(...) die Bundesregierung sieht die Verantwortung für Aufnahmen von Häftlingen aus Guantanamo in erster Linie bei deren Herkunftsstaaten und in zweiter Linie bei den USA. Sollte in einzelnen Fällen eine Aufnahme weder im Herkunftsstaat noch durch die USA möglich sein, ist es Sache der USA, unter Angabe der dafür maßgeblichen Gründe sich bei Drittstaaten um eine Übernahme zu bemühen. (...)
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