Öffentlichkeit ausgehebelt.
Veranschaulichen lässt sich das an zwei Beispielen:
2015 berichtete das ZDF-Magazin Frontal21, dass die FDP offensichtlich falsche Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen gemacht und damit möglicherweise gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte. Wie intensiv ging die Bundestagsverwaltung damals den Vorwürfen nach?
2017 machten wir publik, dass die CDU illegale Parteispenden des aserbaidschanischen Ölkonzerns Socar angenommen hatte. Geprüft wurde der Fall vom damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) und dessen Fachleuten. Diese stellten fest, dass die CDU durch die Annahme der unrechtmäßigen Spenden gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte und wollten zunächst eine Strafzahlung verhängen. Doch am Ende kam die CDU ohne Ordnungsgeld davon. Wie kam es dazu, dass die Bundestagsverwaltung ihre Meinung änderte?
Beide Fragen sind bis heute unbeantwortet und werden sich auch nicht mehr leicht beantworten lassen. Durch das Gerichtsurteil von 2020 kann niemand auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Unterlagen zur Parteienfinanzierung beim Bundestag anfordern. Das wird durch die Abweisung der Verfassungsbeschwerde so bleiben.
Die rechtliche Grundlage unserer (gescheiterten) Verfassungsbeschwerde
Nach einer Klage von abgeordnetenwatch.de urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2020, dass die Öffentlichkeit kein Anrecht auf Unterlagen des Bundestags zur Kontrolle der Parteifinanzen hat. Dagegen legten wir beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde ein. Darin argumentieren wir, dass das Urteil einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt, konkret gegen zwei Artikel:
Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben."
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde jetzt, nach rund zwei Jahren, zurückgewiesen.
Das System schützt sich. Die Wähler werden missbraucht. Die Verfassungsväter und -mütter haben auf Solidarität und Demokratie gebaut, haben Oligarchie nicht bedacht. Wir brauchen eine neue Verfassung, sie ist durch die Wiedervereinigung geboten. Ansätze sind vorhanden.
Viele Menschen in Deutschland haben erkannt, daß das Recht alleine leider noch nicht genügt in Deutschland, man muß eben auch die Macht besitzen, um es durchsetzen zu können. Ich beziehe mich hier auf geschichtliche Aussagen des vorletzten deutschen Reichkanzlers.
Das Gesetz wurde zum Gummiband, ins unendliche dehnbar aber nur für Politiker! Vom Bürger wird alles abverlangt,Politiker erinnern sich nicht und alles ist wieder wie vorher.keine Reue,keine Konsequenzen!
Jahrzehnte war das Verfassungsgericht ein Bollwerk für die Demokratie. Leider hat es die Politik in den letztenJahren geschafft, diese letzte Instanz für Bürgerrechte zu unterwandern und alle Posten mit im Verfassungsgericht mit Parteifreunden zu besetzen.
Man kann es kaum besser beschreiben als ein englische Geschichtprofessor:" In Europa hat das postdemokratische Zeitalter begonnen".
Nicht nur in Europa. In den USA ist es auch schon üblich, dass Politiker Richter auswechseln und zuweisen. Eigentlich sollte es offenkundig sein, dass eine Politiklaufbahn ein Ausschlusskriterium darstellt, da sie mehrere Gewalten in einer Person vereint und einen Interessenskonflikt darstellt.
Bin juristischer Laie, daher nur mal so dahergedacht: Kann der Fall nicht vor den EuGH oder eine andere Instanz der EU oder des Europarats gebracht werden? Vielleicht könnte man auch das Europäische Parlament damit befassen, Stichwort: mangelnde Transparenz und Demokratiedefizit.
Ein weiterer Aspekt wäre eine mögliche Befangenheit des Verfassungsgerichtspräsidenten.
Zumindest sollte aber die geradezu autokratische Arroganz, mit der das BVerfG eine Begründung verweigert, einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden!
Das Verfassungsgericht ist der eigentliche Versager im System, seine beste Zeit (z.B. Volkszählungsurteil, informationelle Selbstbestimmung) ist vorbei.. Die durchschnittliche Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden liegt seit 75 Jahren bei 2,48 % p.a.. Im Jahr 1995 hatten sogar nur 0,12 % der Verfassungsbeschwerden Erfolg, das spricht für sich, und das in einem Staat, der die Bürger mit Gesetzen und Verordnungen geradezu vollschmeißt. So stelle Franz Klein, ehemaliger BFH-Präsident. nicht nur fest, dass das Einkommensteuerrecht seiner Meinung nach „bis zur Grenze der Verfassungswidrigkeit unübersichtlich geworden sei“.sondern auch, dass 84 % der Weltsteuerfachliteratur deutschsprachig ist. Die Arbeitsunlust, die Verkennung ihre Aufgabe oder die Arbeitsverweigerung kann man auch bei den 16 Verfassungsrichtern daran ablesen, dass vermehrt in ihren Entscheidungen auftaucht, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum habe. Das ist die Botschaft an die Abgeordneten, ihr könnt machen, was ihr wollt, das Verfassungsgericht stoppt euch nicht. Grundrechte haben genau die Funktion, den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einzuengen oder gar zu negieren. Das Gebaren weckt Zweifel an der charakterlichen Eignung der Akteure für ihr Amt, wie man aus dem Treffen im Kanzleramt bei Kanzlerin Merken, immerhin ist die Regierung ständig Partei beim Verfassungsgericht, ablesen kann.. Auch Saturiertheit, wie bürgerliche Zufriedenheit, übersättigt, ohne geistige Ansprüche könnte am Werke sein. Schließlich wollen die hohen Bezüge nicht nur verdient sondern auch einmal ausgegeben werden.
Was für ein Wunder! Das Verfassungsgericht ist korrupt! Schon während der deutschen Wiedervereinigung hat der damalige Verfassungsgerichtspräsident Herzog die Regierung Kohl beraten, um die Bodenreformenteigneten ein zweites Mal nach deutschem Recht zu enteignen. Dazu wurde der Eigentumsgrundgesetzartikel verändert, die Bundesregierung steckte sich das Geld in die eigene Tasche um angeblich die Wiedervereinigung zu finanzieren und Roman Herzog wurde zur Belohnung Bundespräsident! Und viele seltsame Urteile wurden in der Folge gesprochen. Ich würde sagen: " Ja, das Bundesverfassungsgericht ist korrupt"!
Vor Jahrzehnten lehnte ich ein hohes politisches Amt ab, nachdem ich mich genauer damit befasste u. angewidert feststellen musste, wie korrupt und in jeder Hinsicht rechtswidrig dort agiert wurde. Leider war das kein Einzelfall. Man schaue sich nur die Zustände in unserem inzwischen in jeder Hinsicht heruntergekommenem Land an. Natür-lich liegt der Grund dafür im Handeln unserer "Lobbykraten" in einem Parlament, welches sich mit seiner Abgeord-netenanzahl inzwischen anschickt diejenige der chinesischen Delegierten bei deren Parteitag zu erreichen. Im Laufe der Jahre wurde mir in bedrückender Weise immer bewusster, dass die größte Gefahr für unseren Rechts-staat nicht von außen droht, sondern von unseren Politikern mit ihren teils aus Habgier, teils aus Mangel an kogni- tiven Fähigkeiten gesteuertem Handeln.
Das Urteil des BVG verstößt doch gegen die beiden oben angeführten GG Artikel. Beide Artikel lassen sich ohne Verrenkung im Sinne der Klage von abgeordnetenwatch auslegen. Das Urteil des BVG ist deshalb nicht im Sinne des Grundgesetzes, als verfassungswidrig. Ist leider kein Wunder bei der Besetzung mit Herrn Harbart.
Die Entscheidung verwundert wenig. Wie gut auch illegale Parteifinanzen geschützt werden, wird u.a. durch den Umstand belegt, dass sich alle Parteien des Deutschen Bundestags prima mit Herrn Dr. Schäuble als - Parteifinanzen prüfenden - Bundestagspräsidenten anfreunden konnten. Der Pferdefuß dabei: hier wachte über viele Jahre jemand, der unmittelbar in die schwarzen Kassen der CDU unter Helmut Kohl verwickelt ist (Frank Werheim "Inside Steuerfahndung", S.133). Was Hoffnung macht: wenn das Verfahren in Kralsruhe beendet ist, besteht die Möglichkeit politische Korruption ebenso wie mangelnde Transparenz auf EU-Ebene ahnden zu lassen, und hier sehen nicht nur die GRECO-Berichte zu Deutschland bereits jetzt mehr als schlecht aus, sondern die Merkel-Vertraute und Komissionspräsidentin Frau von der Leyen ist wegen ihrer Lobby-freundlichen Impfstoff-Deals auch bereits im Visier der Anti-Korruptionsbehörde der EU, Olaf, so dass der Boden gegen Intransparenz von Parteigeldern und politische Korruption in Deutschland vorzugehen, gut bereitet ist. Oder anders ausgedrückt: je weniger deutsche Politiker und die von Ihnen ernannten Organe (§ 5 Abs.1 BVerfGG) bereit sind sich den demokratischen Anforderungen an Transparenz und Korruptionsfreiheit zu stellen, um so besser und schneller kann man zugreifen, denn schließlich wollen Länder wie Frankreich oder auch Österreich, wo korrupte Politiker ohne Wenn und Aber medienwirksam vor den Kadi kommen, nicht immer nur die Dummen sein und wegen ihrer Transparenz und Rechtsstaatlichkeit verlacht werden, während sich deutsche Politiker (aus den Steuermitteln der Bürger) ohne jede effektive Kontrolle in Kriesenzeiten ihre Taschen vollstopfen.
Mir wurde im Geschichtsunterricht noch beigebracht, dass die Öffentlichkeit jedes Mittel nutzen darf, um solch eine Situation zu verhindern, die wir in der Geschichte schon mal hatten, nämlich eine Konzentrierung mehrerer Gewalten auf einzelne Personen, um einem Zerfall der Gewaltenteilung entgegen zu wirken. Ein Zerfall der Gewaltenteilung führt unabdingbar auf lange Sicht zu einem Zerfall der Demokratie. Jeder Bürger hat eine Mitverantwortung, genau dies zu unterbinden. Wie man beim Zerfall der Weimarer Republik schon gesehen hat, wie man in den letzten Jahren Russlands gesehen hat, dauert es nicht mal ein Jahrzehnt. Wer nicht eines Tages in einem Land wie dem heutigen Russland/China aufwachen möchte, wo Demokratie nur auf der Oberfläche als Branding existiert, sollte sich aktivistisch engagieren. Leider sitzt die Politik auch in zu vielen Medienräten, ansonsten wäre eine solche Meldung die Schlagzeile des Monats.
Der Bürger soll immer gläserner werden. Nun soll das Bargeld abgeschafft werden, damit man den Büger vollkommen unter Kontrolle halten kann. Interessant ist, dass solche untedokratischen Beschlüsse immer von der EU ausgehen. Damit kann jedes Land seine Hände in Unschuld waschen.
Auf der anderen Seite bleiben aber die Geschäfte und Absprachen zwischen Großkapital und Politik im Dunkeln. Kontrollinstanzen werden abgeschafft, die Medien sind ebenfalls ganz offensichtlich in der Hand der Politik, wo bleibt da noch Raum für Demokratie? Herr Harbarth ist das beste Beispiel für das Problem unserer Demokratie. Die Gründer unserer Verfassung hätten nie mit soviel unverfrohrenheit gerechenet und dass es Möglich ist das in einer Person Politische Gewalt, Intressen der Wirtschaft und nun auch noch die Verfassungsgewalt vereint werden. Die Art von Politikern unterwandert die Verfassung und entscheidet am Ende selbst darüber.
Besonders seitens Politik wird der Begriff "Rechtsstaat" gerne zusammen mit "Demokratie" und "Werte" erwähnt. Dabei sind "Gesetze" & "Rechtsprechung" in jeder Gesellschaft vorhandene Elemente, die unabhängig von einer Staatsform als Argumente verwendet werden, um politische Entscheidungen als legitim & legal zu begründen – und eigene Abweichungen bei Bedarf als Irrtum, Versehen, Fehleinschätzung oder der aktuellen Lage entsprechende Notwendigkeit bezeichnet werden.
Demokratisch geforderte Korrekturen gelten als "gutes Recht" und werden entsprechend als Belege für "funktionierende Rechtsstaatlichkeit" erwähnt, können aber gezielt in ihren Phasen von "auf den Weg gebracht", "wir müssen schneller werden", "wir müssen noch besser werden" hängen bleiben. Indem politische Entscheidungen die Verwaltung mit ihren konkurrierenden Instanzen und verzögernden Abläufen in rechtliche Vorgänge auch bei angekündigten Veränderungen einbinden, können Korrekturen verhindert und ein Status Quo erhalten werden.
Zu einem demokratischen Wesen des Rechtsstaats gehört auch, dass die Einhaltung von Gesetzen überprüft und Verstöße geahndet und sanktioniert werden. Durch Vermeidung rechtswirksamer Kontrollen bzw. sanktionsfreier Gesetzesverstöße tragen Politik und Verwaltungen dazu bei, den Begriff "Rechtsstaat" zur variablen Floskel und bei Bedarf unüberprüfbar und inhaltsleer werden zu lassen.
Auch an die REDAKTION! ich wollte hier antworten -- durchaus für alle lesbar. Aber immer wieder erscheint dieses >> Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt. << -- Wieso ? Und warum kann ich das nicht ein- bzw. abstellen, wie ch es möchte ?
abgeordnetenwatch-Redaktionam 20.02.2023 um 11:09 Uhr
Lieber David, der Satz bezieht sich auf das Feld mit der E-Mail Adresse (die wird nicht öffentlich angezeigt). Der Text des Kommentars natürlich schon. Aber Sie haben Recht, das ist etwas missverständlich formatiert. Viele Grüße!
...ich bin völlig entsetzt über diese Entscheidung! Wie soll ich nur mit den mir bekannten (es sind nicht Wenige) Demokratie-Zweifler*innen umgehen, wenn ich selbst durchaus berechtigt zweifle ??? Es tut gut, dass es doch noch viele "Gleichgesinnte" - aber MACHTLOSE - gibt! Wir MÜSSEN uns schnellstens ebenso vernetzen, wie es DIE ANDEREN schon l a n g e getan haben! Es klingt vielleicht sehr naiv, ABER: W a s ist zu tun ? Eine der Verzweiflung nahe UnRuhestädlerin
Unter Kritik auf Wikipedia: "https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth", ist der Herr Harbath klar gedeutet und jeder kann daran sehen wie die Politik heute gestaltet wird. Und auch das Datum als er gewählt wurde klärt mich auf :
"Seit Juni 2020 ist er Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dessen Erstem Senat er seit November 2018 vorsitzt."
Das sagt doch alles über die Funktion und die Eignung als oberster Richter des Herrn aus, oder? Das sollte nur viele besser öffentlich werden. Ich glaube schon das die Bürger schon noch selber denken könnten wenn sie mehr wüssten. Und deshalb unterstütze ich abgeordnetenwatch. Danke das es euch gibt.
Kommentare
In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat
Räbiger am 21.11.2022 um 19:48 Uhr
PermalinkDas System schützt sich. Die Wähler werden missbraucht. Die Verfassungsväter und -mütter haben auf Solidarität und Demokratie gebaut, haben Oligarchie nicht bedacht. Wir brauchen eine neue Verfassung, sie ist durch die Wiedervereinigung geboten. Ansätze sind vorhanden.
Karl Rehm am 22.11.2022 um 10:42 Uhr
Antwort auf Das System schützt sich. Die… von Räbiger
PermalinkViele Menschen in Deutschland haben erkannt, daß das Recht alleine leider noch nicht genügt in Deutschland,
man muß eben auch die Macht besitzen, um es durchsetzen zu können. Ich beziehe mich hier auf geschichtliche
Aussagen des vorletzten deutschen Reichkanzlers.
Martin Bauendahl am 21.11.2022 um 19:57 Uhr
PermalinkLiegt in diesem Zusammenhang nicht ein eindeutiger Fall von richterlicher Befangenheit vor?
Hammerl am 31.12.2022 um 08:17 Uhr
Antwort auf Liegt in diesem Zusammenhang… von Martin Bauendahl
PermalinkDas Gesetz wurde zum Gummiband, ins unendliche dehnbar aber nur für Politiker! Vom Bürger wird alles abverlangt,Politiker erinnern sich nicht und alles ist wieder wie vorher.keine Reue,keine Konsequenzen!
Thomas Klein am 21.11.2022 um 20:13 Uhr
PermalinkJahrzehnte war das Verfassungsgericht ein Bollwerk für die Demokratie.
Leider hat es die Politik in den letztenJahren geschafft, diese letzte Instanz für Bürgerrechte zu unterwandern und alle Posten mit im Verfassungsgericht mit Parteifreunden zu besetzen.
Man kann es kaum besser beschreiben als ein englische Geschichtprofessor:" In Europa hat das postdemokratische Zeitalter begonnen".
Axel Michel am 21.11.2022 um 22:17 Uhr
Antwort auf Jahrzehnte war das… von Thomas Klein
PermalinkIch kann dem Kommentar voll zustimmen und möchte noch bemerken, dass die Politik auch noch die "Vierte Gewalt" fest im Griff hat.
Matthias am 27.11.2022 um 12:32 Uhr
Antwort auf Jahrzehnte war das… von Thomas Klein
PermalinkNicht nur in Europa. In den USA ist es auch schon üblich, dass Politiker Richter auswechseln und zuweisen. Eigentlich sollte es offenkundig sein, dass eine Politiklaufbahn ein Ausschlusskriterium darstellt, da sie mehrere Gewalten in einer Person vereint und einen Interessenskonflikt darstellt.
Nadine Schneider am 21.11.2022 um 22:20 Uhr
PermalinkEinfach ekelhaft und zum Kotzen!!! 🤢🤮
Dirko-Joachim Gütschow am 22.11.2022 um 04:37 Uhr
PermalinkBin juristischer Laie, daher nur mal so dahergedacht: Kann der Fall nicht vor den EuGH oder eine andere Instanz der EU oder des Europarats gebracht werden? Vielleicht könnte man auch das Europäische Parlament damit befassen, Stichwort: mangelnde Transparenz und Demokratiedefizit.
Ein weiterer Aspekt wäre eine mögliche Befangenheit des Verfassungsgerichtspräsidenten.
Zumindest sollte aber die geradezu autokratische Arroganz, mit der das BVerfG eine Begründung verweigert, einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden!
Hubert Königstein am 22.11.2022 um 05:14 Uhr
PermalinkDas Verfassungsgericht ist der eigentliche Versager im System, seine beste Zeit (z.B. Volkszählungsurteil, informationelle Selbstbestimmung) ist vorbei.. Die durchschnittliche Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden liegt seit 75 Jahren bei 2,48 % p.a.. Im Jahr 1995 hatten sogar nur 0,12 % der Verfassungsbeschwerden Erfolg, das spricht für sich, und das in einem Staat, der die Bürger mit Gesetzen und Verordnungen geradezu vollschmeißt. So stelle Franz Klein, ehemaliger BFH-Präsident. nicht nur fest, dass das Einkommensteuerrecht seiner Meinung nach „bis zur Grenze der Verfassungswidrigkeit unübersichtlich geworden sei“.sondern auch, dass 84 % der Weltsteuerfachliteratur deutschsprachig ist. Die Arbeitsunlust, die Verkennung ihre Aufgabe oder die Arbeitsverweigerung kann man auch bei den 16 Verfassungsrichtern daran ablesen, dass vermehrt in ihren Entscheidungen auftaucht, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum habe. Das ist die Botschaft an die Abgeordneten, ihr könnt machen, was ihr wollt, das Verfassungsgericht stoppt euch nicht. Grundrechte haben genau die Funktion, den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einzuengen oder gar zu negieren. Das Gebaren weckt Zweifel an der charakterlichen Eignung der Akteure für ihr Amt, wie man aus dem Treffen im Kanzleramt bei Kanzlerin Merken, immerhin ist die Regierung ständig Partei beim Verfassungsgericht, ablesen kann.. Auch Saturiertheit, wie bürgerliche Zufriedenheit, übersättigt, ohne geistige Ansprüche könnte am Werke sein. Schließlich wollen die hohen Bezüge nicht nur verdient sondern auch einmal ausgegeben werden.
thomas winterfeldt am 22.11.2022 um 10:56 Uhr
PermalinkWas für ein Wunder! Das Verfassungsgericht ist korrupt! Schon während der deutschen Wiedervereinigung hat der damalige Verfassungsgerichtspräsident Herzog die Regierung Kohl beraten, um die Bodenreformenteigneten ein zweites Mal nach deutschem Recht zu enteignen. Dazu wurde der Eigentumsgrundgesetzartikel verändert, die Bundesregierung steckte sich das Geld in die eigene Tasche um angeblich die Wiedervereinigung zu finanzieren und Roman Herzog wurde zur Belohnung Bundespräsident! Und viele seltsame Urteile wurden in der Folge gesprochen. Ich würde sagen: " Ja, das Bundesverfassungsgericht ist korrupt"!
Hans-Jörg Grunert am 22.11.2022 um 11:23 Uhr
PermalinkVor Jahrzehnten lehnte ich ein hohes politisches Amt ab, nachdem ich mich genauer damit befasste u. angewidert feststellen musste, wie korrupt und in jeder Hinsicht rechtswidrig dort agiert wurde. Leider war das kein Einzelfall.
Man schaue sich nur die Zustände in unserem inzwischen in jeder Hinsicht heruntergekommenem Land an. Natür-lich liegt der Grund dafür im Handeln unserer "Lobbykraten" in einem Parlament, welches sich mit seiner Abgeord-netenanzahl inzwischen anschickt diejenige der chinesischen Delegierten bei deren Parteitag zu erreichen. Im Laufe der Jahre wurde mir in bedrückender Weise immer bewusster, dass die größte Gefahr für unseren Rechts-staat nicht von außen droht, sondern von unseren Politikern mit ihren teils aus Habgier, teils aus Mangel an kogni-
tiven Fähigkeiten gesteuertem Handeln.
Gerhard Müller am 22.11.2022 um 19:05 Uhr
PermalinkDas Urteil des BVG verstößt doch gegen die beiden oben angeführten GG Artikel. Beide Artikel lassen sich ohne
Verrenkung im Sinne der Klage von abgeordnetenwatch auslegen. Das Urteil des BVG ist deshalb nicht im Sinne
des Grundgesetzes, als verfassungswidrig. Ist leider kein Wunder bei der Besetzung mit Herrn Harbart.
Christine Winkler am 23.11.2022 um 10:51 Uhr
PermalinkDie Entscheidung verwundert wenig. Wie gut auch illegale Parteifinanzen geschützt werden, wird u.a. durch den Umstand belegt, dass sich alle Parteien des Deutschen Bundestags prima mit Herrn Dr. Schäuble als - Parteifinanzen prüfenden - Bundestagspräsidenten anfreunden konnten. Der Pferdefuß dabei: hier wachte über viele Jahre jemand, der unmittelbar in die schwarzen Kassen der CDU unter Helmut Kohl verwickelt ist (Frank Werheim "Inside Steuerfahndung", S.133).
Was Hoffnung macht: wenn das Verfahren in Kralsruhe beendet ist, besteht die Möglichkeit politische Korruption ebenso wie mangelnde Transparenz auf EU-Ebene ahnden zu lassen, und hier sehen nicht nur die GRECO-Berichte zu Deutschland bereits jetzt mehr als schlecht aus, sondern die Merkel-Vertraute und Komissionspräsidentin Frau von der Leyen ist wegen ihrer Lobby-freundlichen Impfstoff-Deals auch bereits im Visier der Anti-Korruptionsbehörde der EU, Olaf, so dass der Boden gegen Intransparenz von Parteigeldern und politische Korruption in Deutschland vorzugehen, gut bereitet ist. Oder anders ausgedrückt: je weniger deutsche Politiker und die von Ihnen ernannten Organe (§ 5 Abs.1 BVerfGG) bereit sind sich den demokratischen Anforderungen an Transparenz und Korruptionsfreiheit zu stellen, um so besser und schneller kann man zugreifen, denn schließlich wollen Länder wie Frankreich oder auch Österreich, wo korrupte Politiker ohne Wenn und Aber medienwirksam vor den Kadi kommen, nicht immer nur die Dummen sein und wegen ihrer Transparenz und Rechtsstaatlichkeit verlacht werden, während sich deutsche Politiker (aus den Steuermitteln der Bürger) ohne jede effektive Kontrolle in Kriesenzeiten ihre Taschen vollstopfen.
karl arsch am 23.11.2022 um 11:40 Uhr
PermalinkEntfernt. Bitte unterlassen Sie pauschalisierende Herabwürdigungen. Danke, die Redaktion/lg
Matthias am 27.11.2022 um 12:41 Uhr
PermalinkMir wurde im Geschichtsunterricht noch beigebracht, dass die Öffentlichkeit jedes Mittel nutzen darf, um solch eine Situation zu verhindern, die wir in der Geschichte schon mal hatten, nämlich eine Konzentrierung mehrerer Gewalten auf einzelne Personen, um einem Zerfall der Gewaltenteilung entgegen zu wirken. Ein Zerfall der Gewaltenteilung führt unabdingbar auf lange Sicht zu einem Zerfall der Demokratie. Jeder Bürger hat eine Mitverantwortung, genau dies zu unterbinden. Wie man beim Zerfall der Weimarer Republik schon gesehen hat, wie man in den letzten Jahren Russlands gesehen hat, dauert es nicht mal ein Jahrzehnt. Wer nicht eines Tages in einem Land wie dem heutigen Russland/China aufwachen möchte, wo Demokratie nur auf der Oberfläche als Branding existiert, sollte sich aktivistisch engagieren. Leider sitzt die Politik auch in zu vielen Medienräten, ansonsten wäre eine solche Meldung die Schlagzeile des Monats.
Thomas Klein am 27.11.2022 um 17:08 Uhr
PermalinkDer Bürger soll immer gläserner werden. Nun soll das Bargeld abgeschafft werden, damit man den Büger vollkommen unter Kontrolle halten kann. Interessant ist, dass solche untedokratischen Beschlüsse immer von der EU ausgehen. Damit kann jedes Land seine Hände in Unschuld waschen.
Auf der anderen Seite bleiben aber die Geschäfte und Absprachen zwischen Großkapital und Politik im Dunkeln.
Kontrollinstanzen werden abgeschafft, die Medien sind ebenfalls ganz offensichtlich in der Hand der Politik, wo bleibt da noch Raum für Demokratie?
Herr Harbarth ist das beste Beispiel für das Problem unserer Demokratie. Die Gründer unserer Verfassung hätten nie mit soviel unverfrohrenheit gerechenet und dass es Möglich ist das in einer Person Politische Gewalt, Intressen der Wirtschaft und nun auch noch die Verfassungsgewalt vereint werden. Die Art von Politikern unterwandert die Verfassung und entscheidet am Ende selbst darüber.
Thomas Olbrich am 04.12.2022 um 15:10 Uhr
PermalinkBesonders seitens Politik wird der Begriff "Rechtsstaat" gerne zusammen mit "Demokratie" und "Werte" erwähnt. Dabei sind "Gesetze" & "Rechtsprechung" in jeder Gesellschaft vorhandene Elemente, die unabhängig von einer Staatsform als Argumente verwendet werden, um politische Entscheidungen als legitim & legal zu begründen – und eigene Abweichungen bei Bedarf als Irrtum, Versehen, Fehleinschätzung oder der aktuellen Lage entsprechende Notwendigkeit bezeichnet werden.
Demokratisch geforderte Korrekturen gelten als "gutes Recht" und werden entsprechend als Belege für "funktionierende Rechtsstaatlichkeit" erwähnt, können aber gezielt in ihren Phasen von "auf den Weg gebracht", "wir müssen schneller werden", "wir müssen noch besser werden" hängen bleiben. Indem politische Entscheidungen die Verwaltung mit ihren konkurrierenden Instanzen und verzögernden Abläufen in rechtliche Vorgänge auch bei angekündigten Veränderungen einbinden, können Korrekturen verhindert und ein Status Quo erhalten werden.
Zu einem demokratischen Wesen des Rechtsstaats gehört auch, dass die Einhaltung von Gesetzen überprüft und Verstöße geahndet und sanktioniert werden. Durch Vermeidung rechtswirksamer Kontrollen bzw. sanktionsfreier Gesetzesverstöße tragen Politik und Verwaltungen dazu bei, den Begriff "Rechtsstaat" zur variablen Floskel und bei Bedarf unüberprüfbar und inhaltsleer werden zu lassen.
David Volksmund am 19.02.2023 um 15:06 Uhr
Antwort auf Besonders seitens Politik… von Thomas Olbrich
PermalinkAuch an die REDAKTION!
ich wollte hier antworten -- durchaus für alle lesbar. Aber immer wieder erscheint dieses
>> Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt. <<
-- Wieso ? Und warum kann ich das nicht ein- bzw. abstellen, wie ch es möchte ?
abgeordnetenwatch-Redaktion am 20.02.2023 um 11:09 Uhr
Antwort auf Auch an die REDAKTION! ich… von David Volksmund
PermalinkLieber David,
der Satz bezieht sich auf das Feld mit der E-Mail Adresse (die wird nicht öffentlich angezeigt). Der Text des Kommentars natürlich schon. Aber Sie haben Recht, das ist etwas missverständlich formatiert.
Viele Grüße!
Gisa Richter am 11.12.2022 um 16:39 Uhr
Permalink...ich bin völlig entsetzt über diese Entscheidung! Wie soll ich nur mit den mir bekannten (es sind nicht Wenige) Demokratie-Zweifler*innen umgehen, wenn ich selbst durchaus berechtigt zweifle ??? Es tut gut, dass es doch noch viele "Gleichgesinnte" - aber MACHTLOSE - gibt! Wir MÜSSEN uns schnellstens ebenso vernetzen, wie es DIE ANDEREN schon l a n g e getan haben! Es klingt vielleicht sehr naiv, ABER: W a s ist zu tun ? Eine der Verzweiflung nahe UnRuhestädlerin
hildebrandt am 12.12.2022 um 22:31 Uhr
PermalinkEntfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion/db
hildebrandt am 13.12.2022 um 18:15 Uhr
PermalinkEntfernt. Bitte beteiligen Sie sich nur, wenn Sie einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion leisten möchten. Danke, die Redaktion/db
hildebrandt am 13.12.2022 um 18:19 Uhr
PermalinkEntfernt. Bitte beteiligen Sie sich nur, wenn Sie einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion leisten möchten. Danke, die Redaktion/db
Reinhard Michel am 27.12.2022 um 14:10 Uhr
PermalinkUnter Kritik auf Wikipedia:
"https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth",
ist der Herr Harbath klar gedeutet und jeder kann daran sehen wie die Politik heute gestaltet wird.
Und auch das Datum als er gewählt wurde klärt mich auf :
"Seit Juni 2020 ist er Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dessen Erstem Senat er seit November 2018 vorsitzt."
Das sagt doch alles über die Funktion und die Eignung als oberster Richter des Herrn aus, oder?
Das sollte nur viele besser öffentlich werden.
Ich glaube schon das die Bürger schon noch selber denken könnten wenn sie mehr wüssten.
Und deshalb unterstütze ich abgeordnetenwatch.
Danke das es euch gibt.