(...) Dass auf Sie das RÜG angewendet wird, liegt an der Norm des § 259a SGB VI. Im Umkehrschluss zu dieser gesetzlichen Regelung werden alle ab dem 1.1.1937 Geborenen dem RÜG unterworfen. Weil damit eine gesetzliche Grundlage besteht, auf die sich auch Gerichtsurteile stützen, bin ich der Ansicht, dass zur Beseitigung der eingetretenen Ungerechtigkeit eine gesetzliche Neuregelung notwendig ist. (...)
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