(...) So wird in der SPD seit längerem diskutiert und von vielen Genossen (wie auch von mir) gefordert, den krankheitsbedingten Mehrbedarf beim Arbeitslosengeld II wieder einzuführen. Zudem sind die Gerichte zur Zeit mit der Frage konfrontiert, ob in Fällen einer dauerhaften atypischen Bedarfslage bei krankheitsbedingten Mehrausgaben, die nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt werden, die Gewährung eines Darlehens nach § 23 Abs. 1 SGB II abzulehnen und aus Gründen der verfassungsrechtlich garantierten Mindestversorgung ein Anspruch auf eine Zusatzleistung besteht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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