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Frage von Andreas E. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Andreas E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

wie ich heute in der Sunday Express gelesen habe, gibt es Bestrebungen in Brüssel, weitere 50 Millionen afrikanische Arbeiter in der europäischen Union eine Blue Card zu geben.

Hier der Link zu diesem Artikel:
http://www.express.co.uk/posts/view/65628/Secret-plot-to-let-50million-African-workers-into-EU

Meine Frage wäre nun, stimmt dieser Artikel der Zeitung und gibt es weitere, geheime Bestrebungen die geburtenschachen Jahrgänge durch weitere Einbürgerungen aus dem Nahen Osten oder Afrika auszugleichen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen,
und grüße Sie
A. Eiden

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eiden,

auf der Ebene der Europäischen Union gibt es eine Strategie der engeren Zusammenarbeit in Migrationsfragen mit so genannten "Drittstaaten", die folgende drei Schwerpunkte setzt: legale Migration, Bekämpfung illegaler Migration sowie eine engere Verknüpfung von Migration und Entwicklung.

Im Bereich "legaler Migration" soll in Abhängigkeit von den nationalen Arbeitsmärkten und der Nachfrage nach Arbeitskräften die Informationsbasis für Interessenten legaler Migrationsmöglichkeiten verbessert werden. Unter anderem wird von den EU-Staaten auch über mögliche Maßnahmen zur Erleichterung zirkulärer bzw. zeitlich begrenzter Migration nachgedacht, allerdings auf freiwilliger Basis und unter strikter Wahrung der nationalen Kompetenzen zur Steuerung des Arbeitsmarktzuganges. Bei der Bekämpfung illegaler Migration wird eine engere Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten der Migranten angestrebt. Dabei geht es in erster Linie um eine verstärkte Aufklärung über die Risiken illegaler Migration und über Möglichkeiten legaler (befristeter) Zuwanderung.

Bei dem im Artikel angesprochenen Blue Card System, zu dem derzeit eine EU-Richtlinie unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten erarbeitet wird, handelt es sich keineswegs um "geheime Bestrebungen", sondern um einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der auch auf deren Internetseite abrufbar ist. Diese Richtlinie ist dem Bereich "Legale Migration" zuzurechnen und wird nur die Rahmenbedingungen vorgeben, unter denen Ausländern eine "blue card" erteilt werden kann. Zur Wahrung der nationalen Interessen der Mitgliedstaaten wird in dieser Richtlinie vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten selbst den Umfang der Zuwanderung - also die Zahl der Zuwanderer - festlegen können.

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten haben im Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2008 auf Vorschlag Frankreichs den «Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl» angenommen. Damit wird eine Selbstverpflichtung auf höchster Ebene der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten sowohl gegenüber ihren Bürgern als auch gegenüber Drittstaaten mit Blick auf eine wirklich gemeinsame Migrationspolitik festgeschrieben. Das im Pakt verankerte Maßnahmenpaket beinhaltet eine bessere Organisation der legalen Einwanderung, wirksamere Bekämpfung der illegalen Einwanderung, effektivere Kontrollen an den EU-Außengrenzen, Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems und verbesserte Abstimmung mit den Herkunftsländern der Zuwanderer. Dieser Pakt, der weder eine Abschottung Europas, noch seine Öffnung zu jedem Preis fördert, wird in seiner Ausgewogenheit den tatsächlichen Erfordernissen der EU gerecht.

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Wolfgang Schäuble