Bundestag engagierte Anwälte für mehr als 100.000 Euro, um Transparenz zu verhindern

Trotz einer eigenen Rechtsabteilung hat der Bundestag in zwei aktuellen Gerichtsprozessen mehr als 100.000 Euro für externe Anwälte ausgegeben. Um die Offenlegung der Lobbyisten-Hausausweise vor Gericht zu verhindern, beauftragte die Parlamentsverwaltung eine Großkanzlei für mehr als 20.000 Euro. Noch weitaus höher waren die Anwaltshonorare in einem anderen Fall, wie mehrere Rechnungen an den Bundestag belegen.

von Martin Reyher, 08.12.2015
 

Die Mandaten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs haben nicht selten einen klangvollen Namen. Mal suchte Alt-Kanzler Helmut Kohl den Rechtsbeistand der Kanzlei (in der Flick-Affäre), mal Bundespräsident a.D. Christian Wulff (in der Affäre um seinen Privatkredit). Auch die frühere Bildungsministerin Annette Schavan ließ sich einst von den Redeker-Anwälten vertreten, als es um die Aberkennung ihres Doktortitels ging. "Wo immer sich in Deutschland ein Polit- oder Wirtschaftskrimi abspielt, die Bonner Kanzlei ist dabei," brachte es der Tagesspiegel einmal auf den Punkt.

Eine gefragte Adresse ist Redeker Sellner Dahs aber nicht nur für ins Straucheln geratene Politiker, sondern auch für diverse staatliche Stellen. Vor allem der Deutsche Bundestag weiß die Dienste der Großkanzlei immer dann zu schätzen, wenn er gegenüber Bürgern, Nichtregierungsorganisationen oder Journalisten die Herausgabe von Dokumenten verhindern will.

Außer Spesen nichts gewesen – der Bundestag verlor die Prozesse

abgeordnetenwatch.de liegen Rechnungen von Redeker Sellner Dahs an den Deutschen Bundestag vor die zeigen, dass die Parlamentsverwaltung für die Honorare der Anwälte allein in zwei aktuellen Gerichtsprozessen mehr als 100.000 Euro an Steuergeld ausgab – und das, obwohl der Bundestag über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Der eine Fall betrifft die abgeordnetenwatch.de-Klage auf Veröffentlichung einer Lobbyisten-Liste, die der Bundestag mithilfe der Redeker-Anwälte unbedingt geheim halten wollte. Wie Rechnungen vom 2. Juli und vom 30. Oktober 2015 belegen, musste die Parlamentsverwaltung der Kanzlei bislang 21.652,05 Euro an Honoraren zahlen (Rechnungskopien s.u.). Zum Vergleich: abgeordnetenwatch.de hat bislang 2.142 Euro für Anwälte ausgegeben; weitere Rechnungen haben wir bislang noch nicht erhalten. [Ergänzung vom 9.12.2015: Inzwischen liegt uns eine weitere Kostennote von Redeker Sellner Dahs an den Deutschen Bundestag über 13.433 Euro vor. Sie betrifft das Eilverfahren auf Offenlegung der Hausausweisliste, das der Tagesspiegel angestrengt hatte. Die Anwaltskosten in diesem Verfahren werden am Ende allerdings noch sehr viel höher liegen, denn die Honorare der Redeker-Anwälte für die 2. Instanz sind in dieser Rechnung vom 4. Juni 2015 noch gar nicht enthalten.]

Am Ende halfen dem Deutschen Bundestag die teuren Spezialanwälte jedoch auch nichts: Nach mehreren Niederlagen vor Gericht musste die Parlamentsverwaltung schließlich offenlegen, welche Lobbyisten über die Fraktionen Zugang zum Bundestag erhalten haben.

(Fortsetzung des Artikels unter den Anwaltsrechnungen)

Dokument als pdf | Unkenntlichmachungen in den Rechnungen wurden vom Bundestag vorgenommen

 

Noch sehr viel teurer kam den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern die Transparenzblockade des Bundestages im Prozess um die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu stehen. Auf sage und schreibe 91.228,96 Euro summieren sich die Anwaltskosten, die Redeker Sellner Dahs dem Deutschen Bundestag in Rechnung stellte (Rechnungskopien s.u.). Und auch in diesem Verfahren verlor die Parlamentsverwaltung. Im Juni 2015 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Bundestag den Klägern - einem Bürger und einem Journalisten - die eingeforderten (und aus Steuermitteln erstellten) Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben müsse.

Nur die Spitze des Eisbergs

Von den insgesamt sieben Honorarrechnungen in dem mehrjährigen Gerichtsprozess sticht eine wegen ihrer Höhe ganz besonders hervor. Am 31. Januar 2013 berechnete Redeker Sellner Dahs dem Deutschen Bundestag für die Prüfung des Gerichtsurteils aus 1. Instanz, Besprechungen, die Ausarbeitung einer Berufungsbegründung und einige kleinere Posten 39.609,15 Euro. Bemerkenswert ist dieser Betrag auch deswegen, weil eine vergleichbare Kostennote vom 30. Oktober 2015 im Prozess um die Veröffentlichung der Hausausweise - einem Verfahren unter ähnlichen Vorzeichen - mit gut 12.000 Euro um ein vielfaches geringer ausfiel. (Für fachkundige Erklärungen in den Kommentaren wären wir dankbar.)

(Fortsetzung des Artikels unter den Anwaltsrechnungen)

Dokument als pdf | Unkenntlichmachungen in den Rechnungen wurden vom Bundestag vorgenommen


Dass der Deutsche Bundestag allein in den beiden genannten Gerichtsverfahren mehr als 100.000 Euro an Steuergeldern für externe Anwälte ausgab, um die Transparenzklagen eines Bürgers, einer gemeinnützigen Organisation und eines Journalisten abzuwehren, ist ein skandalöser Vorgang. Doch das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Denn der Bundestag ließ sich auch in anderen Fällen von teuren Großkanzleien vertreten. Und auch das Bundeskanzleramt und einige Bundesministerien versuchten des Öfteren schon, Transparenz mithilfe externer Anwälte zu verhindern. Wir sind gerade dabei, dies zu recherchieren.

Am Ende drängt sich der Verdacht auf, dass die Parlamentsverwaltung in den Gerichtsverfahren auch darauf setzt, dass den Klägern irgendwann das Geld ausgeht. Denn anders als der Bundestag können diese sich in einem langjährigen Prozess nicht aus der Steuerkasse bedienen.
 


Zusatzmaterial: Rechnungsbeträge in den Prozessen um die Veröffentlichung der Hausausweise und der wissenschaftlichen Gutachten in der Übersicht (Gesamtsumme: 112.881,01 Euro):

 

 

 

 

 

 

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

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Kommentare

In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat

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Wenn die Prozeße verloren wurden haben dann die Inszenierer das vom Eigenen Konto bezahlen müssen oder ging das wieder mal zu Lasten der Zu illegal herangezogenen Steuern hier in dem Verwaltungskonstrukt der USA ???

Antwort auf von Manfred Jachmann

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Natürlich zahlen das die Steuerzahler, wer denn sonst. Doch nicht die ach so armen unterbezahlten Politiker die den Blödsinn bestellt haben, statt das unterirdische Verhalten gleich offen zu legen.

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Warum gibt für den 21.10.2015 zwei Rechnungen in beinahe gleicher Höhe? Wurden damit zwei Anwälte bezahlt? ;-)

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Warum gibt es für den 21.10.2015 zwei Rechnungen in beinahe gleicher Höhe? Wurden damit zwei Anwälte bezahlt? ;-)

Antwort auf von J. K.

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Wenn du genau hinschaust siehst du, dass sich die Rechnungsbeträge ein wenig unterscheiden. Auch die in Rechnung gestellten Leistungen sind in beiden Fällen nicht identisch.

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Deutsche Steuerzahler und Steuerzahlerinnen müssen ihr Geld mit harter Arbeit, oftmals bis an Belastungsgrenzen - und darüber hinaus, sauer verdienen. :-(

Eingezogene Steuergelder werden im Bundestag, in Ländern und Kommunen, in der EU verpraßt.
Wer kann diesem Treiben (noch) Einhalt gebieten?

Antwort auf von Willy Brandy

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Einhalt gebieten könnten die Bürger allein damit, dass sie hartnäckig Forderungen stellen!

Ich fordere:
Jeder der in den Staatsdienst übernommen wird, muss zuvor auf Herz und Nieren untersucht werden, ob er moralisch dazu geeignet ist!
Jede Dienstaufsichtsbeschwerde muss dem Vorgesetzten und einem neutralen Richter des Verwaltungsgerichtes vorgelegt werden und angerichteter Schaden gehört gebührenfrei erstattet!

Jeder Richter der Vergleiche anhäuft, muss kontrolliert werden, ob er damit sich und den Rechtsanwälten zuliebe Arbeit sparen und Gebühren erhöhen wollte, die Abhängigkeit und Unerfahrenheit der Parteien missbrauchte und wie viele der Rechtsanwälte zur Unzeit ihre Mandate niederlegten, zuvor aber verzichtende Vergleiche und Verzicht auf Rechtsmittel erklärt hatten und all das ohne Vertretungsvollmacht vor dem unzuständigen Gericht!

Handakten und überwiesene Gebührentitel gehören grundsätzlich ausgehändigt!
Keine Verjährung!

Unter Vorbehalt überwiesene Titel müssen gebührenfrei von dem Rechtsanwalt geprüft und schriftlich beurteilt werden!

Nicht an einen Klagenden Rechtsanwalt geschickte Kostenfestsetzungsbescheide der Beklagtevertreter müssen gebührenfrei als Verfahrensfehler geprüft und ggf. erstattet werden!
Überzahlungen müssen ohne Klageweg erstattet werden!

Rechtspfleger und Amtsgerichte denen Fehler unterlaufen die Gemeinschaftseigentum nicht nach der Gebührenordnung gemeinschaftlich wirkend beurteilen gehören in Haftung genommen von Staats wegen aufgrund Rechtsbeugung!

Politiker die Regeln aushebeln oder unterlaufen gehören bestraft!

Antwort auf von Willy Brandy

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Einhalt gebieten könnten die Bürger allein damit, dass sie hartnäckig Forderungen stellen!

Ich fordere:
Jeder der in den Staatsdienst übernommen wird, muss zuvor auf Herz und Nieren untersucht werden, ob er moralisch dazu geeignet ist!
Jede Dienstaufsichtsbeschwerde muss dem Vorgesetzten und einem neutralen Richter des Verwaltungsgerichtes vorgelegt werden und angerichteter Schaden gehört gebührenfrei erstattet!

Jeder Richter der Vergleiche anhäuft, muss kontrolliert werden, ob er damit sich und den Rechtsanwälten zuliebe Arbeit sparen und Gebühren erhöhen wollte, die Abhängigkeit und Unerfahrenheit der Parteien missbrauchte und wie viele der Rechtsanwälte zur Unzeit ihre Mandate niederlegten, zuvor aber verzichtende Vergleiche und Verzicht auf Rechtsmittel erklärt hatten und all das ohne Vertretungsvollmacht vor dem unzuständigen Gericht!

Handakten und überwiesene Gebührentitel gehören grundsätzlich ausgehändigt!
Keine Verjährung!

Unter Vorbehalt überwiesene Titel müssen gebührenfrei von dem Rechtsanwalt geprüft und schriftlich beurteilt werden!

Nicht an einen Klagenden Rechtsanwalt geschickte Kostenfestsetzungsbescheide der Beklagtevertreter müssen gebührenfrei als Verfahrensfehler geprüft und ggf. erstattet werden!
Überzahlungen müssen ohne Klageweg erstattet werden!

Rechtspfleger und Amtsgerichte denen Fehler unterlaufen die Gemeinschaftseigentum nicht nach der Gebührenordnung gemeinschaftlich wirkend beurteilen gehören in Haftung genommen von Staats wegen aufgrund Rechtsbeugung!

Politiker die Regeln aushebeln oder unterlaufen gehören bestraft!

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Ihr habt nichts anderes verdient als solche Politiker..
Hauptsache die Welt regt sich über Flüchtlinge auf.

Antwort auf von Wende

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Das stimmt leider zu 100%.
Hinter der für das Publikum inzenierten show läuft die eigentliche politische Herrschaft des Parallelstaates und seiner Träger.

Wenn diese abgründigen Herrschaften irgendetwas mit Demokratie und Bürgervertretung am Schopfe hätten, würden sie sich komplett anders verhalten, so einfach ist das. Und wenn wir uns den ganzen Wahnsinn der letzten 25 Jahre anschauen, so kann man sagen: Das Markt-radikale Wirken der Parteien und ihrer Vertreter (die Interessen der Bevölkerung werden im Bundestag durchweg nicht vertreten) hat Deutschland die parlamentarische Demokratie geraubt und auf der EU-Ebene eine Pseudo-Demokratie errichtet, die sich aktuell anschickt, in neue Formen des Faschismus oder anderer autoritärer Spielarten der Herrschaft überzugehen. Da stehen wird heute.
Diese Parteien kann man nur noch abschaffen.

Antwort auf von Ullrich F.J. Mies

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und zu diesem System gehört der Öffentlich Rechtliche Rundfunk für den ich GEZWUNGEN werde HOHE GEBÜHREN zu zahlen, obwohl ich diesen Mist nicht ansehen und hören will!!!

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Die Wahrheit über unsere Gesellschaft erfahren wir dort, wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind. Zum Beispiel in der Psychiatrie. Es ist längst an der Zeit, davon zu erfahren; weil ein Rechtsstaat keiner ist, wenn seine Gesetze nicht für alle gelten. Es wird an die Tradition und Gepflogenheiten totalitärer Staaten angeschlossen, wobei nicht selten alle unheilvoll zusammenspielen: die Behörden, die Gerichte, willfährige PsychiaterInnen und Sachverständige, Gesetz und Politik. Wo Psychiatrie und gesellschaftliche Strukturen aufeinander treffen, deckt es auf, welche primitiven und daher unglaublichen Mechanismen diese Verbrechen ermöglichen. Die mutige Psychologin und Betreuerin, die diese Zustände aufgedeckt hat, verliert nach jahrelang-konzertiertem System-Mobbing schließlich ihre Arbeit. Das ist hier der Preis für Mut, Zivilcourage und Engagement für Recht und Ordnung, die damit auf den Kopf gestellt werden - vielleicht damit man sie besser mit den Füßen treten kann, vgl. Buch „Fehldiagnose Rechtsstaat“, http://www.sgipt.org/lit/sonstige/FDRSDuPO.htm.

Antwort auf von Wende

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Die Wahrheit über unsere Gesellschaft will niemand wissen. "Mit sogenannten Kleinwaffen wie zum Beispiel dem deutschen G3-Gewehr von Heckler & Koch aus dem Schwäbischen werden jedes Jahr 500.000 Menschen getötet. Das sind täglich 1440 oder stündlich 60 Menschen. 90 Prozent der Opfer sind Frauen und Kinder. Das hat eine UNO-Konferenz 2003 festgestellt."

„Der Tod eines Mannes ist eine Tragödie, aber der Tod von Millionen nur eine Statistik.“ Josef Stalin

Zwar will jeder alles ändern, aber nur wenn es bleibt, wie es ist.

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Die Gebühren sind ja auf Stundenbasis berechnet (der vom Gericht angesetzte Gebührenstreitwert dürfte vermutlich der Auffangstreitwert von 5000 EUR gewesen sein). Bemerkenswert ist, dass hier nichtmal eine - an sich übliche - minuten- oder wenigstens 1/4-Stunden genaue Abrechnung vorgenommen wurde, sondern offenbar ziemlich über den Daumen anlaßbezogen abgerechnet wurde. Es wäre erstaunlich, wenn das beim Rechnungshof durchginge. Dass zwei Kostennoten mit ähnlichem Thema sehr unterschiedlich ausfallen, ist dagegen nicht so erstaunlich: da es ja um Stundensätze geht, kann hier viel eine rolle spielen, vielleicht wurde in einem Fall mehr mit dem Klienten besprochen oder aus irgendeinem Grund (zum Beispiel wegen utnerschiedlicher Qualität der Urteile) fiel die Prüfung intensiver aus.....

Antwort auf von Oliver Tolmein

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Hallo Herr Tolmein,

der Streitwert beträgt in beiden oben genannten Fällen 5.000 Euro.

In den ersten beiden Kostennoten im Verfahren um die wissenschaftichen Gutachten rechnete Redeker Sellner Dahs augenscheinlich auf Stundenbasis ab, in Rechnung 3 dann auf minutenbasis.

Der Bundesrechnungshof sieht bei der Rechnung über knapp 40.000 Euro keinen Grund zur Beanstandung. Er schrieb uns: "Der [Rechnungs-]Kopie ist zu entnehmen, dass die Kanzlei detailliert auf Stundenbasis abgerechnet und ein Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung die sachliche und rechnerische Richtigkeit bestätigt hat. Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße oder nicht wirtschaftliche Mittelverwendung ergeben sich daraus nicht."

Ein von uns befragter Rechtsanwalt erklärte uns dagegen, dass die Gebühr nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgsetz) € 1417.76 betrage, so das die Vereinbarung eines 20-fachen Satzes seines Erachtens "völlig überzogen" sei.

Beste Grüße
Martin Reyher
(abgeordnetenwatch.de)

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Solange es keinerlei Konsequenzen hat wie man mit Steuergelder umgeht wird weiter verprasst was das Zeug hält.

Da die Regierungsmitglieder das ja selber bestimmen ,wird da wohl keine Änderung möglich sein !!!!

Es müsste wenigstens eine eingeschränkte Haftung orhanden sein. !!

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Steuerverschwendung muß endlich ebenso bestraft werden wie Steuerhinterziehung.

Antwort auf von Karl-H. W. Greve

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Dem kann ich nur zustimmen

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Kann man hier keine Strafanzeige wegen Veruntreuung von Steuergeldern stellen?

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Eine unglaubliche Sauerei, die in meinen Augen schon an Veruntreuung grenzt. Wer steht für diese sinnlos verschwendeten Beträge ein? In dem Unternehmen, in dem ich mein Geld verdiene, muss ich als Betriebsrat peinlichst auf die sinnvolle Verwendung vorhandener Resourcen achten, bevor ich externe Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann. Oder bleibe ansonsten sogar selbst auf den Kosten sitzen. Es wird Zeit, dass dieses Prinzp auch auf die sogenannten, aber nicht mehr existierenden , "Volksvertreter" angewendet wird.

Aber wie auch schon in vorherigen Beiträgen angemerkt:
wir bekommen die Regierung, die wir verdient haben und irgendwer wird sich schon etwas dabei gedacht haben, als er/sie diese gewählt hat.

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Johann Most schrieb einst berechtigt von der Gottespest. Heute kommt die Juristencholera dazu.
Ein Schmiergeldempfänger ist Finanzminister und gerne bedient man sich in Juristenkreisen der Hochstapelei. In den Parlamenten hocken die Vertreter dieser Zunft in Kaderstärke und schaffen Gesetze, mit deren Hilfe sich der Rest der Sippschaft ein einträgliches Einkommen sichern kann.
Nicht Gesetze machen einen Rechtsstaat aus. Gesetze gibt es auch in der Diktatur.

Antwort auf von Heinz Richrath

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Sehr berechtigt, was Sie schreiben.

“Nur die kleinen Geheimnisse müssen beschützt werden. Die großen werden von der Ungläubigkeit der Öffentlichkeit geheimgehalten”, sagte der bedeutende Medienkritiker „Marshall McLuhan“.

Orwell fürchtete jene, die uns Informationen vorenthalten. Huxley jene, die uns mit Informationen so überschwemmen, daß wir uns vor ihnen nur in Passivität und Selbstbespiegelung retten können, daß die Wahrheit in einem Meer von Belanglosigkeiten untergehen könnte. Und da stehen aus meiner Sicht das Fernshen und das Internet in der Kritik. Von Ausnahmefällen wie abgeordnetenwatch abgesehen.

Der Urgrund, im Sinne von Boden, dieses Staates ist das Grundgesetz. Verfassung und Staat können synonym verwendet werden.
Unter diesem Grund dürfte nichts mehr existieren. Nur auf dem Boden haben die „Volksvertreter“ ihre Legitimation. Tätigkeiten darunter sind lichtscheu und Mauschelei.

Alle Gesetze sollten am Grundgesetz auf ihre Verfassungstauglichkeit gemessen werden. Dem ist seit geraumer Zeit aber nicht mehr so. Das Grundgesetz wird vom Parlament immer wieder an parlamentarische Wünsche angepaßt und Gesetze werden abgestimmt, die Grundgesetze unterlaufen. Mit schlechten Gesetzen infiltrierte Bürokratie kann einen Staat aus seiner Verankerung reißen und in jede beliebige Richtung verschieben. Das ist die Gefahr er Bürokratie.

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Nach dem ich alle Kommentare gelesen habe: kann man nur froh sein, dass es noch Wähler gibt, die
solche verkappte Politiker, nicht gewählt haben. Möchte aber jeden Nichtwähler: bitten! zur Wahl zu gehen um das Stück Papier (Wahlschein) von unten links nach oben rechts einen Strich durch zu machen, damit wäre der Wahlschein ungültig: warum ?
weil sonst die Parteien auch noch von den Nichtwählern Wähler- Geld bekommen und das sollte man als mit denkender Bürger: wirklich unterbinden.