Korruption, Untreue, illegale Parteispenden

Gegen diese Abgeordneten laufen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

Gegen mindestens neun Abgeordnete im Deutschen Bundestag ist nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de ein Gerichts-, ein Ermittlungs- oder ein Disziplinarverfahren anhängig. In gleich mehreren Fällen geht es um den Verdacht der Bestechlichkeit, der Untreue oder um Verstöße gegen das Parteiengesetz. Ein Parlamentarier wurde zu einer fünfstelligen Geldstrafe verurteilt – wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. 

von Martin Reyher, 31.03.2021
Plenarsitzung des Deutschen Bundestages

 Am 4. März rückten Beamtinnen und Beamte des Bundeskriminalamtes zu einer Durchsuchung in den Deutschen Bundestag aus. Ihr Ziel: Das Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer. Bei ihm besteht nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft München ein Anfangsverdacht der Bestechlichkeit.

Der Fall des CDU-Politikers ist nur der jüngste in einer Reihe von Skandalen, die in den vergangenen Wochen öffentlich geworden sind. Meist ging es dabei um die Verwicklung von Abgeordneten in fragwürdige Geschäfte mit Corona-Schutzmasken oder, wie bei Fischer, um dubiose Verbindungen nach Aserbaidschan. Gegen mehrere Politiker laufen in diesen Zusammenhängen Strafermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Drucksachen ausgewertet und Staatsanwaltschaften kontaktiert

Die Frage ist: Gibt es neben den aktuellen Fällen weitere, in denen gegen Mitglieder des Bundestages ermittelt wird – und worum geht es dabei? abgeordnetenwatch.de hat in den vergangenen Wochen Drucksachen des Bundestages zu Immunitätsfällen ausgewertet, Staatsanwaltschaften, Gerichte und andere Stellen kontaktiert sowie Stellungnahmen von Abgeordneten eingeholt. Im Ergebnis lässt sich sagen, dass bei mindestens neun Bundestagsabgeordneten ein Verfahren anhängig ist, eines davon ist ausgesetzt. In einem weiteren, inzwischen abgeschlossenen Strafverfahren wurde ein Parlamentarier zu einer Geldstrafe verurteilt. (Einzelheiten zu den Verfahren unten im Text).

Vorausgegangen ist diesen Verfahren zumeist die Aufhebung der Immunität. 22 Mal hat der Bundestag in der laufenden Legislaturperiode die Immunität eines oder einer Abgeordneten aufgehoben. Bei einigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern geschah dies zweimal, so dass insgesamt 18 Abgeordnete betroffen waren. Gegenüber den zwei letzten Legislaturperioden ist die Zahl der Immunitätsaufhebungen sprunghaft angestiegen (s. nachstehende Grafik). Zwar ist der Bundestag in den vergangenen Jahren deutlich größer geworden, doch das kann die Zunahme nur zu einem Teil erklären. An was diese Entwicklung liegen könnte, vermochte ein Sprecher des Bundestages nicht zu erklären. "Der Bundestagsverwaltung liegen keine Information darüber vor, warum die Zahl der Verfahren in dieser Wahlperiode angestiegen ist", sagt er der Süddeutschen Zeitung, der abgeordnetenwatch.de die Rechercheergebnisse zur Verfügung gestellt hatte.

(Nachfolgende Grafik "Zahl der Abgeordneten im Bundestag, deren Immunität aufgehoben wurde" muss zur Ansicht unter Umständen zunächst aktiviert werden)

In mehreren dieser Fälle geht es um den Verdacht der Bestechlichkeit, der Untreue oder um Verstöße gegen das Parteiengesetz. Nicht immer sind die Verfahren jedoch von strafrechtlicher Relevanz. So läuft zum Beispiel ein berufrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten, der neben seinem Mandat als Arzt arbeitet.

Bei den laufenden Verfahren gegen die Abgeordneten des Bundestages geht es bislang um einen Anfangsverdacht. Das Vorliegen eines Anfangsverdachts bedeutet nicht, dass es im weiteren Verlauf zu einer Verurteilung (oder, im Fall von Disziplinarverfahren, zu Disziplinarmaßnahmen) kommen muss. Oft werden Ermittlungen eingestellt, bevor Anklage erhoben wird. In allen nachfolgend aufgeführten Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

Laufende Verfahren gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages:

  • Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit Aserbaidschan: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer steht im Zusammenhang mit Geldzahlungen aus Aserbaidschan unter Korruptionsverdacht. Ohne Fischer beim Namen zu nennen, verweist die Generalstaatsanwaltschaft München auf einen Beschuldigten, gegen den wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern ermittelt werde. Ihm und weiteren "ehemaligen und aktiven Mitgliedern des Bundestages" werfen die Ermittlerinnen und Ermittler vor, zwischen 2008 bis 2016 unter anderem Gelder aus Aserbaidschan über britische Briefkastengesellschaften mit baltischen Konten erhalten zu haben. Gemeint sind die am 21. März 2021 verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz sowie der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft "bei Anträgen und Abstimmungen zu verschiedenen Resolutionen sowie bei der Besetzung von Funktionen und Kommissionen des Europarates Einfluss im Sinne von Delegierten des Staates Aserbaidschan" genommen haben. Axel Fischer ließ eine Presseanfrage von abgeordnetenwatch.de zu den Korruptionsvorwürfen unbeantwortet.
  • Verdacht der Bestechlichkeit bei Maskengeschäften: Gegen den Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein läuft derzeit ein Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft München "wegen Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Corona-Atemschutzmasken". Die Ermittlerinnen und Ermittler gehen dem Anfangsverdacht der Bestechlichkeit nach. Nüßlein, der viele Jahre für die CSU im Bundestag saß und Unions-Fraktionsvize war, soll 2020 einen Maskenhersteller an Ministerien vermittelt und dafür rund 660.000 Euro kassiert haben. In diesem Zusammenhang sollen nach Medienberichten auch Scheinrechnungen an eine Firma in Liechtenstein gestellt worden sein, um den Vorgang zu verschleiern. Auf eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de zu den Vorwürfen reagierte Nüßlein nicht.

  • Strafverfahren wegen des Verdachts der Untreue, Betrug, Bestechlichkeit und Verstoß gegen das Parteiengesetz: Im Fall des SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held ist derzeit vor dem Landgericht Mainz ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Untreue, Betrug, Bestechlichkeit und mehrfachen Verstößen gegen das Parteiengesetz anhängig. Die Staatsanwaltschaft Mainz wirft Held unter anderem vor, als Bürgermeister der Gemeinde Oppenheim bei Grundstücksgeschäften unrechtmäßig Gelder angenommen zu haben. Auf Betreiben des SPD-Politikers sollen zwei Immobilienmakler von der Stadt hohe Maklercourtagen erhalten haben, die nicht durch einen Beschluss des Stadtrats freigegeben waren. Nach Überzeugung der Ermittlerinnen und Ermittler soll ein Teil der durch die Stadt gezahlten Courtagen als Gegenleistung an den SPD-Ortsverein zur Finanzierung von Helds Bundestagswahlkampf geflossen sein, insgesamt rund 24.600 Euro. Der SPD-Abgeordnete wollte auf Anfrage von abgeordnetenwatch.de keine näheren Aussagen machen. "Auf Grund des laufenden Verfahrens möchte ich mich aus Respekt vor dem Gericht hierzu nicht äußern." Der für Dezember 2020 angesetzte Prozessbeginn wurde pandemiebedingt bereits zweimal verschoben. [Nachtrag vom 21. Dezember 2021: Wegen Bestechlicheit und Untreue hat das Landgericht Mainz Marcus Held zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.]

  • Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz: Wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz derzeit gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser. Dieser soll in den Jahren ab 2004 oder 2005 bis 2015 zunächst als Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Cochem-Zell und danach als Schatzmeister des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz sechs Spenden in einer Höhe von insgesamt 56.000 Euro unrechtmäßig angenommen haben. Diese stammten nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einer Briefkastenfirma, die dem früheren Geheimagenten Werner Mauss zuzurechnen sei. Nach dem Parteiengesetz ist die Annahme von Spenden, bei denen es sich „erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“, verboten. Bleser ließ eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de unbeantwortet.

  • Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Parteiengesetz: Bei der Staatsanwaltschaft Konstanz wird derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz geführt. Es geht um die Annahme von mutmaßlich gestückelten Strohmannspenden in einer Gesamthöhe von umgerechnet 132.000 Euro. Diese sollen einige Monate vor der Bundestagswahl 2017 von einem in der Schweiz ansässigen Pharmaunternehmen mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media" auf das Konto von Weidels Kreisverband Bodenseekreis überwiesen worden sein. Dabei soll das Züricher Unternehmen als Strohmann für den wahren Spender gehandelt haben. Medienberichte legen nahe, dass der Milliardär und Immobilienunternehmer Henning Conle hinter den Zahlungen steckt. Die Ermittlungen waren durch Recherchen von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung angestoßen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge den Bundestagspräsidenten über die Ermittlungen informiert, Weidels Immunität wurde bislang nicht aufgehoben (dies ist laut der Bundestagsgeschäftsordnung in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn keine Durchsuchungsmaßnahmen oder Anklageerhebung erfolgen sollen). Die AfD-Fraktionschefin ließ eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de unbeantwortet. Sie hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe mehrfach bestritten. [Nachtrag vom 20.9.2021: In der Affäre um mutmaßlich illegale Spenden an ein Wahlkampfkonto von AfD-Fraktionschefin Weidel sind alle Verfahren eingestellt worden.]

  • Disziplinarverfahren wegen Verletzungen der Vorschriften zum Beamtenstatus: Im Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz ist derzeit ein Disziplinarverfahren vor dem Dienstgerichtshof am Oberlandesgericht Stuttgart anhängig. Seitz, der früher als Staatsanwalt tätig war, soll im Zuge von Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 im Internet unter anderem rassistische Aussagen getroffen haben. Nach Auffassung seines Dienstherrn, dem baden-württembergischen Justizministerium, habe er damit die Vorschriften zum Beamtenstatus und seine Pflicht zur Verfassungstreue verletzt. Das Richterdienstgericht am Landgericht Karlsruhe entfernte den AfD-Politiker 2018 in erster Instanz aus dem Beamtenverhältnis. Am 18. März 2021 verhandelte der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart über eine Berufung von Seitz. Ein Urteil war bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht bekannt. Ein Gerichtssprecher erklärte auf Anfrage, es werde zunächst den Beteiligten eine begründete Entscheidung zugestellt, anschließend sei auch eine Pressemitteilung geplant. Seitz verwies gegenüber abgeordnetenwatch.de auf frühere Presseerklärungen von ihm. Darin hatte er die Gerichtsentscheidung aus der ersten Instanz als "zeitgeistiges Urteil" bezeichnet. [Nachtrag vom 30. Juni 2021: Laut eines Urteils des Dienstgerichtshofs für Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart ist Thomas Seitz aus dem Dienst entfernt worden. In seiner Zeit als aktiver Staatsanwalt habe Seitz "mehrfach und kontinuierlich beamtenrechtliche Kernpflichten, insbesondere die Pflichten zur Verfassungstreue sowie zu Neutralität und Mäßigung, durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im Internet im Zusammenhang mit seinem Wahlkampf in schwerer Weise verletzt und dadurch das Vertrauen des Landes als Dienstherrn und das Vertrauen der Allgemeinheit in seine pflichtgemäße Amtsführung vollständig und endgültig zerstört", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Revision wurde nicht zugelassen.]

  • Berufrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Transparent auf Anti-Corona-Demonstration: Ein berufrechtliches Verfahren läuft aktuell gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und Arzt Robby Schlund. Dieser soll auf einer Anti-Corona-Demonstration am 29. August in Berlin ein Transparent getragen haben, auf dem der Virologe Christian Drosten in Sträflingskleidung mit der Aufschrift "Schuldig" zu sehen war. Daraufhin hatte die Landesärztekammer Thüringen ein berufrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Arzt aus Gera eingeleitet. Auf Anfrage von abgeordnetenwatch.de erklärte die Ärztekammer, die Ermittlungen dauerten an, weitere Auskünfte seien "aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich". Schlund reagierte auf Anfragen von abgeordnetenwatch.de nicht.

  • Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch als parlamentarischer Beobachter bei Demonstration: Am 24. März 2021 hob der Bundestag die Immunität des Linken-Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin auf. Beutin schreibt auf seiner Internetseite, er habe im Februar 2020 als Parlamentarischer Beobachter die friedlichen Proteste gegen die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerkes Datteln 4 begleitet. Der Kraftwerksbetreiber "Uniper" habe Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen jede Person erstattet, deren Identität bei der Protestaktion festgestellt wurde – "also auch gegen mich, und entgegen der Zusage vom Betreiber, ich könne mich auf dem Gelände frei bewegen." Die Staatsanwaltschaft in NRW habe infolgedessen ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch gegen ihn eingeleitet, so Beutin. Er sehe dem Verfahren aber optimistisch entgegen.

Ausgesetztes Ermittlungsverfahren:

  • Ermittlungsverfahren in einer Steuerangelegenheit (ausgesetzt): Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt wird momentan ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland geführt. Dabei geht es um ein mögliches strafbares Verhalten in einer privaten Steuerangelegenheit. Untersucht werde, so die Staatsanwaltschaft gegenüber abgeordnetenwatch.de, ob "das Bestehen der ehelichen Gemeinschaft mit den steuerrechtlichen Vorteilen zu Unrecht erklärt und reklamiert wurde". Derzeit laufe auch ein Besteuerungsverfahren gegen Gauland. Bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss habe man das Ermittlungsverfahren gegen Gauland ausgesetzt. Der AfD-Fraktionschef erklärte auf Anfrage, es gehe um einen Betrag in vierstelliger Höhe. "Ich werde zu dem Verfahren keine weiteren Angaben machen und bitte hierfür um Ihr Verständnis."

Abgeschlossenes Gerichtsverfahren mit Verurteilung:

  • Geldstrafe wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Mit einer Verurteilung abgeschlossen ist inzwischen ein Strafverfahren gegen AfD-Fraktionsvize Sebastian Münzenmaier. Das Landgericht Mainz verurteilte den Bundestagsabgeordneten im Jahr 2018 wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 180 Euro. In dem Verfahren war es um einen geplanten Überfall im Jahr 2012 von Ultras des 1. FC Kaiserslautern auf Mitglieder der Ultraszene des FSV Mainz 05 gegangen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mainz sei die Gerichtsentscheidung am 25.12.2018 rechtskräftig geworden. "Das Verfahren ist vollständig abgeschlossen und auch die ausgeurteilte Strafe bezahlt", teilte eine Sprecherin mit. Münzenmaier ließ eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de unbeantwortet.

Mitarbeit: Josephine Andreoli

So lief die Recherche: 

Ausgangspunkt der Recherche waren sämtliche Immunitätsfälle im Bundestag seit Oktober 2017, dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode. Bei 18 Bundestagsabgeordneten hat der Bundestag seitdem die Aufhebung der Immunität beschlossen. Hinzu kommt mindestens ein Fall, in dem eine Staatsanwaltschaft zwar Ermittlungen gegen eine Abgeordnete eingeleitet hat, ohne jedoch die Aufhebung der Immunität zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht, wenn beispielsweise keine Durchsuchung erforderlich ist. Voraussetzung ist die vorherige Unterrichtung von Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble sowie des betreffenden Mitglieds des Bundestages. Zu den meisten Vorgängen, wegen der die Immunität aufgehoben wurde, existieren öffentliche Quellen, etwa Medienberichte oder Pressemitteilungen. Bei offene Fragen wurden Staatsanwaltschaften, Gerichte oder andere öffentlichen Stellen befragt.

Berichterstattung zur Recherche:

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