(...) Hinsichtlich Ihrer Frage zur Überprüfung von Entscheidungen im Bereich des Betreuungsrechts möchte ich Sie auf die bestehenden Möglichkeiten des Rechtsschutzes verweisen. Jeder Betroffene, der die Entscheidung des Gerichts (des Vormundschaftsrichters oder des Rechtspflegers) für falsch hält, kann diese jederzeit im Wege der Beschwerde anfechten und gerichtlich überprüfen lassen. (...)
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